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Rote Rebsorten

Anreicherung wird zugelassen

Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) teilt mit: „Über das BMEL wurde bei der EU-Kommission beantragt, gemäß Anhang VIII Teil I Abschnitt A Nr. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 die Anreicherungsgrenzen des Jahrgangs 2016 in den Anbaugebieten Baden und Württemberg für Weine aus roten Rebsorten ausnahmsweise um jeweils 0,5 % vol zu erhöhen.
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Das formale EU-Gesetzgebungsverfahren zur Anhebung der Grenzwerte für die Anreicherung von Weinen aus roten Rebsorten des Jahrgangs 2016 ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die zu erwartende formalrechtliche Zulassung der erhöhten Anreicherungsgrenze für den Jahr­gang 2016 käme damit für die praktische Anwendung vielfach zu spät.

Das BMEL hat mitgeteilt, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Genehmigung zur Anhebung der Anreicherungsspanne wie oben dargestellt, erteilt werden wird.

Da bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung die alte Rechtslage weiter besteht, sind Maßnahmen im Vorgriff auf die zukünftige Regelung zunächst rechtswidrig. Nach dem bald zu er­wartenden Inkrafttreten der neuen Regelung ist die dem dann geltenden Recht entsprechende Maßnahme jedoch als rechtmäßig anzusehen.

Falls daher baden-württembergische Weinbaubetriebe aus technologischen Gründen die erhöhte Anreicherungsspanne für den Jahrgang 2016 für Weine aus roten Rebsorten bereits vor der formalrechtlichen Zulassung anwenden, bestehen von hier aus keine Bedenken, wenn dies von den Behörden im Vorgriff auf die künftige EU-Regelung zunächst geduldet wird.

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