Anträge sind ab sofort wieder möglich
Wie das Bayerische Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten mitteilt, stehen seit 1. November 2016 zum "Bayerischen Programm zur Stärkung des Weinbaus Teil A – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" zur Antragstellung für die Förderperiode 2016/2017 die aktuellen Merkblätter und Formulare zur Verfügung.
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Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Weinbau – Teil A: Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen). Steht kein Internetzugang zur Verfügung können die Antragsunterlagen bei der LWG angefordert werden.
Antragstellung ist bis 31. Jan. 2017 möglich, allerdings nur für Rebflächen, die anschließend bis Ende Mai 2017 gepflanzt bzw. mit Tropfschläuchen versehen werden.
Folgende Neuerungen sind für den Antragszeitraum 2016/2017 unter anderem zu beachten:
- Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn mit den Maßnahmen nicht vor einer schriftlichen Zustimmung der LWG begonnen wurde. Als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt insbesondere
a) Bei der Maßnahme Tropfbewässerung die Bestellung (Kauf) der Tropfschläuche.
b) Bei Umstellungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen die Rodung der Rebstöcke, jedoch nicht das Entfernen des Drahtrahmens, d. h. Triebe können abgeschnitten und der Drahtrahmen entfernt werden, die Rebstöcke dürfen erst nach der schriftlichen Zustimmung zum Maßnahmenbeginn entfernt werden.
- Die Lieferung der Reben gilt ebenfalls als vorzeitiger Maßnahmenbeginn, die Bestellung des Pflanzgutes ist förderunschädlich.
Für bereits unbestockte Flächen gilt für die Antragstellung bis 31. Jan. 2017 folgende Ausnahmeregelung:
- Flächen, deren Rodung vor dem 18.07.2016 gemeldet wurde, sind unterstützungsfähig.
Je Antragsteller ist weiterhin nur ein Antrag auf Unterstützung für das Auszahlungsjahr 2016/2017 möglich. Bitte beachten Sie, dass spätere Antragsergänzungen nicht möglich sind. Ist für beantragte Maßnahmen aus weinrechtlicher Sicht eine Feldstücksneubildung erforderlich, sollte dies möglichst vor Antragstellung erfolgen. Flächenneuzugänge bitte ebenfalls vor Antragstellung melden.
Lesen Sie die Antragsunterlagen aufmerksam durch. Um mögliche Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden empfehlen wir bei Unsicherheiten das geplante Vorhaben telefonisch mit der LWG zu besprechen oder den Antrag auf Unterstützung persönlich ab zu geben.
Kontakt: Veitshöchheim, An der Steige 15 im Kellereigebäude der LWG, Inge Schömig: 0931/9801-214 oder Peter Wolter 0931/9801-215. Fax 0931/9801 150
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