Weinbestände in Baden-Württemberg 2016
Zum Ende eines jeden Weinwirtschaftsjahres (31. Juli) melden Erzeugungs- und Handelsbetriebe ihre Weinbestände an die mit der Führung der Weinbaukartei im Land betrauten Stellen: Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg für das Anbaugebiet Württemberg und Staatliches Weinbauinstitut Freiburg für das Anbaugebiet Baden.
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Die gesamte statistische Aufbereitung erfolgt im Statistischen Landesamt Baden-Württemberg. Gemäß Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) erstreckt sich der Erfassungsbereich auf
- 1. alle in der Weinbaugemeinde erfassten Betriebe,
- 2. alle nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen,
- 3. alle Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost, soweit sie über einen Weinbestand von mindestens 100 Hektolitern (hl, 1 hl = 100 Liter) verfügen.
Mit der Erhebung 2012 wurden die Weinbestände erstmals nach den neuen Kategorien des Bezeichnungsrechtes erfasst (s. Verordnung (EG) Nr. 436/2009 vom 26. Mai 2009). Danach werden die Weine wie folgt untergliedert:
- Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
- Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
- Rebsortenweine ohne g.U./g.g.A.
- Weine ohne g.U./g.g.A.
Nach dem Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 zählen Qualitäts- und Prädikatsweine zu den Weinen mit g.U. und Landweine zu den Weinen mit g.g.A.
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