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Rebschutzhinweis Heilbronn

In den nächsten Tagen Pheromondispenser aushängen

Die milde Witterung der letzten Tage hat die Rebentwicklung voranschreiten lassen. Das Wollestadium ist in vielen Rebflächen erreicht oder steht kurz bevor. Junganlagen, frühe Sorten und sehr exponierte Lagen befinden sich bereits im Knospenaufbruch und vereinzelt sind erste Blättchen sichtbar. Die aktuelle Wetterprognose meldet zwar etwas wechselhaftes Wetter mit auch gelegentlichem Rückgang der Temperatur, jedoch nicht im kritischen Bereich. Der frühe Austrieb beschert dem Weinbau leider noch mehrere Wochen des Bangens in Bezug auf eventuelle Spätfröste.

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Pheromonausbringung

Die Termine zum Aushängen der Pheromondispenser sind mittlerweile auf örtlicher Ebene fixiert. Überwiegend werden die Dispenser bis zum kommenden Wochenende ausgehängt sein. Anhand der Prognose eines möglichen Flugbeginns mit der Temperatursummenmethode in VitiMeteo (www.vitimeteo.de), zeigt der Verlauf, dass die Dispenser spätestens im Laufe der nächsten Woche ausgebracht sein sollten. Zur Kontrolle des Traubenwicklerfluges, sowohl innerhalb wie auch außerhalb von Pheromonflächen, sollten von den örtlich zuständigen Personen bis spätestens Mitte April auch neue Pheromonfallen ausgehängt sein. Die Beantragung von Fördermitteln zur Pheromonmethode ist an das korrekte Ausbringen der Ampullen gebunden. Nicht ausgehängte Flächen dürfen nicht beantragt werden.

Tierische Schädlinge

Fraßschädlinge

Mit dem Austrieb sind auch erste ausgefressene Augen durch Rhombenspanner oder Erdraupen zu sehen. Vor allem Flächen mit Vorjahresbefall sollten beobachtet werden. Bei Erdraupenfraß können durch nächtliches Absammeln der Tiere nach Einbruch der Dunkelheit, gute Erfolge erzielt werden. Bei stärkerem Auftreten kann gegen den Rhombespanner eine Behandlung mit Steward, Mimic oder SpinTor (B1) durchgeführt werden. Mimic ist auch gegen Erdraupen zugelassen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass SpinTor bienengefährlich ist und nur eingesetzt werden darf, wenn in der Rebfläche keine einzige Pflanze blüht! Da momentan kaum eine Fläche zu finden ist, in der nichts blüht, kommt ein Einsatz eines bienengefährlichen Mittels zurzeit nicht in Frage.

Kräuselmilben

Flächen mit starkem Vorjahresbefall oder Junganlagen in den ersten drei bis vier Jahren, können eine Austriebsbehandlung notwendig machen. Austriebsbehandlungen mit Öl gegen Schadmilben werden nur im Wollestadium empfohlen. Nach Knospenaufbruch ist die Gefahr von Verbrennungen am wachsenden Grün zu groß. Gegen Pockenmilbe sind derzeit keine Pflanzenschutzmittel zugelassen. Allerdings wirkt die Behandlung mit Rapsöl auch gegen Pockenmilbe. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme erhöht sich deutlich bei Temperaturen über 15°C und Windstille. Die Stämmchen und Ruten tropfnass spritzen und jede Gasse hierbei befahren. 

Phomopsis (Schwarzflecken)

Erst wenn das erste Grün vorhanden ist und länger andauernde Niederschläge gemeldet sind, ist eine Bekämpfung mit einem gegen Schwarzfleckenkrankheit zugelassenen Kontaktmittel, in gefährdeten Anlagen (vor allem Trollinger), sinnvoll. Die Strobilurine Flint und Universalis haben auch eine Zulassung gegen Phomopsis. Aufgrund ihrer ungenügenden Oidiumwirkung werden sie zur Mehltaubekämpfung nicht mehr empfohlen. Zur Phomopsisbekämpfung können diese Mittel hier aufgebraucht werden.

Herbizide

Die Zulassung von Basta ist am 31.12.2015 ausgelaufen und Restbestände können noch bis zum 30.06.2017 aufgebraucht werden. Bei der Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden oder Katana bzw. Katana-Duo, ist darauf zu achten, dass eventuelle Stocktriebe mindestens zwei bis drei Tage vor der Anwendung entfernt werden. In Junganalgen ab Pflanzjahr kann Vorox F gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter im Vorauflauf angewendet werden. Sind Unterlage und Edelreis noch nicht vollständig verholzt, müssen diese durch ein Pflanzrohr geschützt werden. 
Bei Herbizidanwendungen sollte generell an die Verhinderung von Abdrift gedacht werden. Dazu unbedingt die Windverhältnisse beachten und möglichst abdriftmindernde Düsen verwenden. Herbizide dürfen nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen angewendet werden. Unsachgemäße Anwendungen von z.B. Wegrändern oder Böschungen sind gesetzwidrig und schädigen zudem die Außendarstellung des Weinbaus.

Wildschäden

Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden. Besonders die Sorte Lemberger wird in Waldnähe gerne von Rehen bevorzugt und im Schnabelbereich abgeweidet. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings ggf. Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.


Mittelinformation


Neuzulassungen:

  • Kusabi: Wirkstoff Pyriofenone, gegen Oidium in Kelter- und Tafeltrauben
  • Custodia: Wirkstoffe Azoxystrobin und Tebuconazol, gegen Oidium, nur Keltertrauben
  • Defend: Wirkstoff Schwefel, gegen Oidium, in Kelter- und Tafeltrauben

Ausgelaufene Zulassungen und deren Aufbrauchfristen:

  • Aufbrauchfrist bis zum 30.06.2017: Basta, Microthiol, Ordoval, Runner/Gladiator
  • Aufbrauchfrist bis zum 31.07.2017: Pergado
  • Aufbrauchfrist bis zum 31.01.2018: Luna Privilege
  • Aufbrauchfrist bis zum 30.06.2018: Discus/Stroby, Universalis
  • Aufbrauchfrist bis zum 31.07.2018: Dominator NeoTec

Ausgelaufene Zulassungen mit Anwendungsverbot:

Funguran, Kocide Opti, Cuprozin flüssig, Roundup Turbo, Vertimec, Garlon4, Cabrio Top, Regalis Plus Pack, Apollo, Roundup UltraMax, Plantaclean 360


Pflanzenschutzmittel, die nicht mehr anwendbar sind, weil sie entweder überlagert sind oder weil nach Zulassungsende und Ende der Aufbrauchfrist die Anwendung nicht mehr zulässig ist, sollten entsorgt werden. In bestimmten Fällen besteht eine gesetzliche Beseitigungspflicht, und zwar dann, wenn das Mittel einen in der EU nicht genehmigten Wirkstoff enthält und die Aufbrauchfrist abgelaufen ist, oder wenn das Mittel einem kompletten Verbot der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung unterliegt. Die Missachtung der Beseitungspflicht gilt als Verstoß gegen die Auflagenbindung von Fördergeldern („Cross Compliance“) und führt zur Kürzung von Direktzahlungen. Ausgelaufene Zulassungen mit Anwendungsverbot und Beseitigungspflicht: z.B. E605 forte, ME605 Spritzpulver, Folicur EM, Euparen, Lindan.

Informationen zur Beseitigungspflicht abgelaufener Pflanzenschutzmittel beim BVL unter: http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/psm_ZugelPSM_node.html

Vorschriften und Kontrollen:

Keltertraubenmittel sind keine Tafeltraubenmittel! Erzeuger von Tafeltrauben müssen unbedingt an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden. Für 2017 sind diesbezüglich Schwerpunktkontrollen angekündigt. Info’s zu Tafeltraubenmitteln finden sie auf der Homepage der LVWO Weinsberg oder über die Internetseite des Landwirtschaftsamtes Heilbronn im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung unter: www.landwirtschaft-bw.info

Betriebe mit mehr als 10 ha Fläche müssen ab 31. März bei Betriebskontrollen einen Nährstoffvergleich für das Jahr 2016 vorlegen können. Die Nährstoffbilanzen von zurückliegenden Jahren müssen für Stickstoff und Phosphat als sog. „Betrieblicher Nährstoffvergleich“ ebenfalls aufgeschrieben werden. Weiter ist zu beachten, dass alle Pflanzenschutzmaßnahmen dokumentiert werden müssen. Bei Betriebsprüfungen 2017 werden dabei die Dokumentationen von 2015 und 2016 geprüft. Für den Nachweis der Stickstoffdüngung genügt z.B. die Vorlage der Broschüre „Düngung von Ertragsreben“ des MLR.

Vor Beginn der Pflanzenschutzsaison ist die Funktionsfähigkeit der Spritzgeräte zu prüfen und dafür zu sorgen, dass eine gültige Prüfplakette vorhanden ist.

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.

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