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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Sonderhinweis nach Frostschäden

Mehrere Frostnächte haben in den Weinbergen im gesamten Beratungsgebiet zu verbreiteten Frostschäden geführt. Besonders in der Nacht vom 19. April auf den 20. April sind bei Temperaturen von bis zu -6,5°C enorme Augenausfälle entstanden.

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Es kann keine Regel für das Auftreten von Frostschäden aufgestellt werden. Sowohl Hangfußlagen und Senken, exponierte Flächen am Hangrücken oder auch Hochflächen können starke Schäden zeigen. Dies zeigt deutlich, dass der Frost durch die massive Kaltluftströmung (Wind- oder Strömungsfrost) verursacht worden ist.

Für eine Prognose des zu erwartenden Ertragsausfalls ist es derzeit noch zu früh, hierfür muss der Neuaustrieb abgewartet werden.

In früh austreibenden Sorten und Junganlagen sind die Schäden mitunter stärker einzustufen, da die sichtbar grünen Rebteile nahezu vollständig erfasst wurden. In diesem Fall wurden teilweise auch bereits ausgetriebene Beiaugen geschädigt. In späteren Lagen und Sorten besteht durchaus Hoffnung, dass später austreibende Augen oder auch Augen im Wollstadium die Schäden abmildern können. Dass die Natur hier je nach Schädigungsgrad noch einiges kompensieren kann, hat das vergangene Jahr in verschiedenen Lagen im Tauber- und Jagsttal gezeigt. Da die Vegetation allgemein noch nicht so weit vorangeschritten ist, darf man von einem zügigeren und vollständigeren Ergrünen ausgehen als im Jahr 2011.

Durch die kühle Witterung ist derzeit noch keine wesentliche Fortentwicklung seit dem Frostereignis zu beobachten, mit der Erwärmung am Wochenende und in der Folge auch hoffentlich wärmeren Nachttemperaturen wird sich dann ein genaueres Bild in den Anlagen zeigen.
 

Maßnahmen nach dem Frostereignis

In stark geschädigten Anlagen muss abgewartet werden, bis sich die Reben wieder vom „Schock“ erholen und bis Beiaugen bzw. schlafende Augen im Altholzbereich zu schieben beginnen. Besonders an Trieben, die das Stadium „Ende des Knospenaufbruchs“ noch nicht erreicht haben, ist die Bewertung von aufgetretenen Frostschäden an der Knospe / am Trieb sehr schwierig.

Viele äußere Blätter zeigen Verfärbungen durch Frosteinwirkung, was aber noch nicht mit einem vollständigen Absterben des Triebes gleichgesetzt werden kann. Oft ist das
innere der Knospe noch grün und es besteht Hoffnung auf Weiterentwicklung. Von einem Entfernen der geschädigten Triebe zur Förderung des Beiaugenaustriebes wird abgeraten, denn ansonsten besteht die Gefahr dass auch intakte Beiaugen mit entfernt werden. Die abgestorbenen Triebe und Blättchen werden in den kommenden Wochen durch äußere Einflüsse von selbst aus dem Drahtrahmen fallen.

Wurden Frostruten belassen, kann ein Frostschaden von mindestens 50% ohne weitere Maßnahmen ausgeglichen werden. Sofern arbeitstechnisch machbar sollten vorhandene Frostruten derzeit noch nicht niedergezogen werden. Von einem Entfernen der Frostrute in weniger geschädigten Flächen zum jetzigen Zeitpunkt ist zwingend abzuraten.

Achtung: Lagenweise tritt verstärkter Fraß durch Rhombenspanner und Eulenraupen an den verbleibenden Augen auf. Aufgrund des weiterhin zögerlichen Wachstums unbedingt die Anlagen auf Knospenschädlinge kontrollieren und gegebenenfalls Bekämpfungsmaßnahmen einleiten! Allgemein sind derzeit keine Pflanzenschutzmaßnahmen notwendig, auch Spritzungen mit „Wundermitteln“ können keine Verbesserung der Situation herbeiführen.

Düngung: Es gibt nur wenige unversehrte Anlagen, bei denen die Stickstoffdüngung normal durchgeführt werden kann. In teilgeschädigten Anlagen sollte die Düngermenge dem Schadausmaß angepasst werden. In totalgeschädigten Anlagen sollten Düngung und Bodenbearbeitungsmaßnahmen derzeit noch geschoben werden, um ein zu „mastes“ Wachstum zu vermeiden.

Junganlagen: Bei den meisten Pflanzungen von Junganlagen waren die Reben noch nicht ausgetrieben. Ansonsten kann zu diesem frühen Zeitpunkt noch ein Wiederaustrieb aus der Veredlungsstelle erwartet werden. In zweijährigen Junganlagen muss bei starker Schädigung im Bereich des Stämmchens ein Neuaustrieb aus dem Bereich der Veredlungsstelle hochgezogen werden.

Wiedereröffnung des Antragsverfahrens zur Umstrukturierung im Weinbau

Für Bewirtschafter von Rebflächen, die kurzfristig eine Rebanlage aufgrund des aktuellen Frostschadens roden und sofort wieder bepflanzen möchten, wird aufgrund der außergewöhnlichen Situation ab sofort das Antragsverfahren zur Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach VO (EU) Nr. 1308/2013 für das Umstellungsjahr 2017 wieder eröffnet.

Hierzu sind folgende Schritte erforderlich:

Die Anträge müssen vor der Durchführung der Maßnahme in Papierform bis spätestens 15. Mai 2017 bei der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde eingegangen sein. Ebenfalls muss der Auszahlungsantrag im Rahmen des Gemeinsamen Antrags elektronisch über das Programm "Flächeninformation und Online-Antrag" (FIONA) gestellt und der komprimierte Antrag muss bis spätestens zum 15. Mai 2017 bei der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde eingegangen sein.

Das Antragsverfahren steht auch Betrieben offen, die in 2017 bereits einen Gemeinsamen Antrag gestellt und einen komprimierten Antrag zur Registrierung eingereicht haben. Der Antrag kann entsprechend ergänzt werden.

Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt je nach Verlauf der weiteren Entwicklung.

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