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Rebschutzhinweis Heilbronn

Schäden immer noch nicht absehbar

Aufgrund der seither kühlen Witterung und dem damit gehemmten Wachstum, kann zurzeit immer noch nicht mehr zu den tatsächlichen Frostschäden gesagt werden. In sehr exponierten Lagen mit wenig Frostschaden entwickeln sich die Reben weiter und es kann ein Längenwachstum festgestellt werden.

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Dort ist bereits das 4-6-Blatt- Stadium erreicht und die Gescheine deutlich sichtbar. In stärker frostgeschädigten Flächen ist bis jetzt noch kaum neues Leben erwacht. Mit der angekündigten Erwärmung und dem Wasserangebot aus den aktuellen Niederschlägen, sollte sich der „Druck“ der Pflanze erhöhen und den Wiederaustrieb ankurbeln. Der Flug des bekreuzten Traubenwicklers hält noch an und die Fangzahlen sind schwankend. Der einbindige Traubenwickler fliegt ebenfalls, aber auf niedrigem Niveau.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass auf eine Bekämpfung des Heuwurmes, auch außerhalb der Verwirrflächen, verzichtet werden kann. Der Rhombenspanner ist teilweise immer noch aktiv. Vor allem in gefährdeten Anlagen, die frostbedingt stagnieren, sollte dieser Schädling beobachtet werden und bei erkennbarer Frassaktivität die verbleibenden Triebe geschützt werden. Eine chemische Bekämpfung kann erfolgen z.B. mit den Mitteln Steward und Mimic. Mit der weiteren Entwicklung
werden die Reben diesem Schädling dann „davonwachsen“.

Peronospora

Die Niederschläge vom vergangenen Sonntag und Montag sowie die Temperaturbedingungen haben sehr wahrscheinlich vielerorts für eine Primärinfektion gereicht. Die Inkubationszeit läuft Mitte nächster Woche aus. In nicht oder teilgeschädigten Anlagen mit ausreichendem Entwicklungsstand ist im Laufe der nächsten Woche vor
erneuten Niederschlägen, eine erste Behandlung mit einem Kontaktfungizid einzuplanen.

Bei Behandlungen noch vor Niederschlägen erfolgt auch ein erster Schutz gegen die Schwarzfleckenkrankheit. Aufgrund der überwiegend noch geringen Blattmasse kann auf den Einsatz von Veriphos als Zuwachsschutz verzichtet werden. In totalgeschädigten Frostflächen kann mit der ersten Behandlung gewartet werden bis der Wiederaustrieb erfolgt ist.

Oidium

Auch in Bezug auf Oidium macht nun in empfindlichen Sorten und Lagen zum 3-6-Blatt-Stadium eine erste Behandlung Sinn. Aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen kann bei der ersten Behandlung Netzschwefel eingesetzt werden. In letztjährigen Befallslagen und gefährdeten Sorten wird der Zusatz eines organischen Mehltaumittels (z.B. Dynali, Talendo, Vivando) empfohlen.

Stockaustriebe und Herbizid

Der beste Erfolg beim Abbrennen von Stocktrieben mit Shark oder Quickdown (Sortenbeschränkung beachten) ist bei einer Trieblänge von durchschnittlich 10- 15 cm zu erwarten. Auf abdriftarme Düsen und Wind achten.

Beim Einsatz von Herbiziden mit systemischer Wirkung müssen eventuelle Stockaustriebe mindestens 2-3 Tage vor der Anwendung ausgebrochen worden sein, damit die Wundstelle eintrocknen kann. Eine Behandlung nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen (z.B. Wegränder oder Böschungen) ist nicht zulässig. Beim Einsatz von Vorox F in Junganlagen ist bei vorhandenem Austrieb auf Abdriftschutz durch ein Pflanzrohr zu achten. Schäden an grünen Rebtrieben könnten hier auch durch Hochspritzen bei starken Niederschlagsereignissen auftreten.

Sonstiges und Mittelmenge

  • Die Auszahlung der Umstrukturierungsgelder muss bis spätestens 15.Mai im Rahmen des Gemeinsamen Antrags (FIONA) erfolgen. Rechnungen für Tropfschläuche und Reben, sowie die Pflanzgenehmigungen der Regierungspräsidien (Umwandlung, Wiederbepflanzung) sofern beantragt, müssen nach Abschluss der Maßnahme aber spätestens bis zum Montag, 17.07.2017 beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingereicht werden.
  • Bei aktuell gerodeten Rebflächen wegen des Frostes, muss im FIONA-Antrag der Nutzungscode auf „unbestockte Rebfläche“ geändert werden. Änderungen spätestens bis zum 31.05.2017 bei den zuständigen Sachbearbeitern/-innen und der örtlichen Pheromongemeinschaft melden. Rebflächen welche nicht mehr mit Pheromonampullen ausgehängt werden sind abzumelden.
  • Für die erste Behandlung ist momentan die 1-fache Basisaufwandmenge ausreichend.

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.

Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 17.Mai.

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