Ausbildungszeit bei dualem Einstiegauf 18 Monate reduzieren
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und die Hochschule Geisenheim haben ihre Vereinbarung über den dualen Einstieg ins Studium Weinbau & Oenologie ausgeweitet: Auszubildende zur Winzerin oder zum Winzer, die parallel in Geisenheim ihr Studium aufnehmen, können sich ab sofort nach 18 Monaten Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung anmelden.
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Bisher konnten Auszubildende, die die Fach- oder Hochschulreife mitbringen, ihre Lehrzeit auf 24 Monate verkürzen. Wenn sie besondere Leistungen nachweisen, können sie diese jetzt um ein weiteres halbes Jahr reduzieren. Voraussetzung sind unter anderem eine Ausbildungszeit von mindestens 15 Monaten vor Studienbeginn – beispielsweise von Juli 2017 bis September 2018 –, der erfolgreiche Berufsschulbesuch während dieser Zeit und das Bestehen der Zwischenprüfung (Notendurchschnitt jeweils mindestens 2,49) sowie die Teilnahme am außerschulischen Unterricht im Rahmen des Berufsschulbesuchs.
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz lässt diejenigen Auszubildenden vorzeitig zur Abschlussprüfung zu, die zudem die Pflichtmodule der ersten beiden Studiensemester an der Hochschule Geisenheim bestanden haben: Botanik, Chemie, Sensorik, Phytomedizin sowie Lebensmittel- und Weinrecht.
Die Anmeldung zur vorzeitigen Abschlussprüfung erfolgt in der Regel nach dem dritten Studiensemester zum 1. April eines jeden Jahres. Die bei Studienstart noch fehlenden Ausbildungszeiten vervollständigen die Studierenden während der Semesterferien zwischen dem 2. und 3. Semester. Insgesamt wird es also möglich, Ausbildung und Studium in vier Jahren zu absolvieren. Die Vereinbarung gilt zunächst für Rheinland-Pfalz und soll in den nächsten Jahren auf weitere Bundesländer ausgedehnt werden.
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