Blühbedingungen ideal
Durch die warmen Temperaturen seit dem vergangenen Wochenende ist die Rebblüte in nicht frostgeschädigten Anlagen sehr weit vorangeschritten. Die Blühbedingungen sind aufgrund der trockenen, sommerlichen Witterung und der nur mäßigen Abkühlung in den Nächten als ideal zu bezeichnen. In frühen Lagen und Sorten wird das Stadium „abgehende Blüte“ bis zum Wochenende erreicht sein.
- Veröffentlicht am
Momentan zeigt sich nun die verzettelte Entwicklung innerhalb der Anlagen anhand der unterschiedlichen Blüteentwicklung. Besonders offensichtlich sieht man dies in Anlagen mit teilweisen Frostschäden. Gleichzeitig lassen die Nachtriebe bezüglich des Traubenansatzes oft zu wünschen übrig.
Die Wettervorhersage meldet für den morgigen Feiertag eine leichte Gewitterstörung. Nach zwei kühleren und wechselhafteren Tagen soll dann ab Sonntag das angenehme und trockene Sommerwetter zurückkommen.
Peronospora
In den vergangenen Tagen waren die Entwicklungsbedingungen für Peronospora bedingt durch die kühleren Nächte in Verbindung mit der meist trockenen Witterung eher ungünstig. Zudem sind in den meisten Gemarkungen bisher nur ganz vereinzelt Ölflecken gefunden worden. In einzelnen Lagen sind allerdings auch erste stärkere Ausbrüche aus Sekundärinfektionen an ungeschütztem Neuzuwachs und Gescheinen aufgetreten. Diese stammen vermutlich aus den lokalen Gewitterereignissen vom 29. Mai.
Mit dem wechselhaften Wetter über Fronleichnam kann es bei möglichen Gewitterregen je nach Blattnassdauer und Niederschlagshöhe auch schnell zu Neuinfektionen kommen. Das rasante Wachstum sorgt für entsprechend ungeschützte Blattfläche, sowohl an der Triebspitze als auch an den sich inzwischen verstärkt bildenden Geiztrieben. Das Hauptaugenmerk gilt allerdings den noch blühenden und frisch verblühten Trauben, die nach dem Abfallen der Blütenkäppchen weitestgehend ungeschützt sind.
Eine Terminspritzung zur „abgehenden Blüte“ wird in diesem Jahr frostbedingt in den meisten Anlagen nicht möglich sein. Daher sollten aktuell kurze Spritzintervalle gefahren werden, ein Abstand von 10 (-12) Tagen zur letzten Behandlung sollte nicht überschritten werden.
Für eine vorbeugende Behandlung vor möglichen Niederschlägen wird in erster Linie der Einsatz eines raubmilbenschonenden Kontaktmittels empfohlen. Der Zusatz von Veriphos macht besonders in Anlagen mit noch nicht komplett geschlossener Laubwand Sinn. Sofern in Kürze der erste Laubschnitt ansteht, kann auf den Zusatz verzichtet werden. Mit dem Einsatz von Enervin kann ein verbesserter Schutz für die im Nachblütebereich schnell wachsenden Beeren erreicht werden.
In Anlagen mit Ölflecken und besonders bei Behandlungen nach Niederschlägen bzw. längerer Blattnässe bieten sich tiefenwirksame bzw. kurativ wirkende Produkte wie z.B. Forum Star/Gold, Melody Combi oder Vincare an. Die Kurativleistung ist jedoch nur gegeben, wenn eine Pflanzenschutzbehandlung unmittelbar nach dem Infektionsereignis (max. 24 - 48 Stunden nach den Niederschlägen) stattfindet.
Oidium
Nach wie vor befinden wir uns in der kritischen Phase der höchsten Empfindlichkeit gegen Oidiuminfektionen. Kontrollieren Sie ihre Anlagen auf Zeigertriebe oder Oidiumkolonien auf den Blättern. In die abgehende Blüte wird der einmalige Einsatz von Luna Experience (bis BBCH 73) empfohlen. Das Mittel hat hohe Wirkungspotenz, die längste Wirkungsdauer sowie eine Nebenwirkung gegen Botrytis. (Achtung: keine Kombination mit dem Peronosporafungizid Profiler!). Alternativen hierzu können Produkte wie z.B. Dynali, Kusabi, Collis oder Vivando sein.
Achten Sie bei der Mittelauswahl unbedingt auf einen konsequenten Wirkstoffgruppenwechsel und das Resistenzmanagement.
Chlorose
Durch das sehr starke Wachstum ist, besonders in Anlagen mit entsprechend hohen Vorjahreserträgen, mitunter Chlorose zu beobachten. Nach dem ersten Gipfeln wird sich dies recht schnell auswachsen. Der Zusatz von entsprechenden eisenhaltigen Blattdüngern nach dem Abschluss der Rebblüte bringt bei derzeitiger Witterung nur wenig Wirkung.
Herbizideinsatz
Vorhandene Stocktriebe sollten vor dem Einsatz systemischer Herbizide (z.B. glyphosathaltige Produkte und Katana) entfernt werden. Um eine Aufnahme der Wirkstoffe über die Wunden zu vermeiden, sollten diese eingetrocknet und verschorft sein (2 bis 3 Tage nach dem Ausbrechen).
Die Zulassung für Basta ist am 31.12.2015 ausgelaufen. Restbestände können noch bis zum 30.06.2017 aufgebraucht werden. Danach besteht für dieses Produkt ein Anwendungsverbot. Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen auch hinsichtlich des Alters einer Anlage und des Anwendungstermins sind einzuhalten.
Weinbauliche Arbeiten
Durch die Frostschäden und hierdurch bedingten Ausfällen auf der Bogrebe kann je nach Rebsorte im Basalbereich der Bogreben und im Bereich der Stockköpfe eine zum Teil starke Triebbildung beobachtet werden. Dies wird durch die stark einsetzende Geiztriebbildung noch verstärkt. Hier sind entsprechende Laubarbeiten unabdingbar. Heftarbeiten sind weiterhin möglichst termingerecht durchzuführen, um vor allem in stark frostgeschädigten Anlagen nicht noch wichtige Triebe im Zielholzbereich durch Windbruch zu verlieren.
Durch das maschinelle Entlauben kann nach dem Abschluss der Rebblüte schlagkräftig für eine entsprechende Durchlüftung gesorgt werden. Ein frühes Entlauben fördert (sofern gewünscht) gleichzeitig das Verrieseln und damit die spätere Lockerheit der Trauben. Ebenfalls wird die Beerenhaut abgehärtet und dementsprechend Sonnenbrand vorgebeugt.
Aufgrund der Wuchslänge steht in vielen Anlagen demnächst der erste Laubschnitt an. Im Allgemeinen liegt zwischen dem Zeitpunkt, zu dem man frühestens Laub schneiden kann und dem Zeitpunkt, an dem man spätestens Laub schneiden muss, eine Zeitspanne, die durchaus 2 Wochen umfassen kann.
Ob man am Anfang oder am Ende dieser Spanne erstmals schneidet, hat für den Kompaktheitsgrad der Trauben und damit auch für das spätere Botrytisrisiko eine enorme Bedeutung. Im Hinblick auf die Traubengesundheit und Lockerheit der Trauben sollte der Termin möglichst lange hinausgeschoben werden
Weinbergbegehungen:
Külsheim
20. Juni
18:00 Uhr
Hoher Herrgott
Ingelfingen
21. Juni
19:00 Uhr
Gaufers Weinbergschuppen
Laudenbach
26. Juni
14:30 Uhr
Halle Roland Silberzahn
Markelsheim
26. Juni
18:30 Uhr
Schutzhütte Roggenberg
Adolzfurt
27. Juni
19:00 Uhr
Parkplatz Weinkellerei Hohenlohe
Forchtenberg
28. Juni
19:00 Uhr
Zufahrt Büschelhof
Sonstige Hinweise
Bei anstehenden Behandlungen wird in normalentwickelten Anlagen die 2,5 bis 3-fache Basisaufwandmenge empfohlen. In stark frostgeschädigten Anlagen kann die Aufwandmenge je nach Blattmasse reduziert werden. Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zum Bienenschutz- sind zu beachten.
Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist nicht zulässig! Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die
Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten!
Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich erst am Donnerstag, 22. Juni.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.