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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Zu viel Nässe ist auch nichts

In den vergangenen Wochen haben sich die Rebanlagen aufgrund der guten Wasserversorgung grundsätzlich positiv entwickelt und vor allem die Ertragserwartungen nach den teilweise gravierenden Frostschäden lassen eine gewisse natürliche Kompensation erkennen. Die frühe Reifeentwicklung in Verbindung mit den feuchten Bedingungen der vergangenen Wochen und der meist sehr kompakten Traubenstruktur sorgt jedoch teilweise auch für Fäulnisnester in den Rebanlagen.

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Mitunter ist auch Sauerwurmbefall der Auslöser für das frühe Auftreten von Botrytis. Dies lässt sich dann an Gespinsten im Zentrum des Fäulnisherdes erkennen. Besonders bei frühen Sorten zeigt sich daneben eine Vielzahl von Schaderregern, die entweder aktiv für Wunden sorgen (Vögel, Mäuse, Wespen) oder diese dann als Sekundärschädling weiter ausfressen (Ameisen, Bienen, Fliegen).

Bei Verletzungen im Inneren der Trauben kommt es zu Saftaustritt und anschließender Besiedelung durch Essigfliegen und in der Folge auch wahrnehmbarer Essigbildung. Bei Beschädigungen der Beerenhaut ist aktuell wegen der fortgeschrittenen Reife und den derzeitigen Witterungs-bedingungen keine Möglichkeit gegeben, die sich festsetzende Fäulnis aufzuhalten. Eine stabile, trockene Witterungsphase, im Idealfall mit ein paar heißen windigen Tagen bei geringer Luftfeuchte, könnte zu einem Stopp der Fäulnisausbreitung führen.

Zunächst sind jedoch für die kommende Nacht noch Schauer und Gewitter zu erwarten, so dass wir hier auf eine winzerfreundliche Witterung in den kommenden Wochen hoffen müssen. Die Niederschläge der vergangenen Wochen brachten auch immer wieder neuen Peronosporabefall ins Gipfel- und Geizlaub, welcher aber aufgrund des allgemein sehr positiven Gesundheitszustandes des Hauptlaubs keine große Rolle spielt. Ein weiterer Laubschnitt schafft hierbei Abhilfe.

Kirschessigfliege

Die Witterungsbedingungen für die Entwicklung der KEF-Population waren in den vergangenen Wochen überwiegend günstig. Aus dem Obstbau wird von steigendem Befallsdruck in Himbeeren und Brombeeren berichtet, auch in den aktuell reifenden Wildfrüchten (Brombeeren, Holunder, etc.) nehmen sowohl Flugaktivität als auch Eiablage deutlich zu.

Die fortschreitende Traubenreife führt nun teilweise auch zu einem Anstieg der Fangzahlen in den Rebanlagen. Beim Flug- und Eiablagemonitoring der LVWO Weinsberg wurde bei unverletzten Beeren in dieser Woche erstmals an einzelnen Standorten eine geringe Eiablage in den Frühsorten festgestellt.

Besonders gefährdet sind Anlagen, in denen bereits angefressene und faulende Beeren verbreitet vorhanden sind. Durch die Gerüche der einsetzenden Gärung werden neben den „normalen“ Essigfliegen auch Kirschessigfliegen verstärkt angelockt. Ab sofort gilt daher erhöhte Wachsamkeit in befallsgefährdeten Beständen, insbesondere bei frühreifenden, roten Sorten wie Acolon, Regent, Dornfelder, Portugieser und Cabernet Dorsa. Die befallsgefährdeten Anlagen sollten intensiv auf Gesundheitszustand, Flugaktivität und
Eiablage kontrolliert werden! Hohe Flugzahlen in den Anlagen sind jedoch nicht automatisch mit Eiablage und damit Beerenbefall gleichzusetzen. Die Eiablage ist allerdings nur mit einer ausreichenden Vergrößerung (mind. 15-fach) eindeutig zu bestimmen.

Falls deutliche Flugaktivität in der Traubenzone und/oder Eibefall, bzw. schäumende Eiablagelöcher festgestellt werden, wird empfohlen mit einer eventuellen Bekämpfungsmaßnahme nach den vorhergesagten Niederschlägen zu beginnen. Grundsätzlich sollte bei geplanten Maßnahmen wegen der höheren Flugaktivität der KEF und aus Gründen des Bienenschutzes in den Abendstunden appliziert werden.

Es wird empfohlen, eine erste Behandlung bevorzugt mit Spintor durchzuführen. Für einen verbesserten Bekämpfungserfolg empfiehlt sich eine beidseitige Behandlung der kompletten Laubwand. Auch alle anderen zugelassenen oder genehmigten Präparate können entsprechend ihrer Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden.

In diesem Jahr stehen folgende Optionen zu Verfügung:

  • Spintor 0,16 l/ha, 2 Anwendungen, WZ 14 Tage Achtung bienengefährlich!
  • Exirel 0,9 l/ha, 1 Anwendung, WZ 10 Tage Achtung bienengefährlich!
  • Karate Zeon 0,075 l/ha, 1 Anwendung, WZ 7 Tage (Gebrauchsanleitungbezüglich Abdriftminderung beachten!)
  • Mospilan SG 0,375 kg/ha, 1 Anwendung, WZ 14 Tage
  • Combi-protec in Tankmischung mit Spintor, 1l combi-protec in 20 l
  • Spritzbrühe mit 5 ml Spintor (es gelten die Anwendungsbestimmungen und Wartezeiten bzw. Auflagen von Spintor)
  • Combi-protec in Tankmischung mit Mospilan, 1l combi-protec in 20 l
  • Spritzbrühe mit 25 g Mospilan (es gelten die Anwendungsbestimmungen undWartezeiten bzw. Auflagen von Mospilan)

Nach der Genehmigung des Kombinationsverfahrens mit Combi-Protec besteht in diesem Jahr Rechtssicherheit bei einem geplanten Einsatz. Einjährige amtliche Ergebnisse der LVWO Weinsberg konnten eine vergleichbare Wirkung zu einer Spritzfolge aus Spintor und KarateZeon bescheinigen, für eine uneingeschränkte Empfehlung sind jedoch weitere Versuchsergebnisse notwendig.

Der große Vorteil bei diesem Verfahren liegt bei der Minimierung der Insektizidmenge, die Dauerwirkung beim Kombinationsverfahren ist jedoch mitunter eingeschränkt. Das Massenfangverfahren mit Köderflüssigkeit kann unterstützend wirken. Hier fehlen allerdings noch gesicherte Nachweise, ob dieses Verfahren als alleinige Maßnahme ausreicht.

Der Einsatz von Kalkpräparaten, wie z. B. Löschkalk bzw. Fruchtkalk gegen die KEF oder zur Vermeidung von Fäulnis wird nicht empfohlen. Bisherige Versuche belegen keine Wirksamkeit auf die genannten Schädlinge bzw. Schaderreger.

Die anbautechnischen vorbeugenden Maßnahmen bilden die Grundlage der Bekämpfung und sind durch Insektizide nicht ersetzbar! Im Wesentlichen geht es dabei zum einen darum, alles zu vermeiden, was die KEF in die Rebflächen locken könnte und zum anderen die Lebensbedingungen so unattraktiv wie möglich zu machen.

Dabei sind aktuell folgende Maßnahmen von hoher Bedeutung:

  • Bestmögliche Gesunderhaltung der Trauben (Vogelschutzmaßnahmen, fäulnisvorbeugende Maßnahmen)
  • Schaffung eines für die KEF möglichst ungünstigen Mikroklimas in der Traubenzone (viel Licht, hohe Temperaturen, schnelles Abtrocknen) durch Entblätterung und Laubschnitt (keine überhängenden Triebe).
  • Zusätzliche Minimierung der Luftfeuchtigkeit durch Kurzhalten der Begrünung
  • Hygienemaßnahmen: keine frischen Trestern in oder in räumlicher Nähe zu gefährdeten Rebflächen ausbringen. Trauben, die bei einer eventuellen negativen Vorselektion herausgeschnitten werden, sollten aus dem Bestand heraus geschafft werden.

Eine komplette Zusammenfassung zur Kirschessigfliege im Weinbau finden Sie in der aktuellen Broschüre „Drosophila suzukii im Weinbau“. Diese ist als Einleger in der August-Ausgabe von Rebe& Wein bzw. Badischer Winzer zu finden oder auch über folgenden Link abrufbar. http://www.wbi-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinfo/Aktuelles+zur+Kirschessigfliege

Unter „Vitimeteo“ http://www.vitimeteo.de/monitoring/kefeifunde.shtml kann ein schneller Überblick über die KEF-Gesamtsituation in Baden-Württemberg gewonnen werden.

Grundsätzlich muss jeder Winzer selbst die Notwendigkeit einer Bekämpfung sowie den Beginn der Maßnahmen anhand des Befalls bzw. des Befallsrisikos abwägen und festlegen. Behandlungen machen nur in Anlagen Sinn, die sichtbaren Befallsbeginn zeigen und sicher nicht vor Ende der Wartezeit gelesen werden müssen. Zwingend sollten Mitglieder von Absatzorganisationen entsprechende Sondermaßnahmen mit den Verantwortlichen abstimmen.

Hinweise zum Bienenschutz:

Nach der Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 (BGBl. I. S.1410) dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1 (Bienengefährlich) weder an blühenden Pflanzen (bspw. blühender Unterwuchs oder in der Nachbarschaft befindliche Blütenpflanzen) noch an von Bienen beflogenen nicht blühenden Pflanzen angewandt werden. Daher sind vor einem Einsatz von B1-Mitteln die blühenden Pflanzen zu mulchen. Honigtau und beschädigte Beeren in den Weinbergen sind generell als Warnsignal zu werten. Selbst wenn momentan kein Bienenflug beobachtet werden kann, besteht die Gefahr, dass dies in Kürze stattfinden kann.

Die Ausbringung von B1-Mitteln sollte deshalb in diesen Fällen unterbleiben. Weiter bitten wir zu beachten, dass in den wenigen Fällen, wo Bienenstände näher als 60 Meter zu Anlagen stehen, die mit B1-Mittel behandelt werden sollen, Rücksprache mit dem Imker zu erfolgen hat: bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand entweder während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden. Sinnvoll ist es auch, die ortsansässigen Imker zu informieren.

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel
sind immer zu beachten!

Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich Ende der kommenden Woche.

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