Von reifen Trauben und der Kirschessigfliege
Es ist das Ziel aller im Weinbau Tätigen, spätestens ab verbreitetem Lesebeginn (vermutlich ist dies ab der zweiten Septemberwoche der Fall) keine KEF-Behandlungen mehr durchzuführen. Notwendigkeiten, die eine diesbezügliche Ausnahme rechtfertigen, sind mit einem besonders kritischen Maßstab zu prüfen. Ab dieser Zeit sind besonders gefährdete und befallene Anlagen vor Verderb vordringlich abzuernten. Unerheblich ist dabei die Ursache der Fäulnis. Die Reife hat sich in den vergangenen zwei Wochen unter optimalen Bedingungen zügig weiter entwickelt. In sehr früh reifenden Weinbergen beginnt vermutlich im Verlauf der nächsten Woche die Weinlese. Viele Acolon- und Dornfelderanlagen werden ab Mitte der ersten Septemberwoche gelesen. Je nach Behang und Lage gibt es allerdings bei allen Sorten große Streuungen im Reifezustand.
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Die heiße und überwiegend trockene Witterung ab 18. August hat Fäulnisnester und Botrytis fürs Erste in ihrer Entwicklung gebremst und die Situation stabilisiert. Bisher zumindest sind die durch den Wetterwechsel befürchteten Starkniederschläge ausgeblieben. Kühlere Atlantikluft bremst nun ab dem Monatswechsel einerseits erst einmal zwar den Reifefortschritt, ist andererseits bei hoffentlich weiterhin moderater Niederschlagsintensität erst einmal auch kein Fäulnisbeschleuniger.
Die vergangenen warmen Nächte mit hoher Luftfeuchte haben allerdings bereits bestehende
Fäulnisnester wieder ins Leben zurück gebracht. Gerade bei den sehr kompakten Trauben sind diese Nester bereits mit Essigstich behaftet. Wie schon immer in solchen Fällen (denken wir an die Jahre 2000, 2006 oder auch 2014), werden diese Befallsstellen sehr gerne sekundär von allen Arten der Essigfliegen heimgesucht. Neuerdings seit 2014 auch zusätzlich von der Kirschessigfliege. Es muss bei allen Diskussionen betont werden, dass solche Fäulnisnester von innen heraus nicht die KEF als Auslöser haben.
Bei aller Diskussion um Behandlungen gegen die Kirschessigfliege ist einzuplanen, dass jeder Bewirtschafter für seine Anlagen selbst verantwortlich zeichnet. Dabei sind die Vorgaben der Vermarktungsbetriebe als äußerer Rahmen penibel zu beachten. Deshalb sind mögliche Behandlungen gegen die KEF, insbesondere hinsichtlich der Wartezeiten der Mittel, stets genau abzuwägen. Bei sich dramatisch verschlechterndem Gesundheitszustand, völlig unabhängig von der Ursache, muss eine Fläche gelesen werden können.
Nach heutigem Wissenstand ist das Gefährdungspotenzial durch KEF-Befall bei Burgundersorten (incl. Schwarzriesling) und bei Lemberger deutlich geringer als bei den roten Frühsorten und bei Trollinger. Bei besonderen Bedingungen (extrem reife und poröse Beerenhaut, Befallsdruck vom Randbereich und bei bereits vorhandenen primären Beerenverletzungen) ist allerdings auch bei den unanfälligeren Sorten ein Befall nicht komplett auszuschließen.
Weiße Sorten sind definitiv nicht das Ziel der KEF. Das ist mittlerweile sicher. Gewürztraminer zählt allerdings angesichts seiner Beerenfarbe eher zur Gefährdungsgruppe.
KEF und Trollinger
Aktuell und die nächsten Tage wird sich das Hauptaugenmerk auf die Sorte Trollinger richten. Vollständig gesunde und unauffällige Anlagen müssen nicht behandelt werden. Wer seine Hausaufgaben hinsichtlich vorbeugender Maßnahmen (Laubarbeiten und Bodenpflege) erledigt hat und nicht gerade im Bereich von sogenannten „Hot-Spots“ (Randbereich oder befallene andere Weinberge in der Nachbarschaft) liegt, hat gute Chancen, ungeschoren davon zu
kommen.
Hinsichtlich möglicher Behandlungen muss grundsätzlich differenziert vorgegangen werden. Ganz sicher gibt es weit in der Reife fortgeschrittene Trollingerflächen, bei denen eine Behandlung nach dem Monatswechsel-Wochenende mit einem Mittel mit 14-Tagen Wartezeit wegen möglichem Lesebeginn nicht mehr möglich ist. Dies trifft sicher teilweise für Terrassenweinberge zu oder auch für Anlagen mit wenig Ertrag. Hier ist bereits eine erstaunliche Reife bei der eigentlich als spätreif bekannten Rebsorte festzustellen.
Bei Eibonituren der LVWO wurde an drei gefährdeten Standorten beginnende Eiablage bei Trollinger festgestellt. Auf anderen Flächen war es noch sauber. Mögliche notwendige Behandlungen sind bei noch nicht so weit fortgeschrittenen Anlagen möglichst bis Mitte der nächsten Woche zu prüfen und nur bei begründetem Verdacht durchzuführen.
Sonstiges
- Grundsätzlich müssen Mitglieder von Erzeugergemeinschaften und Weingärtnergenossenschaften entsprechende Maßnahmen mit dem Vermarktungsbetrieb abstimmen bzw. die Vorgaben beachten.
- Hinweise zum Bienenschutz sind zu beachten!
- Eine komplette Übersicht zur KEF inkl. der gesamten Mittelpalette findet man in der 2017er Broschüre „Drosophila suzukii im Weinbau“. http://www.lvwo-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinformationen/Rebschutz . Hinsichtlich entsprechender Anwendungsbedingungen wird auf diese Übersicht verwiesen.
- Wartezeit hinsichtlich möglicher KEF Behandlungen unbedingt einhalten.
- Wartezeiten:
- Spin Tor 14 Tage (auch in Kombination mit combi-protec)
- Mospilan 14 Tage (auch in Kombination mit combi-protec)
- Exirel 10 Tage
- Karate Zeon 7 Tage
- Wartezeiten berechnen sich folgendermaßen: Der Tag nach der Spritzung ist Tag 1. Wer also zum Beispiel montags behandelt hat, darf bei 14 tägiger Wartezeit erst am Montag in 14 Tagen ernten.
- Auch Wartezeit hinsichtlich der Abschlußbehandlungen (z.B. Folpan 35 Tage, Delan 49 Tage) prüfen und einhalten!
- Massenfangverfahren mit Köderflüssigkeit kann unterstützend wirken. Es fehlen allerdings noch gesicherte Nachweise, ob dieses Verfahren allein ausreicht
- Kalkung der Anlagen wird nach heutigem Wissenstand nicht empfohlen
- Gegen Wespenfraß hilft lediglich abfangen mit Köderflüssigkeit. Hier ein Rezept aus der Schweiz für einen Liter Köderflüssigkeit: 600 ml Bier + 200 ml Weinessig + 200 ml Himbeersirup + einige Tropfen Spülmittel
- Köderbehälter vor Vollernterlese unbedingt entfernen!!!!!! Eine Flasche verdirbt sehr viel Lesegut!!!!
- Weiterhin wird auf die bereits erfolgten Rebschutzhinweise verwiesen
- Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
Der nächste Hinweis erfolgt situationsbedingt. Vermutlich Ende nächster Woche
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