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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Trockenheit bremst Fäulnis

Die hochsommerlichen Temperaturen haben in den letzten Tagen zu einem schnellen Reifefortschritt geführt. In der großen Fläche ist der Gesundheitszustand der Anlagen sehr gut, auch wenn es da und dort Anlagen mit Botrytis und Essignestern gibt. Es kamen aber nur sehr wenige neue Schadstellen durch z.B. Abdrücken von Beeren hinzu. Die sehr trockene Witterung hat grundsätzlich die Entwicklung der Fäulnis stark eingegrenzt, was überall, aber besonders in den Hagelflächen im Kochertal von Vorteil ist.

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In Rebsorten mit einer kompakten Traubenstruktur könnte es je nach aktueller Niederschlagsmenge zu einem neuerlichen „abquetschen“ und Aufplatzen von Beeren kommen. Sofern die Niederschlagsmengen allerdings moderat bleiben und die Nächte kühler werden, wirkt die aktuelle Witterungsphase nicht unbedingt als Fäulnisbeschleuniger. Es muss bei allen Diskussionen betont werden, dass Fäulnisnester von innen heraus nicht die KEF als Auslöser haben.

Es sind auch zahlreiche Beerenschädigungen in diesem Jahr durch Wespen, Vögel und Mäuse zu finden. Zur Vermeidung der genannten Schädigungen und den daraus folgenden Problemen ist es wichtig, dass sie gefährdete Anlagen gegenüber Vogel- und Wespenfraß schützen. Auch bei Arbeiten in der Traubenzone (Entblättern, Ertragskorrektur, Ausschneiden fauler Trauben) dürfen intakte Beeren nicht beschädigt werden.

Kirschessigfliege

Die Witterungsbedingungen waren in der letzten Woche nicht optimal für die Entwicklung der Kirschessigfliege. Gerade bei Temperaturen um 30°C oder höher. Die Fangzahlen in den Monitoringfallen sind im Vergleich zur letzten Woche leicht gesunken. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die KEF - Population zusammengebrochen ist, dafür war die Wärmeperiode zu kurz.

Durch die aktuell kühle Witterung, die Abnahme der reifenden Wildfrüchte und die fortschreitende Reife der Trauben ist es möglich, dass die Tiere verstärkt in die Rebanlagen gelockt werden. Beim Eiablagemonitoring der LVWO Weinsberg und eigenen Beobachtungen konnte bei gesunden und unverletzten Beeren in dieser Woche an den meisten Standorten eine Zunahme der Eiablage in den Frühsorten (Acolon, Regent, Portugieser, Dornfelder, Cabernet Dorsa etc.) festgestellt werden. Auch bei später reifenden Rebsorten (Schwarzriesling, Trollinger) wurden vereinzelt Eiablagen gefunden.

Nach heutigem Wissenstand ist das Gefährdungspotenzial durch KEF-Befall bei Burgundersorten (incl. Schwarzriesling) und bei Lemberger deutlich geringer als bei den roten Frühsorten und bei Trollinger.

Bei besonderen Bedingungen (extrem reife und poröse Beerenhaut, Befallsdruck vom Randbereich und bei bereits vorhandenen primären Beerenverletzungen) ist allerdings auch bei den unanfälligeren Sorten ein Befall nicht komplett auszuschließen. Weiße Sorten sind definitiv nicht das Ziel der KEF. Gewürztraminer zählt allerdings angesichts seiner Beerenfarbe eher zur Gefährdungsgruppe.

Die befallsgefährdeten Anlagen sollten intensiv auf Gesundheitszustand, Flugaktivität und Eiablage kontrolliert werden! Spätreifende Sorten, wie Trollinger und Lemberger sollten ebenfalls intensiv beobachtet werden. Vor allem in Anlagen mit einem geringen Behang (bedingt durch den Frost) ist die Reife auch dort schon weit fortgeschritten. Falls deutliche Flugaktivität in der Traubenzone und/oder Eibefall, bzw. schäumende Eiablagelöcher festgestellt werden, ist es beim derzeitigen Reifezustand genau abzuwägen, ob eine Behandlung mit einem Insektizid durchgeführt werden kann oder eine vorgezogene Lese zu favorisieren ist.

Des Weiteren gilt es unbedingt die Schadensursache zu prüfen. Nicht für jede Schädigung ist die KEF verantwortlich und durch die Behandlung mit Insektiziden wird die Schadensursache nicht beseitigt! Bei Insektizidbehandlungen müssen zwingend die Wartezeiten berücksichtigt werden. Je nach Witterung kann es in diesem Zeitraum zu einer Zunahme der Fäulnis oder zu weiteren Schädigungen kommen (Wespen, Vögel, KEF, etc.).
Vor allem bei vorgeschädigten Anlagen ist eine vorgezogene Lese zu empfehlen, da durch Insektizidbehandlungen der Verrottungsprozess nicht aufgehalten werden kann. Grundsätzlich sollte bei geplanten Maßnahmen wegen der höheren Flugaktivität der KEF und aus Gründen des Bienenschutzes in den Abendstunden appliziert werden.

Sofern die Wartezeit sicher eingehalten werden, eine vorgezogene Lese nicht sinnvoll ist und die Schädigungen in den Rebanlagen der Kirschessigfliege zugeordnet werden können, wird empfohlen in enger Absprache mit der Vermarktungsorganisation eine Behandlung bevorzugt mit Spintor durchzuführen.

Für einen verbesserten Bekämpfungserfolg ist eine beidseitige Behandlung der kompletten Laubwand notwendig. Auch alle anderen zugelassenen oder genehmigten Präparate können entsprechend ihrer Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden. Achtung: Sowohl Spintor als auch Exirel sind als bienengefährlich eingestuft und dürfen daher bei Saftaustritt bzw. Bienenflug in den Anlagen nicht mehr eingesetzt werden. Dies ist besonders auch in hagelgeschädigten Anlagen zu beachten. In der letzten Woche wurden vermehrt Bienen in geschädigten Rebanlagen beobachtet!

Weitere Hinweise

  • Der Einsatz von Kalkpräparaten, wie z. B. Löschkalk bzw. Fruchtkalk gegen die KEF oder zur Vermeidung von Fäulnis wird nicht empfohlen. Bisherige
  • Versuche belegen keine Wirksamkeit auf die genannten Schädlinge bzw. Schaderreger.
  • Vor geplanter Lese ist die Wartezeit bezüglich der Abschlußbehandlungen zu prüfen und einzuhalten!
  • Wartezeit bei geplanten KEF Behandlungen sind unbedingt einhalten:
    • Spin Tor 14 Tage (auch in Kombination mit combi-protec)
    • Mospilan 14 Tage (auch in Kombination mit combi-protec)
    • Exirel 10 Tage
    • Karate Zeon 7 Tage
  • Wartezeiten berechnen sich folgendermaßen: Der Tag nach der Spritzung ist Tag 1. Wer also zum Beispiel montags behandelt hat, darf bei 14 tägiger Wartezeit erst am Montag in 14 Tagen ernten.
  • Grundsätzlich muss jeder Winzer selbst die Notwendigkeit einer Bekämpfung sowie den Beginn der Maßnahmen anhand des Befalls bzw. des Befallsrisikos abwägen und festlegen.
  • Behandlungen machen nur in Anlagen Sinn, die sichtbaren Befallsbeginn zeigen und sicher nicht vor Ende der Wartezeit gelesen werden müssen.
  • Zwingend sollten Mitglieder von Absatzorganisationen entsprechende Sondermaßnahmen mit den Verantwortlichen abstimmen.
  • Bei sich dramatisch verschlechterndem Gesundheitszustand, völlig unabhängig von der Ursache, muss eine Fläche gelesen werden können.
  • Es ist das Ziel aller im Weinbau Tätigen, spätestens ab verbreitetem Lesebeginn (möglicherweise ist dies ab der zweiten Septemberwoche der Fall) keine KEF-Behandlungen mehr durchzuführen. Notwendigkeiten, die eine diesbezügliche Ausnahme rechtfertigen, sind mit einem besonders kritischen Maßstab zu prüfen. Ab dieser Zeit sind besonders gefährdete und befallene Anlagen vor Verderb vordringlich abzuernten. Unerheblich ist dann die Ursache der Fäulnis

Hinweise zum Bienenschutz

Nach der Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 (BGBl. I. S.1410) dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1 (Bienengefährlich) weder an blühenden Pflanzen (bspw. blühender Unterwuchs oder in der Nachbarschaft befindliche Blütenpflanzen) noch an von Bienen beflogenen nicht blühenden Pflanzen angewandt werden. Daher sind vor einem Einsatz von B1-Mitteln die blühenden Pflanzen zu mulchen. Honigtau und beschädigte Beeren in den Weinbergen sind generell als Warnsignal zu werten. Selbst wenn momentan kein Bienenflug beobachtet werden kann, besteht die Gefahr, dass dies in Kürze stattfinden kann. Die Ausbringung von B1-Mitteln sollte deshalb in diesen Fällen unterbleiben.

Weiter bitten wir zu beachten, dass in den wenigen Fällen, wo Bienenstände näher als 60 Meter zu Anlagen stehen, die mit B1-Mittel behandelt werden sollen, Rücksprache mit dem Imker zu erfolgen hat: bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand entweder während des täglichen Bienenfluges
nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden. Sinnvoll ist es auch, die ortsansässigen Imker zu informieren.

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel
sind immer zu beachten!


Zur Information: Weinbauberater Zipf ist noch bis zum 08.09. im Urlaub. In dringenden Fällen wenden Sie sich an Herrn Wolf im Landwirtschaftsamt Bad Mergentheim (07931/4827-6301) oder an die Kollegen der Weinbauberatung Heilbronn.

Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am Montag, 11. September.

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