Weitere Infos zum Antragsverfahren
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Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist eine Ertragsminderung (Erntemenge) durch Frostschaden in einem einzelnen Produktionsverfahren (zum Beispiel Apfel, Kirsche, Reben) von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren. Die Untergrenze für eine Entschädigung liegt bei 3000 Euro.
Maximal werden bis zu 50 Prozent des Netto-Gesamtschadens als Zuwendung gewährt. Der Gesamtschaden muss daher bei über 6000 Euro liegen. Der Zuwendungshöchstbetrag beträgt maximal 50.000 Euro, in begründeten Härtefällen bis zu maximal 150.000 Euro.
Wie berechnet sich die Schadenshöhe?
Beispiel: Betrieb A mit 2 ha Rebfläche
1. Schritt: Wird Schadensschwelle von 30% erreicht?
durchschnittlicher Hektarertrag im Referenzzeitraum 140 dt/ha
- Hektarertrag im Schadensjahr 90 dt/ha
= Schadenshöhe je Hektar 50 dt/ha
Dies entspricht einer Schadensschwelle von 35,7 Prozent, damit ist grundsätzlich die Förderschwelle erreicht
2. Schritt: Wird Netto-Gesamtschadensschwelle von mind. 6.000€ erreicht?
durchschnittlicher Hektarerlös im Referenzzeitraum 140 dt/ha x 90 €/dt* = 12.600 €
- Hektarerlös im Schadensjahr 90 dt/ha x 90 €/dt* = 8100 €
= Schadenshöhe je Hektar 4500 €
x Anbaufläche im Schadensjahr 2 ha
= entgangener Erlös 2017 gesamt 9000 €
- Eingesparte Erntekosten (je dt 20,88€*) 2088 €
+ Mehrkosten für Ersatzbeschaffung
= Netto-Gesamtschaden 6912 €
Bei einer 50-prozentigen Beihilfeintensität beträgt die voraussichtliche Zuwendung 3456 €, damit wird nach derzeitigem Stand die festgelegte Mindestauszahlung erreicht.
Beispiel: Betrieb B mit 1 ha Rebfläche
1. Schritt: Wird Schadensschwelle von 30% erreicht?
durchschnittlicher Hektarertrag im Referenzzeitraum 120 dt/ha
- Hektarertrag im Schadensjahr 50 dt/ha
= Schadenshöhe je Hektar 70 dt/ha
Dies entspricht einer Schadensschwelle von 58,3 Prozent, damit grundsätzlich Förderschwelle erreicht.
2. Schritt: Wird Netto-Gesamtschadensschwelle von mind. 6000€ erreicht?
durchschnittlicher Hektarerlös im Referenzzeitraum 120 dt/ha x 90 €/dt* = 10.800 €
- Hektarerlös im Schadensjahr 50 dt/ha x 90 €/dt* = 4500 €
= Schadenshöhe je Hektar 6.300 €
x Anbaufläche im Schadensjahr 1 ha
= entgangener Erlös 2017 gesamt 6300 €
- Eingesparte Erntekosten (je dt 20,88€*) 1461 €
+ Mehrkosten für Ersatzbeschaffung
= Netto-Gesamtschaden 4838 €
Bei einer 50-prozentigen Beihilfeintensität beträgt hier die voraussichtliche Zuwendung 2419 €, damit wird die festgelegte Mindestauszahlung nicht erreicht.
*) vom Landwirtschaftsministerium vorgegebene Durchschnittswerte für Baden-Württemberg
Hinweis: Die endgültige Beihilfeintensität kann erst nach Zustimmung des Landtages in Stuttgart zu der landesweiten Fördersumme festgelegt werden.
Weitere Informationen erteilt das Landwirtschaftsamt, Landratsamt Heilbronn unter den Nummern
07131 994 – 7362 (Frau Rössler ab 26.09.),
07131 994 – 7345 (Frau Senk ab 4.10.) oder
07131 994 – 7360 (Frau Schmid)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Antragsabgabe.
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