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Steillagenförderung ab 2018

Jetzt Vorantrag stellen

Die vom Land Baden-Württemberg geplante Förderung für Handarbeitslagen im Weinbau ist von der EU-Kommission notifiziert worden. Nun muss noch der Landtag der neuen Steillagenförderung zustimmen, dann können ab 2018 bis zu 3000 Euro pro Hektar und Jahr ausbezahlt werden. 
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Für Handarbeitslagen soll es künftig 300 Euro je Hektar und Jahr geben.
Für Handarbeitslagen soll es künftig 300 Euro je Hektar und Jahr geben.Klein
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Förderfähig sind nur sehr steile Weinberge innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg mit einer überwiegenden Hangneigung ab 45 Prozent und Terrassenweinberge, die von Hand bewirtschaftet werden müssen.
Mit dem neuen Programm sollen auch Kleinststrukturen gefördert werden, um den Steillagenweinbau in der Fläche zu erhalten. Deshalb ist beim neuen Programm der Mindestauszahlungsbetrag je Antrag auf 150 Euro geplant worden, was einer Mindestantragsfläche von fünf Ar entspricht.
Ab Ende Oktober bis 31. Dezember 2017 müssen sich Betriebe bei den unteren Landwirtschaftsbehörden melden, wenn sie am Förderprogramm teilnehmen wollen. Auszahlungsanträge werden dann über den Gemeinsamen Antrag bis 15. Mai 2018 gestellt. Die Antragsteller müssen sich für fünf Jahre verpflichten, an dem Programm teilzunehmen. Der Einstieg ist auch in den Folgejahren möglich.

Hier gehts direkt zum Vorantrag: Antrag

Dem Antrag muss ein Flächenverzeichnis beigefügt werden: Flächenverzeichnis

Weitere Infos zum Förderprogramm gibts in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums: Verwaltungsvorschrift

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