Jetzt Vorantrag stellen
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Förderfähig sind nur sehr steile Weinberge innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg mit einer überwiegenden Hangneigung ab 45 Prozent und Terrassenweinberge, die von Hand bewirtschaftet werden müssen.
Mit dem neuen Programm sollen auch Kleinststrukturen gefördert werden, um den Steillagenweinbau in der Fläche zu erhalten. Deshalb ist beim neuen Programm der Mindestauszahlungsbetrag je Antrag auf 150 Euro geplant worden, was einer Mindestantragsfläche von fünf Ar entspricht.
Ab Ende Oktober bis 31. Dezember 2017 müssen sich Betriebe bei den unteren Landwirtschaftsbehörden melden, wenn sie am Förderprogramm teilnehmen wollen. Auszahlungsanträge werden dann über den Gemeinsamen Antrag bis 15. Mai 2018 gestellt. Die Antragsteller müssen sich für fünf Jahre verpflichten, an dem Programm teilzunehmen. Der Einstieg ist auch in den Folgejahren möglich.
Hier gehts direkt zum Vorantrag: Antrag
Dem Antrag muss ein Flächenverzeichnis beigefügt werden: Flächenverzeichnis
Weitere Infos zum Förderprogramm gibts in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums: Verwaltungsvorschrift
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