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Umstrukturierung und Umstellung

Alte Pflanzrechte nur noch begrenzt förderfähig. Antrag bis 31. Dezember 2017 stellen!

Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass Pflanzungen auf Basis von Pflanzrechten, welche nicht im eigenen Betrieb entstanden sind, nur noch zeitlich befristet im Rahmen des Förderprogramms "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" gefördert werden können.
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Nach Ablauf dieser zeitlich befristeten Fördermöglichkeit können gültige Pflanzrechte zwar bis zum Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 in das neue Genehmigungssystem überführt und für Pflanzungen genutzt werden, die Gewährung einer Umstrukturierungsförderung ist jedoch nicht mehr möglich. Nach derzeitigem Informationsstand können Pflanzungen mit umgewandelten und nicht im eigenen Betrieb entstandenen Pflanzrechten letztmalig im Jahr 2018 gefördert werden. Inhaber solcher Pflanzrechte bzw. solcher Pflanzgenehmigungen könnten Pflanzungen gegebenenfalls für eine Pflanzung in 2018 einplanen. Ein Förderantrag wäre in diesen Fällen bis zum 31. Dezember 2017 zu stellen und die Maßnahme bis spätestens zum 15. Juli 2018 abzuschließen. Die reguläre Umstrukturierungsförderung, also die Nutzung von Wiederbepflanzungsgenehmigungen oder von Genehmigungen aus der Umwandlung von im eigenen Betrieb entstandenen Pflanzrechten ist weiterhin und auch über das Jahr 2018 hinaus möglich.
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