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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Frühsommerliche Temperaturen erwarten uns

Der April 2018 war mit einer Abweichung von 4 bis 5 Grad der wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen! Dies bewirkte nach dem kalten März eine explosionsartige Vegetationsentwicklung. Am Morgen des 2. Mai wurde in ungünstigen Lagen nochmals leichter Bodenfrost gemessen - glücklicherweise aber ohne Frostschäden in den Rebanlagen.
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In den nächsten Tagen bleiben die Temperaturen etwas kühler und damit der Jahreszeit angepasst, ehe sich dann ab dem Wochenende eine frühsommerliche Witterungsphase ankündigt. In Verbindung mit den steigenden Nachttemperaturen - zumindest aktuell ohne weitere Frostgefahr - wird sich die rasche Entwicklung in den Rebanlagen fortsetzen. Aktuell liegen wir meist zwischen 3- und 6-Blatt-Stadium.

Stockarbeiten

Bis zu den „Eisheiligen“ muss theoretisch noch mit Frostgefahr gerechnet werden, allerdings deutet sich in den aktuellen Wettervorhersagen keinerlei Temperaturabfall in den gefährlichen Bereich an. Von daher können nun (beginnend in weniger frostgefährdeten Bereichen) die Frostruten entfernt und die enorm wichtigen Ausbrecharbeiten durchgeführt werden. Doppeltriebe sind in großem Ausmaß zu finden. Diese Doppeltriebe und überschüssige Triebe im Bogen- und Kopfbereich sind zu entfernen. 

Ebenso sollte zeitnah das „Stammputzen“ von Hand, mechanisch mit Bürsten oder mit dem Mittel „Shark“ oder „Quickdown“ bei den zugelassenen Rebsorten erledigt werden. Wer mit den Herbiziden arbeitet, sollte Stocktriebe bis maximal 10-15 cm Länge bei guter Benetzung erfassen. Mit Shark dürfen die Sorten Silvaner, Chardonnay, Schwarzriesling, die Burgundersorten und auch Tauberschwarz behandelt werden. Das Mittel Quickdown ist für Riesling und Dornfelder zugelassen. Aufgrund der enormen Abdriftgefahr und damit möglichen Schäden an Nachbarstöcken sind Wind und Thermik zu beachten. Unbedingt auch abdriftarme Düsen und Spritzschirm verwenden.

Peronospora

Zuerst müssen die Wintersporen (Oosporen) keimbereit sein. Anschließend ist eine Durchfeuchtung des Bodens notwendig, um Infektionen zu ermöglichen. Die nachfolgenden Niederschläge können dann je nach Intensität und Rebentwicklung zu Primärinfektionen führen. Durch die oberflächlich stark ausgetrockneten Böden haben die am Wochenende gefallenen Niederschläge daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Primärinfektion gereicht.


Eine Behandlung gegen Peronospora ist somit aktuell nicht notwendig, zumal auch weiterhin stabile trockene Witterungsbedingungen vorhergesagt werden. Werden in der kommenden Woche überraschend größere Regenfälle gemeldet, empfiehlt sich dann eine Behandlung mit einem Kontaktpräparat unmittelbar vor diesen Niederschlägen.

Phomopsis / Schwarzfleckenkrankheit

Aufgrund der überwiegend trockenen Witterung in dieser Woche stellen sich keine Infektionsbedingungen für die Schwarzfleckenkrankheit ein. Eine Anwendung von Fungiziden in stärker befallenen Anlagen (im Schnitt zwei Internodien/Stock mit Aufreißungen) ist nur vor angekündigten längeren Nässephasen notwendig.

Oidium

Alle Anlagen, die im Vorjahr frühzeitigen Befall aufgewiesen haben, sollten jetzt besonders auf das Auftreten von Zeigertrieben überwacht werden. In Minimalschnittanlagen treten besonders viele Zeigertriebe auf. Zeigertriebe sind zum jetzigen Zeitpunkt der Hauptinfektionsweg. Werden Zeigertriebe gefunden sind diese sofort auszubrechen!


In Anlagen mit Zeigertrieben oder gefährdeten Rebsorten (z.B. Trollinger, Cabernet Dorsa, Portugieser) und Standorten wird eine Behandlung mit einem Netzschwefelpräparat zum Wochenende empfohlen, z.B. Netzschwefel Stulln 5 kg/ha, Microthiol WG 6 kg/ha (Nebenwirkung auf Schwarzfleckenkrankheit).


Selbstverständlich empfiehlt sich in diesen Fällen auch der Zusatz eines Kontaktpräparates gegen Peronospora. Für weniger gefährdete Anlagen ist in dieser Woche noch keine Behandlung notwendig.

Kräuselmilben, Pockenmilben

Vereinzelte Anlagen zeigen Befall auf, vor allem in Junganlagen sollte die Befallssituation überwacht werden. Kräuselmilbensymptome sind schwarze Blattspitzen, nach unten gebogene Blättchen und sternförmige Stichstellen (gegen das Licht halten). Pockenmilben erkennt man an den roten, warzenförmigen Punkten auf den Blättern. Sind nur einzelne Stöcke betroffen, empfiehlt sich die Behandlung mit einer Rückenspritze. Präparate: Netzschwefel mit Zulassung gegen Kräusel- und Pockenmilben, z.B. Thiovit Jet 60 Gramm/10 Liter Wasser und Kieselsol 100ml/10 Liter Wasser.

Wildschäden

Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden. Kontrollieren Sie ab sofort Ihre gefährdeten Lagen. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings gegebenenfalls Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder Verhinderung des Zugangs stehen.

Mögliche Vergrämungsmaßnahmen: Haarmehl-Pellets oder andere Geruchsvergrämungsgranulate, z.B. Wildgranix, an den Randbereichen ausbringen oder in Beuteln an den Endpfählen anbringen. Spritzungen auf Blattgrün, z.B. mit Trico (Schaffett-Emulsions-Präparat; Anwendung siehe Gebrauchsanweisung). Auch Schwefel und Aminosolbeimischungen sollen vergrämende Wirkung haben.

Umstrukturierung (UuU)

Der Termin zum Eingabeschluss für den Antrag ist der 15. Mai 2018. Dies gilt auch für alle Änderungen, die über FIONA eingepflegt werden müssen. Dieser Termin gilt als Ausschlussfrist. Nach der Pflanzung bzw. der Installation der Tropfbewässerungsleitungen sollten die jeweiligen Rechnungen umgehend beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden,  spätestens aber bis zum 15. Juli.


Bei Abgabe der Pfropfrebenrechnung muss bei allen Grundstücken mit der Kennzeichnungsnummer 3370 ebenfalls der Drahtrahmen (d.h. Endpfähle, Pflanzzeichen und je ein Draht pro Zeile) erstellt sein. Auf welchen Grundstücken dies erforderlich ist können Sie dem Infoschreiben zu ihren Antragsdaten entnehmen.

Sonstige Hinweise

  • Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel - insbesondere zum Bienenschutz - sind zu beachten.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten
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