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Rebschutzhinweis Heilbronn

Erholung nach Gewittern ist in Sicht

Teilweise haben am vergangen Wochenende im Neckartal Gewitter in Verbindung mit Hagel und Starkregen zu Schäden geführt. Glücklicherweise beschränkte sich der Hagelschaden überwiegend auf einen nicht allzu großen Verlust an Blattmasse sowie auf aufplatze bzw. schon verbräunte Beeren auf der Vorderseite. Trotz des Schadens durch den Hagel kann sich die Auflockerung des Traubengerüstes durch den Verlust einzelner Beerchen, möglicherweise im Laufe der Reife noch als positiv in Bezug auf Fäulnis herausstellen.

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Nach einer gewissen Schockstarre werden sich die Anlagen wieder erholen und die Geiztriebbildung wieder einsetzen. Aufgrund der frühen Reife in diesem Jahr, ist hier
noch ausreichend Luft nach hinten. Die Niederschlagsverteilung war sehr unterschiedlich und bewegte sich zwischen 10 und 60L/m² (ggf. auch mehr) in der letzten Woche.

Laut aktueller Wetterprognosen sind nun in den kommenden Tagen keine Niederschläge gemeldet und die Gewittergefahr ist erst einmal gebannt. Nach derartigen Niederschlagsereignissen zeigen sich wieder die Vorteile einer etablierten Begrünung. Mechanische Boden-/ Unterstockbearbeitung erhöht in hängigen Flächen die Gefahr für Erosionsereignisse. Dies hat sich auch in diesem Jahr leider wieder bestätigt. Vor allem Junganlagen sind besonders gefährdet.

Die Entwicklung ist wie erwartet rasant vorangeschritten und beim Schwarzriesling steht der Traubenschluss demnächst bevor. Beim Trollinger in frühen Lagen haben die Beeren bereits gute Erbsengröße erreicht. In nicht ausreichend geschützten Anlagen wurden weiß sporulierende Ölflecken aus Sekundärverbreitungen gefunden.

Diese stammen allerdings aus früheren Infektionsereignissen. Überwiegend sind die Bestände gesund. Dies kann sich nun ändern, denn im Laufe der Woche werden sich dann die Ölflecken aus der zurückliegenden Gewitterserie zeigen. Auch erster Mehltaubefall konnte an einem Trollingerbeerchen gefunden werden. Kritische Bestände sollten ab jetzt
intensiv besichtigt werden um frühzeitig zu reagieren. Hat sich der Mehlataubefall bereits stark etabliert ist es schwer diesen zum Stoppen zu bringen.

Im Gipfellaub sind bereits zu einem frühen Zeitpunkt vereinzelt Reblausgallen auch an
Europäerreben zu finden. Der Spritzabstand liegt bei 10 (bis 12) Tagen.

Peronospora:

Die Gefahr für Peronospora oder Botrytis wird durch Hagelschlag nicht erhöht. Die angeschlagenen Beeren werden verbräunen und eintrocknen. Mit Botrytis ist in diesem frühen Stadium nicht zu rechnen. Lediglich ein Teil des Spritzbelages könnte bei größeren Niederschlägen, vor allem wenn diese in Form von Starkregen fallen, abgewaschen
worden sein. Durch die, regional sehr unterschiedlichen, gewittrigen Bedingungen können Infektionen stattgefunden haben.

Beim Einsatz kurativer Mittel (z.B. Aktuan, Ampexio, Forum Gold, Forum Star, Galactico, Melody Combi, Moximate, Orvego, Sanvino, Vincare, Vinostar) können Infektionen die maximal 24 bis 48 Stunden zurückliegen noch geheilt werden. Ölflecken eventuell früherer Ereignisse müssen nun in Kauf genommen werden. Die weiteren Prognosen bringen trockene Bedingungen. So können bei den anstehenden Behandlungen vor Regen,
möglichst raubmilbenschonende Kontaktfungizide (z.B. Folpan oder Delan WG) eingesetzt werden. Bei Behandlungen ab dem Gipfeln bzw. dem Erreichen des Stadiums Erbsengröße wird der Einsatz eines phosphonathaltigen Produktes oder Profiler als Zuwachsschutz nicht mehr empfohlen.

Da in frisch gepflanzten Junganlagen immer noch Zuwachs entsteht, kann hier länger mit phosphoriger Säure als Zuwachsschutz gearbeitet werden.

Oidium:

Die diesjährige Befallssituation kann noch nicht abgeschätzt werden. In den kommenden ein bis zwei Wochen werden sich Strategiefehler oder Behandlungslücken zeigen. Die Beeren sind immer noch in einer sehr empfindlichen Phase. Vor allem auch die enorme Oberflächenvergrößerung der wachsenden Beerchen lässt den Spritzbelag aufreisen. Es wird noch einmal der Einsatz eines Oidiummittels mit guter Dauerwirkung empfohlen (z.B. Dynali, Talendo, Vivando, Kusabi). Der Spritzabstand im Mehltaufenster sollte 10 (bis 12) Tage nicht überschreiten.

Botrytis:

Die Zeichen stehen auf einen frühen Lesebeginn mit zu erwartenden kompakten Trauben. Das Putzen der Trauben nach der Blüte hat nicht immer optimal funktioniert und es sind häufig noch Blütenreste zu finden. In frühen Burgunderanlagen steht das Stadium Traubenschluss bald bevor. Für Rebflächen mit kompakten Sorten sollte deshalb rechtzeitig an eine Botrytisbehandlung kurz vor dem Schließen der Trauben gedacht werden.

In stärker verrieselten Anlagen kann auch noch etwas zugewartet werden, wie sich die Trauben entwickeln. Der Einsatz von Spezialbotrytismitteln hat im Durchschnitt der Jahre den besten Erfolg, wenn bei Rebsorten mit kompakten Trauben kurz vor Traubenschluss behandelt wird. Es stehen folgende Mittel zur Verfügung: Cantus, Switch, Teldor, Prolectus oder Scala.

Bezüglich des Resistenzmanagements ist unbedingt auch zu beachten, dass das Botrytismittel Cantus zur gleichen Wirkstoffgruppe „L“ gehören wie Collis, Luna Experience und Sercadis. Präparate dieser Mittelgruppe niemals 2x hintereinander und insgesamt nicht mehr als maximal 2x pro Jahr einsetzen.

Entblätterungsmaßnahmen/ Sonnenbrandgefahr:

Bis zum Stadium Erbsengröße können Entblätterungsmaßnahmen durchgeführt werden. Danach steigt die Sonnenbrandgefahr, da sich die Spaltöffnungen schließen. Je später die Entblätterungsmaßnahmen durchgeführt werden umso geringer ist die Abhärtung der jungen Beerchen und es steigt somit die Gefahr von Sonnenbrandschäden.

Auch bereits im Hinblick auf vorbeugende Maßnahmen gegenüber Kirschessigfliege ist die Entblätterung der Traubenzone ein zentraler Baustein. Bei weißen Rebsorten sollte versucht werden, die Sonnenseite (West und Süd) etwas moderater zu entblättern.

Herbizideinsatz:

Bei Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden im Nachblütezeitraum müssen die Stockaustriebe rechtzeitig mindestens zwei bis drei Tage zuvor entfernt sein. Vor allem bei der Sommeranwendung besteht die Gefahr, wenn grüne Rebteile getroffen werden, dass der Wirkstoff im Stock aufgenommen wird. Herbizidsymtome sind dann im nächsten Jahr möglich.

Winden können ab dem Stadium Erbsengröße auch mit dem Wuchsstoff U-46 M-Fluid (Aufbrauchfrist bis 30.11.2018) beseitigt werden. Dieser Wirkstoff wirkt aber nicht gegen Gräser.

Chlorose/ Stiellähme

Nach Ende der Blüte können bei Bedarf Blattdünger mit Eisenchelaten gegen Chlorose nun eingesetzt werden. In Stiellähme empfindlichen Sorten und Lagen kann vorbeugend, ein Magnesiumhaltiger Blattdünger wie z.B. Bittersalz (z.B. Epso Top 3 kg/100l Spritzbrühe) oder Präparate auf Basis von Magnesiumoxid (z.B. Falnet oder Lebosol Magnesium 500) eingesetzt werden. Empfindliche Sorten sind z.B. Lemberger, Cabernet Dorsa,
Dornfelder, Acolon oder auch Trollinger (rosa saure Beerchen) und Muskattrollinger.

Hierbei die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten.

Sonstiges und Mittelmenge:

  • Am Dienstag fand eine Maschinenvorführung zur maschinellen Entblätterung mit Hilfe von Druckluft statt. Wer die Vorführung nicht anschauen konnte, hat die Möglichkeit sich das Ergebnis jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt anzuschauen. Die Vorführungsvarianten sind beschildert. Zur Standortinformation bitte Rebschutzhinweis Nr. 09_2018 beachten.
  • Für die anstehende Behandlung ist der 4-fache Basisaufwand anzuwenden.
  • Wegen des Fluges der Windenglasflügelzikade (Überträger der Schwarzholzkrankheit) sollten Brennesselbüsche in oder in der Nähe von Weinbergen nicht abgemäht oder gemulcht werden.
  • Gerätereinigung niemals in der Nähe von Hofeinläufen. Restbrühe oder Reinigungswasser mit Mittelrückständen darf keinesfalls in die Kanalisation!
  • Keltertraubenmittel sind nicht automatisch auch Tafeltraubenmittel! Erzeuger von Tafeltrauben müssen unbedingt an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden.
  • Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.

Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 20.06.2018.

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