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Prämierung des Landes Baden-Württemberg

Ausgezeichnete Weine aus Steillagen

Zum zweiten Mal wurde im Rahmen der Landesprämierung eine Sonderausschreibung für Steillagenweine durchgeführt. Den besten Wein des Wettbewerbs stellten die Weingärtner Stromberg-Zabergäu eG (Brackenheim), deren 2016er Trollinger Qualitätswein trocken aus der Einzellage Kirchheimer Kirchberg die volle Punktzahl und damit die höchste Auszeichnung „Großes Gold“ erhielt.

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Der  2016er Trollinger Qualitätswein trocken aus der Einzellage Kirchheimer Kirchberg der Weingärtner Stromberg-Zabergäu erhielt die volle Punktzahl und damit die höchste Auszeichnung „Großes Gold“.
Der 2016er Trollinger Qualitätswein trocken aus der Einzellage Kirchheimer Kirchberg der Weingärtner Stromberg-Zabergäu erhielt die volle Punktzahl und damit die höchste Auszeichnung „Großes Gold“. wvw
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Die Weingärtner Stromberg-Zabergäu waren mit insgesamt vier prämierten Steillagenweinen gleichzeitig der am besten bewertete Erzeugerbetrieb des Wettbewerbs. Neben dem Siegerwein wurden drei weitere Steillagenweine des Hauses mit „Gold“ ausgezeichnet, allesamt gleichfalls aus der Einzellage Kirchheimer Kirchberg: der 2017er Riesling, der 2017 Trollinger Weißherbst sowie der 2017er Trollinger.

Ebenfalls sehr erfolgreich schnitt die Felsengartenkellerei Besigheim ab. Mit Gold wurden folgende drei Weine ausgezeichnet: der 2017er Trollinger aus der Einzellage Besigheimer Wurmberg, der 2017er Trollinger mit Lemberger aus der Einzellage Besigheimer Felsengarten sowie der 2017er Lemberger Württemberg.

Auch im Bereich Oberer Neckar darf man sich freuen: Die Jury zeichnete drei Weine aus der Einzellage Unterjesinger Sonnenhalden des Weinbaubetriebs Heinz Gieringer in Rottenburg aus: Das Prädikat „Ausgezeichnet mit Goldrand“ erhielten die 2017er Cuvée aus Kerner & Müller-Thurgau sowie des Weiteren zwei Weine aus pilzwiderstandsfähigen Rebsorten (sogenannte PIWIs): der 2017er Cabernet Cantor sowie der 2017er Regent

Hintergrundinfo:

Zahlreiche Weine aus Württemberg wachsen in steilen und damit klimatisch bevorzugten Lagen. Laut Weingesetz gilt eine Weinbergslage dann als steil, wenn sie eine Hangneigung von mindestens 30% aufweist. Werden die Bedingungen erfüllt, kann in der Etikettierung die Angabe „Steillage“ oder „Terrassenlage“ erfolgen.

So bezeichnete Weine konnten zur Steillagen-Sonderprämierung des Landes Baden-Württemberg, durchgeführt vom Weinbauverband Württemberg, angestellt werden. Der Sonderwettbewerb soll im nächsten Jahr wieder angeboten werden.

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