Trotz Trockenheit erstmal keine Bodenbearbeitung
Nach dem kleinen Zwischentief mit moderaten Temperaturen werden die Temperaturen in den nächsten Tagen und voraussichtlich auch in der kommenden Woche wieder auf sommerliche Werte ansteigen. Gleichzeitig sind zumindest in dieser Woche keine nennenswerten Niederschläge in Sicht. Die Regenfälle am Ende der vergangenen Woche brachten aufgrund meist geringer Mengen nur selten Entspannung in Sachen Trockenstress. Lokal wurden jedoch auch Niederschlagsmengen bis zu 60 L/m² gemessen, glücklicherweise sind dabei im gesamten Gebiet keine weiteren Schäden durch Hagel etc. dazugekommen.
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In Gebieten mit geringen Niederschlägen und wenig wasserhaltenden Böden sind in jüngeren Anlagen verstärkt Symptome von Trockenstress zu erkennen. Sofern eine Bewässerungsmöglichkeit besteht, kann mittels Tropfbewässerung über moderate Wassergaben im Bereich von 10 - 15 L/Stock der größte Wasserstress abgemildert werden. Auch wenn teils die Begrünungen schon braun geworden sind, ist in den Unterböden allerdings noch genug Wasser vorhanden, um die Reben in älteren Ertragsanlagen
ausreichend zu versorgen.
Sofern Überertrag als Auslöser für die Stresssituation verantwortlich ist, sollte umgehend regulierend eingegriffen und überhangene Anlage entsprechend entlastet werden. Das Bodenpflegemanagement sollte zudem auf allen Standorten auf wassersparende Bewirtschaftung ausgerichtet werden, Begrünungen sind demzufolge zu mulchen. Trotz der vorherrschenden Trockenheit sollte auf jegliche Bodenbearbeitung aufgrund des auftretenden Stickstoffschubes nach Niederschlägen und damit evtl. Fäulnisförderung verzichtet werden.
Hinsichtlich der Pilzkrankheiten zeigen sich die Bestände nach wie vor unkritisch, auch wenn lagenweise neue Ölflecken in der oberen Laubwandzone aufgetreten sind. Der Reifebeginn (Beerenverfärbung, Hell werden der Beeren) hat bei frühen Sorten bereits eingesetzt. Sonnenbrand wurde seither nur vereinzelt gesichtet.
Pflanzenschutzbehandlungen
Weiterhin kann in befallsfreien Anlagen bei beständiger Witterung der Spritzabstand unter Berücksichtigung des geplanten Abschlusstermins und des Neuzuwachs im Bereich von 12-14 Tage liegen. Generell wird der 4-fache Basisaufwand empfohlen.
Die Abschlussbehandlung ist grundsätzlich bis spätestens am 28. Juli einzuplanen. Sofern der Gesundheitszustand in den Weinbergen weiterhin unkritisch bleibt kann der Termin durchaus um einige Tage vorgezogen werden. Ab sofort sollten nur noch Mittel mit einer Wartezeit unter 35 Tagen eingesetzt werden. Auch notwendige Herbizidmaßnahmen sollten noch im Juli zum Abschluss kommen. Die Wartezeiten der einzelnen Präparate sind besonders bei frühreifenden Rebsorten oder in Anlagen, die zur Federweißerproduktion eingeplant werden, zu berücksichtigen. Beachten Sie bei den letzten Behandlungen unbedingt die Vorgaben ihrer Erzeugerorganisation hinsichtlich Terminierung und Mittelwahl!
Peronospora
Die Bestände sind überwiegend sehr gesund, vor allem die Trauben/Beeren sind meist befallsfrei. Die derzeit vorherrschende trockene Wetterlage bietet dem Falschen Mehltau nur schlechte Bedingungen. Die Beeren können nun nicht mehr befallen werden, lediglich der Neuzuwachs. Bei älteren und mehrfach geschützten Blättern sind Neuinfektionen schwierig. Infektionen über das Stielgerüst sind in der Regel nur bei hohem Sporenangebot in der Laubwand möglich.
Zum Schutz der Geiztriebe reicht bei anstehenden Behandlungen ein Kontaktfungizid mit kurzer Wartezeit wie z.B. Folpan 80 WDG oder Folpan 500 SC aus. Resistenzgefährdete Wirkstoffe sollten jetzt nicht mehr verwendet werden. Zur Abschlussbehandlung werden zugelassene Kupferpräparate mit einer Wartezeit von 21 Tagen empfohlen.
Oidium
Bei anstehenden Behandlungen können in unkritischen Anlagen reine Azolpräparate (wie z.B. Topas, Systhane) oder alternativ auch Vitisan (plus Netzmittel) bzw. Kumar eingesetzt werden. Sofern die Bestände komplett gesund sind, kann bei der Abschlussspritzung auch auf das Oidiumpräparat verzichtet werden.
Stärkere Oidiumbefälle bitte an die Weinbauberatung melden!
Traubenwickler
Beim Bekreuzten Traubenwickler hält der Flug der Sauerwurmgeneration nach wie vor an. Besonders im Taubertal wurde in einigen Gemarkungen ein verstärkter Einflug (auch in ausschließlich mit RAK 1 Neu verwirrten Flächen) festgestellt. Allein aufgrund der Fangzahlen kann jedoch keine genaue Aussage zur lokalen Eiablage getroffen werden. Der optimale Behandlungstermin liegt grundsätzlich ca. 8 Tage nach dem Flughöhepunkt.
Für die genaue Terminierung sind die örtlichen Fangzahlen entscheidend. Zum Einsatz kommt z.B. Coragen, Steward, Mimic oder SpinTor (bienengefährlich) oder ein BT-Präparat. Sofern aufgrund der Wirkungsdauer (z.B. Coragen bis 16 Tage, Steward bis 14 Tage, Mimic bis 10 Tage) eine zweite Behandlung notwendig ist, muss generell auf einen Wirkstoffwechsel geachtet werden. Innerhalb von Verwirrflächen wurde bisher kein verstärkter Falterflug gemeldet.
Stiellähme
Die Trockenheit der vergangenen Wochen hat eine ausreichende Aufnahme von Magnesium aus der Bodenlösung nicht erlaubt. In vielen Anlagen zeigen sich an den älteren Blättern bereits Anzeichen eines beginnenden Magnesiummangels (Ausbleichung zwischen den Hauptadern der Blätter). Die oft lockere Traubenstruktur, teils mit Verrieselung, fördert zusätzlich Stiellähme, wenn noch entsprechende wechselfeuchte Bedingungen in den kommenden Reifewochen eintreten.
Zur Vorbeugung gegen Stiellähme ist die Zugabe von magnesiumhaltigen Blattdüngern bei Pflanzenschutzmaßnahmen deshalb anzuraten. Eine kostengünstige Möglichkeit ist z. B. Bittersalz mit 3 kg/100l Spritzbrühe beizugeben. Alternativ können auch Präparate auf Basis von Magnesiumoxid wie z.B. Lebosol Magnesium 400 zum Einsatz kommen.
Kirschessigfliege
Momentan besteht noch keine Gefahr für die Trauben, da sie erst mit beginnender Reife für die Kirschessigfliege attraktiv werden. Aus dem Obstbau wird jedoch von lokal zunehmenden Eiablagen an reifenden Früchten berichtet. Aussagen über das Befallsrisiko für die Trauben können daraus noch nicht abgeleitet werden, da die Populationsentwicklung stark von der weiteren Witterung abhängig ist.
Als vorbeugende Maßnahme ist es wichtig, vor allem in befallsgefährdeten Sorten (z.B. Acolon, Regent, Portugieser, Dornfelder, Trollinger) die Traubenzone entsprechend luftig und die Begrünungen kurz zu halten. Ebenso sollten ertragsregulierende Maßnahmen im Idealfall vor dem Farbumschlag erfolgen. Weitere Hinweise und Empfehlungen zur KEF erhalten Sie in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschriften „Der Badische Winzer“ bzw. „Rebe und Wein“.
Herbizideinsatz
Vor dem Einsatz von systemischen Herbiziden müssen die nach dem Entfernen von Stockausschlägen entstandenen Wunden mindestens zwei bis drei Tage eingetrocknet sein, um ein Verlagern der Wirkstoffe an die Rebwurzeln zu vermeiden. Wuchsstoffhaltige Herbizide (z.B. U46 M Fluid) sollten nicht bei starker Hitze ausgebracht werden um Schäden über die Dampfphase zu vermeiden.
Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen hinsichtlich des Alters einer Anlage und des Anwendungstermins sind einzuhalten. Generell ist darauf zu achten, dass die Herbizide nur innerhalb von Rebflächen eingesetzt werden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen und auf unbefestigten Graswegen, Trockenmauern oder an Weinbergsrändern ist zu unterlassen!
Sonstiges
- Die Symptome von Esca zeigen sich nun wieder vermehrt an den Rebstöcken. Auch Befall von Schwarzholzkrankheit ist festzustellen. Wegen des anhaltenden Fluges der Überträgerzikade sollten Brennesselbüsche in oder in der Nähe von Weinbergen noch bis August weder abgemäht noch gemulcht werden. Eine direkte Bekämpfung ist bei beiden Krankheiten nach wie vor nicht möglich. Markieren Sie solche Stöcke, um im kommenden Jahr einen neuen Stamm hochziehen zu können und dadurch eine mögliche Stocksanierung zu betreiben
- Vielfach zeigt sich an jüngeren Blättern der oberen Laubwand oder auch an Geiztrieben neuer Befall von Pockenmilbe. Aktuell werden keine Gegenmaßnahmen empfohlen. Jedoch sind solche Flächen bei entsprechend starkem Befall für eine Austriebsbehandlung im kommenden Jahr vorzumerken
- Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zum Bienenschutz- sind zu beachten.
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig! Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
- Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen
- Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten
Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am 18. Juli.
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