Die Behandlungen neigen sich dem Ende zu
Erneut Gewitter mit Hagel: Parallel zum WM-Finale in Russland gab es auch in Württemberg örtlich Gewitter. Vor allem im Zabergäu hat es auch bereits geschädigte Flächen noch einmal mit Hagel getroffen. Bei einem späten Hagelereignis bleibt hier nur wenig was getan werden kann. Wichtig ist nun die Gesunderhaltung der noch nvorhandenen Blätter und des Neuaustriebes zu erhalten.
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Die ohnehin durch den ersten Hagel bereits gestressten Anlagen, werden noch einige Zeit benötigen bis der Wuchs einsetzt. Bei starker Schädigung ist es wichtig, dass keine zusätzliche Stresssituation in Form von Trockenstress hinzukommt, damit die Wüchsigkeit erhalten bleibt. Im Gewittergebiet sollte die Wasserversorgung vorerst ausreichend sein.
Die Niederschlagsmengen waren wieder sehr unterschiedlich und reichten von 2 L bis 55 L/m². Manche Gebiete müssen noch etwas länger auf den ersehnten Niederschlag warten. Die Vegetation hat sich vor allem dort wo ein größeres Wasserdefizit herrscht, nun etwas
verlangsamt. Insgesamt bleibt es weiterhin Hochsommerlich. Zum Wochenende sind Niederschläge gemeldet.
Das Färben früher Sorten schreitet voran, auch beim Schwarzriesling färben sich einzelne Beeren. Der Traubenwicklerflug ist so gut wie beendet, nur ganz vereinzelt werden noch letzte Falter gefangen. Meldungen zum Oidiumbefall sind rückläufig. Die Aussicht auf Erfolg von Stoppbehandlungen sind zum jetzigen Zeitpunkt eher gering einzuschätzen, da das Mittel auch in das Traubeninnere gelangen muss um den Befall dauerhaft zu stoppen. Aufgrund der frühen Reife werden Stoppbehandlungen mit einem organischen Pflanzenschutzmittel nun nicht mehr empfohlen.
Die von Hagel verschonten Flächen sind überwiegend gesund und sollte kein wesentlicher
Wetterumschwung stattfinden, stehen die Zeichen auf einen guten Jahrgang. Auch die Bedingungen für die Kirschessigfliege sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht optimal, so dass aus heutiger Sicht kein extremes Befallsjahr zu erwarten ist. Jedoch kann aufgrund der hohen Populationsdynamik dieses Schädlings noch keine grundsätzliche Entwarnung gegeben werden.
In frühreifenden Sorten sollten in dieser Woche letztmalig behandelt werden. Für mittel- bis spätreifende Sorten sind die Abschlussbehandlungen spätestens bis zum 28.07.2018 einzuplanen. Aufgrund des Gesundheitszustandes vieler Anlagen und der aktuell vorherrschenden Witterung kann überlegt werden, ob in unkritischen Beständen bei der letzten Behandlung die Traubenzone ausgespart wird. Dies spart Mittel und somit Kosten und reduziert die Rückstände auf den Trauben. Eine eventuelle Behandlung stiellähmeempfindlicher Sorten mit einem magnesiumhaltigen Blattdünger, wird empfohlen diese dann vorzugsweise separat in die Traubenzone durchzuführen.
Auf eine gute Benetzung des Traubengerüstes ist zu achten. In unkritischen Beständen liegt der Spritzabstand bei 12-14 Tagen.
Mitglieder von Erzeugergemeinschaften müssen Mittel- und Terminvorgaben ihrer Absatzorganisation beachten.
Peronospora:
Dort wo die letzte Spritzung mehr als 8 Tage vor dem Gewitterereignis durchgeführt wurde, ist mit Infektionen zu rechnen. Auch eine gewisse Abwaschung des Spritzbelages, nach einem Gewitter mit mehr als 30 L Niederschlag, ist zu erwarten. Nur bis maximal 24- 48 h nach einem Starkregenereignis macht der Einsatz eines kurativen Mittels mit möglichst geringer Wartezeit Sinn.
Bei späteren Behandlungen genügt ein Kontaktfungizid. Diese Maßnahmen sollten dann vor erneuten Niederschlägen stattfinden. In stark hagelgeschädigten Anlagen gilt es vor allem den Neuaustrieb der Geiztriebe zu schützen. Bei der Abschlussbehandlung Ende Juli wird aus Gründen der Rückstandsminimierung im Wein vorzugsweise eines der zugelassenen Kupfermittel empfohlen. Wo erlaubt, können auch organische Präparate mit
möglichst geringer Wartezeit verwendet werden.
Oidium:
Besonders zum Schutz der Blätter vor Spätbefall kann es bei spät reifenden Sorten wie z.B. Trollinger und Lemberger nochmal Sinn machen, mit einem azolhaltigen Mitteln wie Topas oder Systhane einen Belag aufzubringen. Alternativ sind auch „Backpulverpräparate“ wie Vitisan in Kombination mit Wetcit oder Kumar möglich. Auch hier gelten in erster Linie aber die Vorgaben der Absatzorganisation.
Botrytis:
Die trockenen und warmen Bedingungen beschleunigen das Eintrocknen, der durch Hagel geschädigten Beeren. Erfahrungen aus Versuchen haben gezeigt, dass die Wirkung einer zusätzlichen Botrytisbehandlung nach einem Hagelschlag nur wenig zusätzlichen Schutz bietet.
Wurde allerdings bisher noch kein Botrytizid eingesetzt, bietet wo erlaubt, der Zusatz zur nächsten Spritzung etwas mehr Sicherheit. Grundsätzlich sollte auf allen Flächen weiterhin auf weinbauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Botrytis (z.B. lockere Traubenzone, Verzicht auf weitere Stickstoffgaben und Verzicht auf Offenhaltung der Rebböden) Wert gelegt werden.
Kirschessigfliege:
Dieses Jahr findet wieder ein Beerenmonitoring ab Anfang August statt um die Eiablage in verschiedenen Rebsorten und Lagen zu beobachten und die Notwendigkeit einer möglichen Bekämpfung beurteilen zu können. Sobald nähere Einschätzungen über den diesjährigen Befallsdruck im Weinbau gemacht werden können, wird rechtzeitig informiert.
Momentan ist keine Bekämpfung notwendig, da die Beeren noch unattraktiv für die Kirschessigfliegen sind. Informationen zu den aktuellen Fallenfängen sind im Internet über www.vitimeteo.de einzusehen. Die aktuellen Zahlen zur Eiablage werden dann ebenfalls auf der Vitimeteo-Homepage eingestellt.
Vorbeugende weinbauliche Maßnahmen wie, Entblätterung zur Belichtung und Belüftung der Traubenzone und Kurzhalten der Begrünung sind jetzt vor allem in gefährdeten Sorten (z.B. Acolon, Cabernet Carol/Cortis/Dorsa, Dornfelder, Dunkelfelder, Frühburgunder,
Gewürztraminer, Portugieser, Regent, Roter Gutedel, Roter/Gelber Muskateller, Trollinger) wichtig. Als vorbeugende Maßnahme gegen Kirschessigfliegenbefall sollten notwendige ertragsregulierende Maßnahmen vor dem Farbumschlag erfolgen.
Sonstiges und Mittelmenge:
- Für die anstehende Behandlung ist der 4-fache Basisaufwand anzuwenden.
- Gerätereinigung niemals in der Nähe von Hofeinläufen. Restbrühe oder Reinigungswasser mit Mittelrückständen darf keinesfalls in die Kanalisation!
- Keltertraubenmittel sind nicht automatisch auch Tafeltraubenmittel! Erzeuger von Tafeltrauben müssen unbedingt an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden.
- Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 25.07.2018.
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