Ursache für verunreinigten Wein bleibt unklar
Die Gründe für die Verunreinigung eines sächsischen Weins mit dem im Weinbau nicht zugelassenen Pflanzenschutzwirkstoff Dimoxystrobin lassen sich nicht klären. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden erklärte: „Ein Verursacher für den Dimoxystrobin-Rückstand im Wein konnte in diesem Fall nicht ermittelt werden.“
- Veröffentlicht am

Im November 2017 sei das LfULG von den staatlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden über einen Rückstand des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffes Dimoxystrobin in einem Rotling des Jahrganges 2016 informiert worden, so eine Sprecherin. Die Behörde habe daraufhin den Erzeuger der Trauben im Dezember 2017 kontrolliert und Rindenproben von den Ausgangssorten des beanstandeten Weines entnommen. „In keiner der untersuchten Rindenproben konnte der Wirkstoff Dimoxystrobin nachgewiesen werden. Die Betriebskontrolle ergab ebenfalls keine Beanstandungen.“ Darüber wurde das Weingut im Juli informiert.
Das Fungizid ist in Getreide zugelassen. Unklar bleibt, wie es auf die Keltertrauben oder in den Wein gelangte. Ein Zusammenhang zu früheren Verunreinigungen sächsischer Weine besteht offenbar nicht. Der Wein wurde durch die im Sommer 2016 amtlich verordneten lückenlosen Kontrollen aller Qualitäts- und Prädikatsweine bei der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen in Sachsen vor einer Vermarktung aus dem Verkehr gezogen.
Mit Prüfungen das Vertrauen der Weintrinker stärken
In Sachsen werden alle Weine vor der AP-Prüfung verbindlich auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln überprüft. Die Kosten von rund 250 Euro pro Wein trägt der Steuerzahler. Der Freistaat Sachsen will damit das Vertrauen der Konsumenten in einheimischen Wein stärken. 2015 waren Keltertrauben mit Rückständen von Dimethoat aufgefallen. Mehr als eine halbe Millionen Liter Sachsenwein aus mehreren Kellereien und letztendlich mit geringen Rückständen mehrerer nicht zugelassener Pflanzenschutzwirkstoffe waren nicht verkehrsfähig und durften nur von der Erzeugern selbst verbraucht werden.
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erklärte weiter, seine Fachleute würden 2018 in gleichem Umfang wie im vergangenen Jahr systematische Kontrollen bei Traubenerzeugern beziehungsweise Winzern durchführen. „Berücksichtigt wird die gesamte Spannweite vom professionellen Betrieb bis zum Hobbywinzer“, so eine Sprecherin. Die Kontrollen liefen derzeit an. „Darunter sind auch einige Nachkontrollen in Betrieben, in denen in der Vergangenheit Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht festgestellt worden sind.“
Eine Auge auf Karenzzeiten
Eine komplette Kontrolle des Pflanzenschutzes der mehr als 2.000 sächsischen Winzer und Hobbyweinbauern sei jedoch nicht möglich. „Die Sicherung der Unbedenklichkeit der Lebensmittel ist ureigene Aufgabe eines jeden Lebensmittelunternehmers“, betonte die Behörde. Viele Weingüter verarbeiten nicht nur Keltertrauben von eigenen Weinbergen, sondern kaufen Trauben oder Grundweine von Erzeugern zu.
Gleichwohl habe man als Behörde bei den Kontrollen in diesem Sommer auch die Karenzzeiten zugelassener Mittel besonders im Blick, hieß es aus dem Landesamt auf Nachfrage. Das ist in diesem Jahr besonders wichtig, weil der Erntebeginn um Wochen früher erwartet wird, als in Durchschnittsjahren. Einige im Sommer üblicherweise noch unbedenklich einzusetzende Spritzmittel haben Karenzzeiten von bis zu 60 Tagen – also aktuell bis in die erwartete Erntezeit hinein.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.