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Weinanbaugebiet Sachsen

Lebensmittelkontrolleure nehmen Glühweine unter die Lupe

Die Lebensmittelkontrolleure der sächsischen Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen wollen auch bei Glühweinen nichts anbrennen lassen. Das sächsische Verbraucherschutzministerium teilte auf Anfrage mit, Glühweine würden stichprobenartig auf ihre Verkehrsfähigkeit hin untersucht. So würden die korrekte Kennzeichnung, sensorische und stoffliche Beschaffenheit geprüft. Dies schließe auch die Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln mit ein.

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Immer mehr sächsischen Winzer würzen einen Teil ihrer Weine und bieten ihn als Glühwein an. Genug Menge liegt in den Tanks.
Immer mehr sächsischen Winzer würzen einen Teil ihrer Weine und bieten ihn als Glühwein an. Genug Menge liegt in den Tanks.Müller
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Seit Herbst 2015 wurden immer wieder Rückstände von im Weinbau nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in Sachsenwein nachgewiesen. Zum Vergleich: Aus dem Landesuntersuchungsamt von Deutschlands größtem Weinbauland Rheinland-Pfalz hieß es auf Anfrage: "Beanstandungen von Wein wegen Überschreitung der zulässigen Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel kommen bei uns selten bis nie vor." Voriges Jahr war von 50 Proben demnach keine auffällig. 

Proben bis jetzt ohne Befund

Wegen der kontinuierlich gestiegenen Weinbestände in vielen Betrieben bieten immer mehr sächsische Weingüter Winzerglühwein aus eigenen Trauben an, was bis vor wenigen Jahren mit Verweis auf viel zu wenig Wein noch undenkbar war. "Im Jahr 2018 wurden der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen bisher sechs Proben Glühwein zur Untersuchung und Begutachtung eingereicht", so das Ministerium weiter. Bei drei Proben sei die Untersuchung bereits abgeschlossen. "Sie sind ohne Befund. Drei weitere Proben Glühwein sind derzeit in der Untersuchung, davon stammen zwei von Weihnachtsmärkten."

Auf den Märkten nehmen die Lebensmittelkontrolleure auch Glühweine unter die Lupe, deren Grundweine aus anderen Anbaugebieten oder dem Ausland stammen. Auch sächsische Winzer bieten durchaus auswärtige Glühweine an. Die Kontrollen sollen in den kommenden Wochen fortgesetzt werden. Aus dem Ministerium hieß es: "Aktuell jetzt in der Vorweihnachtszeit werden von den kommunalen Lebensmittelüberwachungsämtern regelmäßig die Glühweinverkaufsstände der zahlreichen Weihnachtsmärkte kontrolliert."

Neben Probenahmen würden dabei insbesondere die Kennzeichnung und die Erhitzungstemperaturen der Glühweine geprüft. Auch für generelle Hygiene, wie die Sauberkeit der Tassen, interessieren sich die Kontrolleure. Gewürzte Weine waren schon in der Antike bekannt. Laut deutschem Weinrecht dürfen Glühweine nur aus Weiß- oder Rotwein hergestellt werden. Wer roséfarbene Weine würzt und erhitzt anbietet, darf das alkoholische Getränk nicht als Glühwein vermarkten. Wer mit Wasser oder Fruchtsäften streckt, darf seine Kreation ebenfalls nicht Glühwein nennen. 

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