Rahmenvereinbarung zum Dualen System
Der Fränkische Weinbauverband hat für seine Mitglieder einen Rahmenvertrag mit RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG zur Beteiligung an einem Dualen System geschlossen.
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Ab dem 01. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Im Unterschied zur alten Regelung gilt dann eine Pflicht zur Registrierung bei der neu eingerichteten „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (www.verpackungsregister.org). Auch Betriebe, die nur kleine oder Kleinstmengen in den Verkehr bringen, müssen sich registrieren lassen und ihre Verpackungsmengen an einem Dualen System beteiligen. Somit sind auch kleinere Direktvermarkter künftig ausnahmslos von den Meldepflichten erfasst.
Die bereits bestehende grundsätzliche Verpflichtung zum Anschluss an ein duales System für alle, die mit Ware befüllte Verpackungen in den Umlauf bringen, bleibt in Kraft. Die dualen Systeme übernehmen dabei die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen. Dies geschieht bundesweit über den gelben Sack, die gelbe Tonne beziehungsweise über die Glascontainer. So wird sichergestellt, dass gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen in ganz Deutschland flächendeckend in allen privaten Haushalten und für den privaten Endverbraucher kostenfrei entsorgt und in den Verwertungskreislauf gebracht werden können. Die Kosten dafür tragen die Hersteller über die Lizenzgebühren an die dualen Systeme. Kommen Pfandflaschen oder -Gläser zum Einsatz und werden diese gegen Pfand zurückgenommen, entfällt hierfür eine Lizenzierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz.
Der Fränkische Weinbauverband hat für seine Mitglieder nun einen Rahmenvertrag mit RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG (kurz „RKD“) zur Beteiligung an einem Dualen System geschlossen.
Nähere Informationen über Registrierung und Vertragsabschluss finden Sie in der Rahmenvereinbarung zum Dualen System zwischen demFränkischen Weinbauverband und RKD Recycling Kontor Dual.
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