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Geschützte Herkunftsbezeichnung

Saale-Unstrut führt Schutzgemeinschaften ein

Mit der Generalversammlung des Weinbauverbandes Saale-Unstrut 2019 am 02. Frebruar kommt es, wie bereits im Vorjahr angekündigt zu einer Satzungsänderung und damit zur Einführung und anschließenden Wahl der Schutzgemeinschaften für das geschützte Ursprungsgebiet Gebiet Saale-Unstrut und die geschützte geografische Angabe Mitteldeutscher Landwein.
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Appel
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Eine Schutzgemeinschaft bezeichnet eine aus Erzeugern zusammengesetzte Organisation, die das Lastenheft einer geschützten Herkunftsbezeichnung verwaltet und gestaltet. Doch warum wird eine derartige Organisation benötigt? Die Antwort liegt in der Reform des EU-Weinrechts aus 2009. Diese stärkt die Herkunft der Weine und fordert ein herkunftsbezogenes Bezeichnungsrecht, aber auch eine Profilierung der Gebiete über die Festlegung eines Lastenheftes. Früher wurden Produktionsbedingungen – wie etwa Mindestmostgewicht, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag – in Verordnungen durch Landesbehörden geregelt. Nunmehr sind diese in dem sogenannten Lastenheft für die Region festgelegt wurden. Durch die Anerkennung der Schutzgemeinschaften möchte das Weinanbaugebiet Saale-Unstrut ein wertvolles Gremium schaffen, indem es maßgeblich über die Weinqualität ihrer Region mitbestimmen will. Die Erzeuger können nun innerhalb der gesetzlichen Grenzen selbst festlegen, welche Anforderungen ihre Weine erfüllen müssen. Die Verwaltung der Lastenhefte soll künftig durch die Schutzgemeinschaften erfolgen. So wird die Schutzgemeinschaft sowohl die Verwaltung der g.U. Saale-Unstrut, als auch die Verwaltung der ggA Mitteldeutscher Landwein übernehmen. Wie setzt sich die Schutzgemeinschaft zusammen? Die Schutzgemeinschaften werden von jeweils neun Personen vertreten. a) der Vorsitzende des Weinbauverbandes Saale-Unstrut b) vier Vertreter aus der Gruppe der Weinerzeuger (Weingüter) c) vier Vertreter aus der Gruppe der Traubenerzeuger (z.B. aus der Winzervereinigung) Die Mitglieder der Schutzgemeinschaften werden jeweils für die Dauer von drei Jahren gewählt.
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