Lokale Frostschäden
Die Nachttemperaturen bewegten sich in den letzten Tagen um den Gefrierpunkt. Die kälteste Nacht war von Montag auf Dienstag (also von 6. auf 7. Mai). Hierbei fiel in ausgeprägten Frostlagen das Thermometer unter die Nullgrad-Marke. Teilweise bis -2°C. Lokal kam es dadurch zu Frostschäden, die sich in der Summe aber auf das Betriebsergebnis überwiegend nicht auswirken werden. Die weitere Vorhersage der Wetterentwicklung nährt die Hoffnung, dass damit die Spätfrostgefahr überstanden ist.
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Durch die Stagnation des Wachstums durch kühle Witterung und in Verbindung mit den hohen Erträgen des Vorjahres, sehen manche Rebtriebe etwas gelblich aus. Diese sich noch etwas verstärkende Stress- und Schlechtwetterchlorose wird sich später nach der Blüte weitgehend verwachsen.
Die bis Samstag, 11. Mai wechselhafte und danach weiterhin für die Jahreszeit eher kühle Witterung hält nach denWetterprognosen mindestens bis Mitte Mai an. Grundsätzlich ist diese verzögerte Entwicklung eher als positiv zubewerten, wenn man an die frühe Blüte und den damit verbundenen frühen Herbstbeginn 2018 denkt.
Wie in jedem Frühjahr sieht man jetzt wieder Pockenmilbe. Die Vergangenheit lehrt, dass dadurch aber kein wirtschaftlicher Schaden zu erwarten ist. Nach der Blüte, spätestens aber im Herbst, ist der Spuk vergessen.
Junganlagen im 2. und 3. Jahr zeigen teilweise Kräuselmilbenbefall. Typisch ist dabei ein kräftiger Wuchs der Schnabeltriebe, während die stammnahen Rebtriebe zurück sind und teilweise fast wie erfroren aussehen. Aber auch hier werden steigende Temperaturen, so sie denn kommen, dazu führen, dass die geschädigten Triebe wieder beginnen zu wachsen und dann ausreichend Holz für den nächstjährigen Anschnitt zur Verfügung steht. Bei sichtbarem Befall kann eine Schwefelbehandlung die Saugtätigkeit der mit bloßem Auge unsichtbaren Milben hemmen.
Pflanzenschutz
Viele Betriebe haben bisher noch keine Standardbehandlung gegen Peronospora und Oidium durchgeführt. Das war mit Ausnahme von stark gefährdeten Oidiumlagen auch nicht notwendig.
Die kühle Witterung und nur verhaltene Regenfälle waren seither und sind auch aktuell für die Entwicklung von Pilzkrankheiten ungünstig. Daher sind Behandlungen in dieser Woche immer noch nicht notwendig. Falls bis zum Wochenende die vorhergesagten Regenfälle die 10 Liter Marke erreichen oder übersteigen, wäre dies als Primärinfektion zu verbuchen und dann steht die erste Behandlung frühestens am Ende der Inkubationszeit an. Dies ist vermutlich zum Wochenende vor dem 19. Mai der Fall. Möglicherweise kann sogar noch über dieses Wochenende hinaus gewartet werden, wenn es trocken bleibt. Dann sind auch alle Gescheine auf der Welt und bekommen einen ersten Schutzbelag gegen Oidium und Peronospora.
Eine frühere Behandlung ist kontraproduktiv, da nach einer Spritzung durch Laub- und Triebzuwachs schnell wieder ungeschütztes Grün vorhanden wäre. Wenn es denn so weit ist, wird gegen Peronospora ein Kontaktfungizid und gegen Oidium Netzschwefel empfohlen. Lediglich in Oidium gefährdeten Lagen und Sorten kann ggf. bereits mit einem organischen Fungizid (z. B. „Vivando, Talendo, Dynali“) behandelt werden.
Ein systemisches Peronosporamittel auf Basis der Phosporigen Säure (z.B. „Veriphos“) wird aktuell noch nicht als Kombinationsmittel zu einem Kontaktfungizid empfohlen. Es sei denn, zum Zeitpunkt der vorgesehenen Behandlung kündigen sich einige Tage danach kräftige Gewitterniederschläge an.
Alternativ zu der Mischung „Kontakt + Phosphorige Säure“ kann auch das fertig formulierte Produkt „Delan Pro“ (Kontaktfungizid incl. Phosphoriger Säure) eingesetzt werden
Ausbrechen, Entfernen von Frostruten
Zurzeit ist wuchsbedingt noch eine gute Übersicht an den Stöcken vorhanden. Dementsprechend gehen Ausbrecharbeiten auch flott von der Hand. Diese Situation kann sich schnell ändern, wenn die Temperaturen steigen und damit gute Wuchsbedingungen für die Reben einsetzen. Daher ist es anzuraten auf jeden Fall mit den Ausbrecharbeiten zu beginnen bzw. fortzufahren. Die Frostruten können aller Voraussicht nach entfernt werden.
Allgemeines
- Wildverbiss – Junge Rebtriebe sind auch ein Leckerbissen für Rehwild. Bei ersten Verbiss-Schäden sollten sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Bei bereits aufgetretenen wirtschaftlichen Schäden ist dies an die Gemeindeverwaltung sofort nach Bekanntwerden zu melden. Ansonsten gehen Regressansprüche gegen den Jagdpächter verloren
- Stämmchen putzen – mechanisch oder mit „Quickdown“ oder „Shark“ steht jetzt an (erlaubte Sorten beachten). Bei der chemischen Variante muss auf die Windverhältnisse geachtet werden, ansonsten gibt es unschöne Zeichnungen auf den Blättern in der Nachbarschaft
- Die Mittelmenge berechnet sich aktuell mit der 1-fachen Basisaufwandmenge. Bei fortgeschrittenem Rebstadium Mitte Mai ggf. auch mit der 1,5-fachen Basisaufwandmenge
- Herbizide nur innerhalb der Weinberge bis maximal zum Ankerdraht einsetzen!
- Die Auszahlung der Umstrukturierungsförderung für das Pflanzjahr 2019 respektive der Tropfschlauchförderung muss im Rahmen des Gemeinsamen Antrags per FIONA bis spätestens zum 15. Mai 2019 (Ausschlussfrist) beantragt werden. Auch Empfänger von Fördermitteln in den Jahren 2016, 2017 und2018 müssen jetzt einen Gemeinsamen Antrag stellen. Ansonsten erfolgt eine Rückforderung
- Kontrolle Umstrukturierung 2019: Nach der Pflanzung oder nach der Installation von Tropfbewässerungsleitungen müssen die jeweiligen Rechnungen beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Damit wird die Kontrolle der Flächen ausgelöst und die Voraussetzungen für eine zügige Auszahlung der Fördermittel geschaffen. Steile Flächen über 30 % Hangneigung mit höherem Förderbetrag müssen bereits beim Einreichen der Rechnungen mit Draht und Endstickel versehen werden. Beachten Sie dazu bitte das Ihnen zugegangene Info-Schreiben zur Umstrukturierung
- Jährlich am dritten Wochenende im Mai (18. und 19. Mai 2019) sind am Rande der Löwensteiner Berge Genussstationen mit Wein und regionalen Gaumenfreuden zu erwandern. Wein über Berg und Tal nennt sich die Veranstaltung. http://www.weintal.de/route
Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel,insbesondere zum Bienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten.
Herbizide nur innerhalb der Weinberge bis maximal zum Ankerdraht einsetzen und möglichst schmalesBehandlungsband!
Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich nächste Woche.
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