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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Entwicklung im Schneckentempo

Die Entwicklung der Reben verläuft seit Ostern im Schneckentempo. Neben nasskalter Witterung sind hauptsächlich die teils frostigen Nachttemperaturen der Grund dafür. Besonders in der Nacht von Montag auf Dienstag vergangener Woche sind bei Temperaturen von bis zu -2°C in ungünstigen Lagen Frostschäden aufgetreten. In windoffenen Bereichen und in den klassischen Frostlagen am Hangfuß sind die Schädigungen meist am größten. Das Ausmaß bewegt sich von teilgeschädigten Trieben (obere Blättchen rollen sich ein) bis hin zu punktuell sehr starken Schäden. Bei den teilgeschädigten Trieben und Gescheinen muss die weitere Entwicklung nach wüchsigem Wetter abgewartet werden. Aus heutiger Sicht ist davonauszugehen, dass viele Schäden entweder über das Niederziehen von Frostruten bzw. innerbetrieblich über nicht geschädigte Flächen ausgeglichen werden können.

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Appel
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Beim Blick in die Wettervorhersagen für den Beginn der kommenden Woche deutet sich pünktlich zu den Eisheiligen nochmals eine polare Kaltluftströmung an, die gemeldeten Lufttemperaturen bewegen sich aktuell knapp über dem Gefrierpunkt. Insofern wird es also wiederum vom Bewölkungsgrad in den kritischen Nächten abhängen, ob wir nochmals zittern müssen oder nicht.

Durch die Stagnation des Wachstums aufgrund der kühlen Witterung in Verbindung mit den hohen Erträgen des Vorjahres, haben manche Rebtriebe ihre Farbe in ein gelbliches Grün verwandelt. Dieses als „Kältestress“ oder „Schlechtwetterchlorose“ zu bezeichnende Phänomen wird sich bei wüchsigem Wetter wieder weitgehend verwachsen.

Weinbauliche Arbeiten

Aufgrund der unsicheren Wetterlage sollten noch vorhandene Frostruten bis in die kommende Woche stehen bleiben. Die tiefen Temperaturen haben nicht nur die Rebentwicklung, sondern teilweise auch die weiteren weinbaulichen Arbeiten ausgebremst. Aktuell ist zwar noch eine gute Übersicht an den Stöcken vorhanden, dementsprechend gehen Ausbrecharbeiten noch flott von der Hand. Daher ist es je nach Betriebsgröße anzuraten mit den Ausbrecharbeiten zu beginnen bzw. die Arbeiten fortzusetzen. Allerdings sollten frostgefährdete bzw. teilweise vorgeschädigte Anlagen noch zurückgestellt werden.

Stocktriebe

Für das Ausbrechen am Stamm stehen Shark und Quickdown nach wie vor nur für die genehmigten Sorten zur Verfügung. Die Anwendung sollte möglichst morgens erfolgen, da Licht die Wirkung der Produkte verbessert. Beide Produkte zeigen bei Trieblängen von ca. 10 bis 15 cm optimale Wirkung.

Für Junganlagen bis zum 4. Standjahr steht das in 2018 erstmals genehmigte und mittlerweile zugelassene Produkt Beloukha (Wirkstoff Pelargonsäure) mit einer Ausbringmenge von max. 16 l/ha bei einer 8%igen Anwendungskonzentration zur Verfügung. Es ist auf eine gute Benetzung zuachten. Zwei Anwendungen jährlich sind möglich.

Pflanzenschutz

Die kühle Witterung und nur verhaltene Regenfälle sind für Pilzkrankheiten ungünstig. Daher sind flächendeckende Pflanzenschutzbehandlungen aktuell nach wie vor nicht notwendig. Die bisherigen Niederschläge sind bei zu niedrigen Temperaturen gefallen, sodass die Prognosesysteme an den meisten Standorten noch keine Primärinfektion aufgezeichnet haben.

Erst die gestrigen Niederschläge bzw. die in den nächsten Tagen vorhergesagten Regenfälle könnten eine flächendeckende Primärinfektionauslösen. Somit steht dann die erste Behandlung frühestens am Ende der Inkubationszeit an. Dies ist vermutlich zum Wochenende vor dem 19. Mai der Fall. Möglicherweise kann sogar noch über dieses Wochenende hinausgewartet werden, wenn es trocken bleibt. Eine frühere Behandlung ist kontraproduktiv, da nach einer Spritzung durch Laub- und Triebzuwachs schnell wieder ungeschütztes Grün vorhanden wäre. Für eine erste Behandlung wird dann gegen Peronospora ein Kontaktfungizid und gegen Oidium Netzschwefel empfohlen.

Hinweis: Seit dem vergangenen Jahr werden nach und nach Regelungen zum Anwenderschutz von Anwendungshinweisen in Anwendungsbestimmungen überführt und können dann bei Nicht-Beachtung zu einem Bußgeld führen.Sie finden diese Auflagen in der Gebrauchsanleitung, die mit dem Etikett auf der Packung des jeweiligen Pflanzenschutzmittels angebracht ist.

Kräuselmilben/Pockenmilben

Vereinzelt zeigen Altanlagen Befall mit Kräuselmilben auf, in Junganlagen sind teilweise sehr starke Symptome zu beobachten. Kräuselmilbensymptome sind schwarze Blattspitzen, nach unten gebogene Blättchen und sternförmige Stichstellen (gegen das Licht halten). Zudem ist eine verzögerte Entwicklung meist im stammnahen Bereich der Bogrebe zu sehen. Pockenmilben erkennt man an den roten, warzenförmigen Punkten auf den Blättern. Diese sind nun zunehmend zu sehen, allerdings ist hier der wirtschaftliche Folgeschaden meist nur sehr gering.

Bei deutlichen Befallssymptomen kann eine Schadmilbenbekämpfung (mit Netzschwefel und evtl. Zusatz von Kieselsol) erforderlich sein, sofern nur Teilbereiche betroffen sind, bietet sich eine Behandlung mit der Rückenspritze an.

Wildschäden

Durch den verzögerten Austrieb hält der Wildverbiß an. Kontrollieren Sie nach wie vor Ihre gefährdeten Lagen. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings gegebenenfalls Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

Hinweise zum Umstrukturierungsverfahren/Handarbeitsweinbau

Die Auszahlung der Umstrukturierungsförderung für das Pflanzjahr 2019, respektive der Tropfschlauchförderung, muss im Rahmen des Gemeinsamen Antrags per FIONA bis spätestens zum 15. Mai 2019 (Ausschlussfrist) beantragt werden. Auch Empfänger von Fördermitteln in den Jahren 2016, 2017 und 2018 müssen jetzt einen Gemeinsamen Antrag stellen. Ansonsten erfolgt eine Rückforderung.

Nach der Pflanzung oder nach der Installation von Tropfbewässerungsleitungen müssen die jeweiligen Rechnungen beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Damit wird die Kontrolle der Flächen ausgelöst und die Voraussetzungen für eine zügige Auszahlung der Fördermittel geschaffen. Steile Flächen über 30 % Hangneigung mit höherem Förderbetrag müssen bereits beim Einreichen der Rechnungen mit Draht und Endstickel versehen werden. Beachten Sie dazu bitte das Ihnen zugegangene Info-Schreiben zur Umstrukturierung.

Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt je nach Witterungsverlaufvoraussichtlich Ende nächster Woche.

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