Frischer Weinberg
Die Temperaturen bewegen sich in dieser Woche auf einem moderaten sommerlichen Niveau und insbesondere die kühlere Witterung lässt die Reben aktuell frischer erscheinen. Die Niederschläge am vergangenen Wochenende waren mengenmäßig gering und lagen meist unter 10 Liter pro Quadratmeter. In dieser Woche sind ab Donnerstag teilsgewittrige Niederschläge prognostiziert. Diese sind zumindest auf flachgründigen Standorten auch notwendig, damit sich die ersten Anzeichen des Trockenstresses (gelb verfärbende basale Blätter, eingestellter Wuchs) nicht weiter verstärken. Besonders in jungen Anlagen wurde teilweise bereits in der vergangenen Woche mit Bewässerungsmaßnahmen begonnen.
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Die meisten Anlagen liegen in der phänologischen Entwicklung im Bereich BBCH 75 bis 77 (Beeren erbsengroß bis Beginn Traubenschluss). Damit liegen wir aktuell etwa eine Woche vor dem langjährigen Mittelwert.
Weinbauliche Arbeiten
Nach zuletzt stressigen Wochen sind die Anlagen jetzt zumeist geheftet, gegipfelt und auch oft schon entblättert. Bei noch ausstehenden Entblätterungsmaßnahmen sollte die allmählich steigende Sonnenbrandgefahr, insbesondere bei einem Wetterwechsel, berücksichtigt werden.
Abgesehen von lageweisen Frost- und Hagelereignissen, stärkeren Ausrieselungen insbesondere bei der Rebsorte Riesling oder auch geringeren Traubenzahlen und Traubengrößen (u. a. beim Schwarzriesling) zeigen sich viele Bestände mit guten bis überdurchschnittlichen Ertragserwartungen. Die Streubreite der Ertragserwartung ist in diesem Jahr sehr groß und eventuelle Korrekturmaßnahmen müssen individuell für jeden Weinberg entschieden werden.
Nach dem Trockenjahr 2018 und der allmählich zunehmenden Trockenheit 2019 ist die Entlastung für die Rebstöcke eine Maßnahme zur Erhaltung ihrer langfristigen Vitalität und für den diesjährigen Wein eine absolut notwendige Maßnahme zur Qualitätssicherung. Auch der bereits strapazierte Weinmarkt wird eine weitere große Ernte wie 2018 nicht ohne Auswirkungen aufnehmen können. Seien Sie daher vernünftig in ihrer Ertragsgestaltung!
Besonders in schwächer wüchsigen Anlagen und bei einsetzendem Trockenstress sollte frühzeitig eingegriffen werden, stark wüchsige Anlagen können aufgrund der Kompensationseffekte noch zurückgestellt werden. Bis zum Weichwerden besteht die Möglichkeit der Traubenteilung. Neben der eigentlichen Ertragsreduktion wird durch die Maßnahme vor allem eine lange Gesunderhaltung der Trauben erreicht. Beerenverletzungen durch Schnitte sind im grünen Zustand unbedenklich und trocknen ein.
Die Bodenpflege sollte möglichst wassersparend erfolgen – Begrünungen sind entsprechend kurz zu halten. Stickstoff freisetzende Bodenbearbeitungen sollten aufgrund der Fäulnisgefahr in einem feuchten Herbst nun nicht mehr durchgeführt werden.
Pflanzenschutz
Je nach Rebsorte und Lage ist die hochempfindliche Entwicklungsphase für die Trauben überstanden. Durch die blütebedingte Inhomogenität gibt es jedoch vielfach noch später entwickelte Trauben, dort besteht weiterhin die Gefahr von Neuinfektionen durch Peronospora und Oidium. Dies gilt ebenso für die späteren Lagen. Insbesondere gilt es jetzt aber auch das Laub und bei lockerbeerigen Sorten das Stielgerüst möglichst lange gesund zu erhalten.
Spritzabstände von etwa 12 Tagen sind nun angemessen, zum Einsatz kommt die 4-fache Basisaufwandmenge. Beachten Sie immer die Gebrauchsanleitung, denn nicht alle Mittel sind mit der konstanten Steigerung der Basisaufwandmenge zugelassen. Mittel mit einer Wartezeit von über 42 Tagen sollten nun nicht mehr zum Einsatz kommen. Achten Sie beim Einsatz resistenzgefährdeter Fungizide unbedingt auf einen konsequenten Wirkstoffgruppenwechsel und das Resistenzmanagement.
Peronospora
Eine stärkere Ausbreitung konnte aufgrund der überwiegend trockenen Witterung in den letzten Wochen nicht stattfinden. Sofern die angekündigten Regenschauer und Gewitter zum Ende der Woche auftreten, können vorhandene Ölflecken jedoch wieder Sporen produzieren und damit Neuinfektionen möglich machen. Daher gilt es weiterhin den Zuwachs zu schützen.
In weitestgehend gesunden Anlagen reicht hierzu der Einsatz eines möglichst raubmilbenschonenden Kontaktfungizides mit kurzer Wartezeit aus. Der Zusatz von phosphoriger Säure wird aufgrund möglicher Rückstände in den Trauben nun nicht mehr empfohlen.
Nur bei stärkerem Befall können alternativ tiefenwirksame Mittel eingesetzt werden, wie beispielsweise Melody Combi, Forum Gold, Ampexio, Mildicut, Sanvino oder Videryo F.
Oidium
Oidiuminfektionen vom Juni werden jetzt deutlich sichtbar, in dieser Wochehaben die Meldungen mit Traubenbefall zugenommen. Der gemeldete Befallreicht von einzelnen Beerchen bis zu vermehrtem Traubenbefall. Daher solltenach wie vor eine intensive Kontrolle auf Befallsstellen an Blättern undTrauben durchgeführt werden. Gefährdeten Rebsorten und Flächen, in denendie Laubarbeiten nicht zeitgerecht erledigt werden konnten ist besondereBeachtung zu schenken. Kurzfristig können bei beginnendem Befall nochSondermaßnahmen (Stopp-Spritzungen) durchgeführt und damit die weitereAusbreitung unterbunden werden. Hat sich der Oidiumpilz aber bereits in derAnlage etabliert ist eine Tilgung von Oidiumbefall kaum mehr möglich.Kontaktieren Sie bei auftretendem Befall bitte die Weinbauberatung!
Unter Beachtung des Resistenzmanagementes kommt bei anstehenden regulären Behandlungen nochmals ein organisches Präparat (wie z. B. Vivando, Kusabioder Talendo/Talendo extra) zum Einsatz. Zur Resistenzvorsorge werden die SDHI-Präparate Sercadis, Luna Experience, Luna Max und Collis nun nicht mehr empfohlen. Ab den letzten beiden Behandlungen können dann in unkritischen Anlagen auch reine Azolpräparate (wie z.B. Topas, Systhane) oder alternativ auch Vitisan (plus Netzmittel) bzw. Kumar eingesetztwerden.
Traubenwickler
Außerhalb der Pheromongebiete bewegt sich der Flug der zweiten Traubenwicklergeneration zumeist auf niedrigem Niveau. Ein Flughöhepunkt ist derzeit noch nicht zu erkennen. Orientieren Sie sich im Internet bei VitiMonitoring oder an den örtlichen Informationsquellen über die genaue Situation und eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit. Außerhalb der Verwirrflächen liegt der optimale Behandlungstermin mit einem Insektizid etwa 7-10 Tage nach dem Flughöhepunkt.
Stiellähme
Zur Vorbeugung gegen Stiellähme in der Reifephase kann der Behandlung ein magnesium-haltiges Präparat beigegeben werden, z. B. Bittersalz oder Lebosol Magnesium 400SC. Hierbei unbedingt die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten.
Herbizide
Vorhandene Stocktriebe sollten vor dem Einsatz glyphosathaltiger Herbizide entfernt werden. Um eine Aufnahme der Wirkstoffe über die Wunden zu vermeiden, sollten diese eingetrocknet und verschorft sein (Mindestens 2 bis 3 Tage nach dem Ausbrechen). Generell ist bei der Herbizidausbringung darauf zu achten, dass die Mittel nur innerhalb von Rebflächen eingesetzt werden.
Abdrift vermindern
Die Gesamtgesellschaft steht dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln immer kritischer gegenüber. Daher sollten wir bestrebt sein dieses Thema nicht noch zusätzlich anzuheizen. Abdrift in Gärten oder in Nachbarkulturen ist daher unbedingt zu vermeiden. Die erste Möglichkeit hierzu besteht in derVerwendung von Abdrift mindernden Düsen z. B. Injektordüsen. Außerdem ist hier die Spritznebelbildung fast nicht mehr zu sehen („Weg mit derWolke“).
Im Betrieb befindliche Sprühgeräte sollten keine überkommenen Hohlkegeldüsen mehr aufweisen. Sind vor Abdrift zu schützende Nachbarkulturen (Obstbau, Gärten, öffentliche Anlagen, ökologisch bewirtschaftete Flächen) vorhanden, sind mindestens die ersten bei den Behandlungsgassen nur in Richtung des eigenen Grundstückes zu behandeln, um die Abdrift zu minimieren.
Umstrukturierung
Bis 15. Juli müssen alle Tropfschlauch- bzw. Pfropfrebenrechnungen sowie noch fehlende Pflanzgenehmigungen beim Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Dies ist ein Ausschlusstermin!
Hinweise des RP Stuttgart zum Thema Pflanzrechte
Rebflächen, die zwischen dem 01.08.2016 und dem 31.07.2017 gerodet und bisher nicht wiederbepflanzt wurden, verlieren demnächst ihr Pflanzrecht! Dieses Pflanzrecht kann aber für drei Jahre verlängert werden, wenn der Bewirtschafter noch bis 31.07.2019 (Ausschlussfrist, es gilt der Eingangbeim Regierungspräsidium!) einen Antrag auf „Genehmigung einer Wiederbepflanzung“ stellt. Mit diesem Antrag kann das Pflanzrecht gleichzeitig auch auf eine andere Fläche des eigenen Betriebes verlegt werden.
Falls der Antrag nicht fristgerecht gestellt wird, verfallen die Pflanzrechte genau 3 Jahre nach dem Tag der Rodung. Den Antrag und entsprechende Erläuterungen finden Sie im Internet unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Landwirtschaft/Documents/antrag-wiederbepflanzung-umwandlung.pdf oder durch eine Suchmaschine (Google, Bing, Startpage, …) über die Stichworte „Antrag Wiederbepflanzung Württemberg“.
Für Rückfragen stehen Frau Zimmermann (0711/904-13324) oder Herr Endreß (0711/904-13312) telefonisch zur Verfügung.
Sonstige Hinweise
- Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel –insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz – sind zu beachten
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegerändern und Böschungen ist nicht zulässig!
- Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät
- Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen
- Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten
Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, 17.Juli.
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