Trockenstress beobachten
Die Regenfälle am vergangenen Wochenende brachten meist nur Mengen zwischen 5 und 15 mm. Dies hat leider nicht zu einer Durchfeuchtung gereicht. Durchweichende Niederschläge sind in den nächsten Tagen, abgesehen von einzelnen gewittrigen Schauern, nicht zu erwarten. Ab dem Wochenende werden wieder sommerliche Temperaturen über 30° C prognostiziert, diese werden den zunehmenden Wassermangel dann auf flachgründigen Standorten und vor allem in Junganlagen anzeigen.
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Sofern eine Bewässerungsmöglichkeit besteht, kann dort mittels Tropfbewässerung über moderate Wassergaben im Bereich von 10 bis 15 L/Stock der zunehmende Stress abgemildert werden. Auch wenn teils die Begrünungen schon braun geworden sind, ist in den Unterböden allerdings noch genug Wasser vorhanden, um die Reben in älteren Ertragsanlagen mit entsprechender Bodenauflage ausreichend zu versorgen. Sofern Überertrag als Auslöser für die Stresssituation verantwortlich ist, sollte umgehend regulierend eingegriffen und überhangene Anlagen entsprechend entlastet werden. Das Bodenpflegemanagement sollte auf allen Standorten auf wassersparende Bewirtschaftung ausgerichtet werden, Begrünungen sind demzufolge zu mulchen oder zu walzen. Trotz der vorherrschenden Trockenheit sollte auf jegliche Bodenbearbeitung aufgrund des auftretenden Stickstoffschubes nach Niederschlägen und damit evtl. Fäulnisförderung verzichtet werden.
Bei noch anstehenden Entblätterungsmaßnahmen sollte die hohe Sonnenbrandgefahr in Verbindung mit den gemeldeten Temperaturen berücksichtigt werden. Daher wird aktuell nur eine moderate Entblätterung empfohlen. Sobald sich die Trauben verfärben bzw. weich werden, geht die Gefahr für Sonnenbrand dann wieder zurück.
Pflanzenschutz
Unter Berücksichtigung der Niederschlagssituation, des Neuzuwachses und des geplanten Abschlusstermins kann der Spritzabstand in weitestgehend befallsfreien Anlagen im Bereich von 12 bis 14 Tage liegen. In oidiumgefährdeten Flächen (insb. beim Trollinger, aber auch bei Mehltaubefall in benachbarten Flächen) sollten engere Abstände gefahren werden. Generell wird der 4-fache Basisaufwand bzw. die höchstzugelassene Aufwandmenge empfohlen.
Die Abschlussbehandlung ist bis spätestens am 10. August einzuplanen. Auch notwendige Herbizidmaßnahmen sollten rechtzeitig vor der Abschlussbehandlung eingeplant werden. Ab sofort sollten aufgrund der Rückstandssituation nur noch Mittel mit einer Wartezeit unter 35 Tagen eingesetzt werden. Beachten Sie bei den letzten Behandlungen unbedingt die Vorgaben ihrer Erzeugerorganisation hinsichtlich Terminierung und Mittelwahl!
Peronospora
Es zeigt sich ein unterschiedliches Bild: viele Bestände sindweitestgehend befallsfrei, dort ist der Infektionsdruck als gering einzuschätzen. Allerdings zeigen sich auch einzelne Gemarkungen und Lagen mit stärkerem Befall im oberen Laubwandbereich, punktuell ist nennenswerter Traubenbefall zu finden.
Die Niederschläge Ende vergangener Woche haben vorhandene Befallsstellen der Peronospora sporulieren lassen. In nicht mehr ausreichend geschützten Beständen könnten sich damit neue Infektionen gebildet haben. Bei möglicherweise auftretenden Schauern und Gewittern bleibt der Befallsdruck in den Anlagen mit Ölflecken weiterhin hoch, hier gilt es das zuwachsende Gipfellaub entsprechend zu schützen. Bei älteren und mehrfach geschützten Blättern sind Neuinfektionen schwierig.
Da jedoch keine länger anhaltende Nässephase zu erwarten ist, reicht allgemein der Einsatz eines möglichst raubmilbenschonenden Kontaktfungizides mit kurzer Wartezeit (z. B. Folpan, Mildicut, Videryo F) aus. Der Zusatz von phosphoriger Säure wird aufgrund möglicher Rückstände in den Trauben nun nicht mehr empfohlen. Nur in stark befallenen Anlagen oder bei höheren Niederschlagsmengen ist der Wechselauf einen kurativen Wirkstoff sinnvoll.
Oidium
Ab dem Stadium Erbsengröße verkorken die Spaltöffnungen und die Gefahr von Neuinfektionen geht zurück, somit ist für die meisten Trauben die anfälligste Entwicklungsphase in bis jetzt befallsfreien Beständen überstanden. Allerdings werden nach wie vor neue Befallsflächen gemeldet. Die Spanne reicht von einzelnen Beerchen bis zu vermehrtem Traubenbefall. Kontrollieren sie ihre Anlagen daher genau und kontaktieren Sie bei auftretendem Befall bitte die Weinbauberatung! Bei stärkerem Befall muss als Sondermaßnahme eine (mehrmalige) Stoppspritzung mit einem Backpulverpräparat (Vitisan oder Kumar) erfolgen. Hierbei wird es mit zunehmendem Dichtwerden der Trauben schwieriger ins Traubeninnere zu gelangen. Bei leichtem Befall, der über wenige einzelne Beeren hinausgeht, wird empfohlen der Brühe bei den regulären Maßnahmen ein Backpulverpräparat beizumischen.
Achten Sie bei der Mittelwahl in ihrer Spritzfolge auf einen Wirkstoffgruppenwechsel, bei noch drei ausstehenden Behandlungen werden nochmals beispielsweise Vegas, Kusabi, Dynali, Talendo oder Restmengen von Vento Power (Achtung: Aufbrauchfrist endet im März 2020) empfohlen.
In unkritischen Anlagen können die letzten beiden Behandlungen mit reinen Azolpräparaten (wie z. B. Topas, Systhane) oder alternativ auch mit Vitisan (+0,2% Wetcit) bzw. Kumar durchgeführt werden.
Stiellähme
Zur Vorbeugung gegen Stiellähme in der Reifephase kann der Behandlung in gefährdeten Rebsorten und verrieselten Anlagen ein magnesium-haltiges Präparat beigegeben werden, z. B. Bittersalz oder Lebosol Magnesium 400 SC. Hierbei unbedingt die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten.
Traubenwickler
Der Flug der zweiten Generation des Traubenwicklers hält weiterhin an und erreichte zu Wochenbeginn einen kleinen Flughöhepunkt. Insgesamt bewegt sich der Flug des fast ausschließlich zu fangenden Bekreuzten Traubenwicklers im Vergleich zu den Vorjahren auf sehr niedrigem Niveau. Für geplante Bekämpfungen sollte ca. 7 Tage nach Erreichen des Flughöhepunkts ein Einsatz eines zugelassenen Insektizids geplant werden.
Orientieren Sie sich im Internet bei VitiMonitoring oder an den örtlichen Informationsquellen über die genaue Situation in ihrer Gemarkung und eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit.
Hinweise des RP Stuttgart zum Thema Pflanzrechte
Rebflächen, die zwischen dem 01.08.2016 und dem 31.07.2017 gerodet und bisher nicht wiederbepflanzt wurden, verlieren demnächst ihr Pflanzrecht! Dieses Pflanzrecht kann aber für drei Jahre verlängert werden, wenn der Bewirtschafter noch bis 31.07.2019 (Ausschlussfrist, es gilt der Eingang beim Regierungspräsidium!) einen Antrag auf „Genehmigung einer Wiederbepflanzung“ stellt. Mit diesem Antrag kann das Pflanzrecht gleichzeitig auch auf eine andere Fläche des eigenen Betriebes verlegt werden. Falls der Antrag nicht fristgerecht gestellt wird, verfallen die Pflanzrechte genau drei Jahre nach dem Tag der Rodung. Den Antrag und entsprechende Erläuterungen finden Sie im Internet unter
oder durch eine Suchmaschine (Google, Bing, Startpage, …) über die Stichworte „Antrag Wiederbepflanzung Württemberg“.
Für Rückfragen stehen Frau Zimmermann (0711/904-13324) oder Herr Endreß (0711/904-13312) telefonisch zur Verfügung.
Sonstige Hinweise
- Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel –insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz – sind zu beachten
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
- Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät
- Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen
- Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten
Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am Donnerstag, 25.Juli.
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