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Rebschutzhinweis Heilbronn

So langsam kommt Farbe ins Spiel

Die aktuelle Hitzewelle hat laut Prognose ihren Höhepunkt am heutigen Donnerstag mit Temperaturen bis zu 38 Grad. Zum Wochenende sind Niederschläge als Schauer oder auch Gewitter gemeldet. Seit dieser Woche zeigen sich erste gefärbte Beeren an Acolon und anderen frühen Sorten. Dies ist ungefähr zwei Wochen später als 2018.

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DWI
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Es kommen nur noch wenige Meldungen zu Mehltaubefall an. Dort wo bis jetzt nach Besichtigung der kritischen Bestände kein Befall festgestellt wurde, ist aufgrund abnehmender Empfindlichkeit nun auch wenig zu befürchten. Aus Gründen der Minimierung von Pflanzenschutzmittelrückständen sollte bei Bedarf nur noch mit intensiven Backpulver-Traubenwaschungen (ohne Zusatz eines Azols) als Sondermaßnahmen gearbeitet werden. Allerdings sind die Aussichten einen Befall zum jetzigen Zeitpunkt zum Stoppen zu bringen eher gering. Sobald Beeren mit Mehltaubefall aufplatzen, erzeugen sie eine große Anlockwirkung für die Kirschessigfliege und die heimische Essigfliege. In Anlagen, die zum jetzigen Zeitpunkt stärkeren Befall aufweisen, sollten befallene Trauben auf den Boden geschnitten werden. In der aktuellen Hitzephase ist mit einem schnellen Eintrocknen der Beeren zu rechnen.

Die extremen Temperaturen haben erste Sonnenbrandschäden verursacht. Aufgrund der anhaltenden Hitze sollten Entblätterungsmaßnahmen aktuell nicht durchgeführt werden. Selbst frühzeitig abgehärtete Beeren zeigen zum Teil Schäden. Aufgrund der sehr hohen Temperaturen wurden exponierte Beeren „abgekocht“. Die Beeren befinden sich in einem empfindlichen Stadium. Ab dem Weichwerden sinkt das Risiko und notwendige Entblätterungsmaßnahmen können dann noch nachgeholt werden. Der Traubenansatz ist auch in diesem Jahr gut.

Ab Farbumschlag können notwendige ertragsregulierende Maßnahmen begonnen werden. Trockengestresste Anlagen und Junganlagen mit deutlichem Überertrag ohne Bewässerungsmöglichkeit, sollten zeitnah entlastet werden. Das Traubenteilen sollte spätestens zum Reifebeginn, also Weichwerden bzw. beginnende Färbung, abgeschlossen werden.

Die Niederschläge vom vergangenen Wochenende mit Regenmenge zwischen 5-10l/m² waren nicht immer genug für eine ausreichende Bodenwasserversorgung. Vor allem in Junganlagen und bodenbedingte Trockenstandorte machten Wassergaben notwendig. Bei Bedarf kann eine Wassergabe von 10 L/Stock im Abstand von 14 Tagen für Abhilfe sorgen. Wasserschonende Maßnahmen, wie etwas höheres Mulchen oder Walzen, sind vor allem in flachgründigen Anlagen zu bevorzugen. Tiefgründiges Eingreifen in den Boden kann unerwünschtes mobilisieren von Stickstoff hervorrufen und sollte, zur Vermeidung von Botrytis, nicht mehr durchgeführt werden.

Der Spritzabstand in unkritischen Beständen kann momentan bei 12 bis 14 Tagen liegen. Wartezeiten der eingesetzten Mittel sind zu beachten. Mittel mit mehr als 35 Tagen Wartezeit werden nicht mehr empfohlen. Die Abschlussbehandlung sollte bis spätestens zum zweiten Augustwochenende (09./10. August) erfolgt sein. Frühreifende Sorten eine Woche vorher. Beachten sie bei Behandlung zum Ende der Saison die Vorgaben der Absatzorganisation!

Peronospora

Die vorzugsweise mit Kupfermitteln (nicht zu unterschätzender Oidiumeffekt an Blättern und Abhärtung) stattfindende Abschlussspritzung sollte in der Woche vor dem zweiten Augustwochenende stattfinden. Daraus leitet sich die anstehende Behandlung als letzte organische Behandlung ab. Vorgaben der Absatzorganisationen hinsichtlich Mittelwahl und Terminen sind zwingend zu beachten. Aufgrund der trockenen Witterungsbedingungen genügt ein möglichst raubmilbenschonendes Kontaktfungizid mit kurzer Wartezeit (z. B. Folpan, Mildicut, Videryo F). Kurativmaßnahmen zum Ende der Saison sind nur unter starker Nutzen/Risiko- Abwägung einzusetzen.

Oidium

In gefährdeten Flächen, z. B. bei Mehltaubefall in der Nachbarschaft, bringt ein etwas engerer Spritzabstand mehr Sicherheit. In befallsfreien Anlagen genügt der Einsatz eines azolhaltigen Mittels wie Topas oder Systhane. Vor allem in Befallsflächen und bei spät reifenden Sorten wie Trollinger und Lemberger ist, insbesondere zum Schutz der Blätter, der Zusatz eines organischen Mehltaumittels bis zur Abschlussbehandlung sinnvoll. Alternativ sind auch „Backpulverpräparate“ wie Vitisan in Kombination mit Wetcit oder Kumar möglich. Zur Verminderung von Blattschäden, diese Mittel nicht in der Tageshitze ausbringen – besser abends. Trockenheit und mehrmaliges Anwenden kann zu Blattschädigungen führen.

Herbizide

Beim Einsatz von Glyphosat müssen alle Stockaustriebe mindestens 2 bis 3 Tage vor der Anwendung entfernt sein, um eine Einlagerung in das Wurzelsystem der Reben zu vermeiden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen, sowie auf unbefestigten Graswegen oder an Weinbergsrändern ist verboten! Auch für Herbizide gibt es Wartezeiten, die einzuhalten sind.

Ertragskorrekturen

Bei manchen Sorten (z. B. Burgunder, Riesling) ist bei der Ertragsprognose unter Umständen mit etwas geringeren Traubengewichten in diesem Jahr zu kalkulieren. Dies lassen manche eher kleineren Trauben im Vergleich zum letzten Jahr vermuten. Ein reichhaltiges Niederschlagsangebot in den kommenden Wochen kann hier jedoch noch einen starken Einfluss nehmen. Dort wo Ertragskorrekturen zur Sicherung der Qualität noch notwendig sind, sollten bevorzugt kompakte Trauben, Trauben an Kurztrieben (hier v. a. Trollinger an Schnabeltrieben) und bereits vorgeschädigteTrauben (durch z. B. mechanische Entlaubung oder Oidium) entfernt werden.

Sonstiges und Mittelmenge

  • Eine eventuelle Behandlung stiellähmeempfindlicher Sorten mit einem magnesiumhaltigen Blattdünger, wird empfohlen diese dann vorzugsweise separat in die Traubenzone durchzuführen. Auf eine gute Benetzung des Traubengerüstes ist zu achten. (Nicht mit Backpulverpräparaten mischen!)
  • In Junganlagen ohne Ertrag werden Pflanzenschutzmaßnahmen noch bis Anfang September empfohlen, um möglichst lange gesundes und aktives Laub für eine gute Holzreife zu erhalten
  • Für die anstehende Behandlung ist der 4-fache Basisaufwand anzuwenden
  • Gerätereinigung niemals in der Nähe von Hofeinläufen. Restbrühe oder Reinigungswasser mit Mittelrückständen darf keinesfalls in die Kanalisation!
  • Keltertraubenmittel sind nicht automatisch auch Tafeltraubenmittel! Erzeuger von Tafeltraubenmüssen unbedingt an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden.
  • Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten.

Der nächste Hinweis erfolgt am 31.07.2019.

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