Datensammlung zur persönlichen Schutzausrüstung
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) schreibt mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vor. Das gilt für den eigentlichen Umgang mit Mitteln oder auch bei nachfolgenden Tätigkeiten in den behandelten Beständen. Damit sich Anwender leichter tun bei der Beschaffung von Schutzausrüstung, hat das BVL gemeinsam mit Herstellern von PSA, Verbänden und behördlichen Institutionen eine Übersicht geeigneter Produkte zusammengestellt und veröffentlicht. Die in der Datensammlung genannten Produkte erfüllen die Anforderungen der BVL-Richtlinie und sind somit grundsätzlich für den Pflanzenschutzmitteleinsatz geeignet. Wird in ganz bestimmten Fällen eine spezielle Ausrüstung erforderlich, geben die Zulassungsinhaber oder auch die Vertreiber im Sicherheitsdatenblatt des PS-Mittels das in diesen Fällen bekannt.
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Die Datensammlung zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie hier:
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