Guter Start in die kommende Vegetationsperiode
Beste Voraussetzungen für einen guten Start in die kommende Vegetationsperiode haben die Rebstöcke durch die zahlreichen Niederschläge im Februar erhalten. Die Bodenvorräte wurden wieder aufgefüllt und die Temperaturen zeigen sich von ihrer besten Seite. Dennoch muss auch jetzt schon einiges im Rebschutz beachtet werden.
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Allgemeine Situation
Seit dem vergangenen Wochenende zeigt sich das Wetter überaus freundlich mit Temperaturen bis zu 20°C. Dadurch wird die Entwicklung in der Natur nun rasch vorangetrieben, so dass auch das Bluten der Reben eingesetzt hat.
Durch die überdurchschnittlichen Niederschläge in diesem Winter (insbesondere im Februar) sind die Bodenwasservorräte weitestgehend aufgefüllt und bieten somit aktuell gute Voraussetzungen für die kommende Vegetationsperiode. Beim Blick in die Wettervorhersagen ist nach einer Abkühlung am Wochenende weiterhin von Tageshöchsttemperaturen meist im Bereich von 12 bis 15 Grad auszugehen, sodass ein früher Rebenaustrieb immer wahrscheinlicher wird.
Was dies im Hinblick auf die Spätfrostgefahr bedeutet, muss an dieser Stelle nicht näher erläutert werden.
Traubenwickler
Derzeit liegen wir im Temperatursummenmodell je nach Standort zwischen 650 und 700 Kd (=Kelvin-Days, Gradtage). In dieser Woche ist durch die frühlingshafte Witterung zwar ein schneller Anstieg der Temperatursummen zu verzeichnen, jedoch ist mit dem Flugbeginn des Traubenwicklers erst ab einer Temperatursumme von etwa 900 Kd zu rechnen. Aus heutiger Sicht empfiehlt sich daher ein allgemeiner Aushängtermin am ersten Aprilwochenende, in späten Lagen sollte die Ausbringung bis zum Osterwochenende abgeschlossen sein. Zur regionalen Einschätzung des Aushängtermins finden Sie den aktuellen Stand der Temperatursummen auf: http://www.vitimeteo.de/vitimeteo/default/index. Die Aufhängdichte von 500 Ampullen / ha (Randgebiete bis 20 Prozent mehr) darf aus fachlicher Sicht nicht unterschritten werden.
Die Beantragung von Fördermitteln zur Pheromonmethode ist an das korrekte Ausbringen der Ampullen gebunden. Es ist unbedingt sicherzustellen, dass beantragte Flächen auch tatsächlich abgehängt sind. Ebenso muss bei Beantragung von Fördermitteln die Abgabe des Antrages vor Ausbringung der Dispenser erfolgen.
Schadmilben, Eier der Roten Spinne, Schildläuse
Nur in Rebanlagen mit stärkerem Vorjahresbefall dieser Schädlinge oder in Anlagen mit Knospenbesatz über der Schadschwelle, sollte bei günstigen Bedingungen eine Ölbehandlung durchgeführt werden. Eine generelle Behandlung wird nicht empfohlen. Besonders gefährdet sind Junganlagen bis etwa zum 4. Standjahr, in denen sich noch keine ausreichende Raubmilbenpopulation aufbauen konnte. Pockenmilben, sofern überhaupt bekämpfungswürdig, werden bei entsprechenden Behandlungen gegen Kräuselmilben miterfasst.
Zum Einsatz kommt ein Ölpräparat in Verbindung mit Netzschwefel. Hierbei gilt es die zugelassenen Aufwandmengen der einzelnen Netzschwefelprodukte zu beachten.
Der optimale Behandlungszeitpunkt beginnt, wenn:
die Kräuselmilben aktiv bei Tagesmitteltemperaturen über 12°C zu wandern beginnen. Dabei sollten zwei bis drei warme Tage abgewartet werden, da die Wanderung nicht direkt am ersten warmen Tag einsetzt. Zusätzlich kann auch hier die Plattform Vitimeteo eine gute Hilfestellung bieten: Ab einer Temperatursumme von 300° ist die Wanderung der oben genannten Milben möglich.
die Mehrzahl der Knospen schwellen, BBCH 01-03, günstige Applikationsbedingungen bei Windstille und warmer Witterung (über 15° C) vorherrschen.
Die Applikationstechnik ist ein entscheidender Faktor für einen optimalen Bekämpfungserfolg. Die Bogreben und der Kopfbereich des Stämmchens sind tropfnass zu spritzen (mit großen Düsen, kein hoher Druck). Das bedeutet, dass die Spritzbrühe an den Holzteilen leicht verlaufen muss. Somit ist jede Gasse zu befahren!
Knospenschädlinge (Erdraupen, Rhombenspanner, Dickmaulrüssler)
Rhombenspanner und vor allem Erdraupen können durch Augenfraß stärkere Schäden verursachen. Wichtig ist, dass die Fraßtätigkeit möglichst früh erkannt und der Schädling eindeutig bestimmt wird. Erdraupen wandern nachts von ihrem Erdversteck auf die Rebe, der Rhombenspanner ist auch tagsüber in Tarnstellung auf den Bogreben bzw. am Drahtrahmen zu finden.
Kontrollieren Sie Ihre Rebanlagen daher ab dem Knospenschwellen in regelmäßigen Abständen. Da ein Befall mit diesen Schädlingen zunächst nur herdförmig auftritt, sollten Befallsstellen markiert werden. Bei Erdraupen erzielt man den besten Bekämpfungserfolg durch Absammeln nach Einbruch der Dunkelheit.
Gegen den Rhombenspanner sind die Insektizide Steward, Mimic und SpinTor zugelassen. SpinTor und Steward sind bienengefährlich (s.u.) und dürfen nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche keine einzige Pflanze blüht.
Mimic hat zusätzlich auch eine Genehmigung gegen Erdraupen erhalten. Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen. Ein „Tropfnassspritzen“ ist dabei nicht erforderlich.
ACHTUNG: Änderung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels STEWARD
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels STEWARD (Zulassungsnummer 024629-00) mit dem Wirkstoff Indoxacarb hinsichtlich der Einstufung der Bienengefährdung geändert auf:
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das bedeutet, dass STEWARD ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen - auch Unkräuter - ausgebracht werden darf. Diese Auflage ist bei jeder Anwendung des Mittels zu beachten, auch bei Nutzung von Verpackungen, die diese geänderte Kennzeichnungsauflage nicht ausweisen.
ESCA
Durch die trockene Witterung in den letzten beiden Jahren waren wieder verbreitet Esca-Symptome in den Anlagen zu erkennen. Die befallenen und markierten Stöcke sind im Winter entweder verjüngt oder aus den Anlagen entfernt worden.
Mit dem Mittel „Vintec“ ist zudem inzwischen ein Produkt auf dem Markt, mit dem eine Besiedlung frischer Schnittwunden durch Esca-Schadpilze von außen reduziert werden kann. Der im Präparat enthaltene Trichoderma Pilz besitzt aufgrund seiner antagonistischen Lebensweise eine präventive Wirkung auf einige Erreger des Esca-Komplexes. Bereits sichtbar oder unsichtbar befallene Altrebstöcke können mit Vintec nicht geheilt werden!
Eine Behandlung kann sowohl vor oder nach Beenden des Rebenblutens durchgeführt werden. Zielfläche der Behandlung sind stammnahe Wunden oder Wunden am Stammkopf. Schnittwunden an der einjährigen Fruchtrute müssen nicht behandelt werden.
Die zugelassene Dosierung von 200g Vintec pro 100 l Wasser (0,2%ig) ist unbedingt einzuhalten. Um das Produkt möglichst effektiv auf die Wundflächen zu bekommen bietet sich (zumindest bei kleineren Flächen) eine zielgenaue Applikation mit der Rückenspritze an. Der Spritzbehälter muss zwingend frei von Fungizidrückständen sein. Bei der Anwendung sollten die Tagestemperaturen über 10 °C liegen und nach der Anwendung sollte innerhalb von 24 Stunden kein Nachtfrost oder Starkregen auftreten, damit der Antagonist die Zeit hat sich auf der Wunde auszubreiten.
Herbizideinsatz
Vor dem Rebenaustrieb besteht die Möglichkeit den Unterstockbereich, ohne Rebschäden befürchten zu müssen, mit einem zugelassenen Herbizid zu behandeln. Das Behandlungsband im Unterstockbereich muss so schmal wie möglich gehalten werden. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Herbizide nicht auf öffentlichem Gelände bzw. nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. Wegränder, Böschungen etc.) ausgebraucht werden. Eine Behandlung am Zeilenende ist somit nur bis unmittelbar nach der Verankerung möglich. Unsachgemäße Anwendung ist gesetzeswidrig und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung!
Hinweise zur Düngung
Für die Stickstoff- und Magnesiumdüngung ist es derzeit noch viel zu früh, planen Sie diese im Zeitraum „Austrieb bis 3-Blatt-Stadium“ ein.
Beachten Sie die Anforderungen der neuen Düngeverordnung: Seit dem Düngejahr 2018 gelten die Vorgaben der neuen Düngeverordnung und seit Juni 2019 zusätzlich noch die Vorgaben der Verordnung der Landesregierung für die "gefährdeten" (roten) Gebiete, insbesondere hinsichtlich der Düngebedarfsermittlung und des Nährstoffvergleiches. Über folgenden Link können Sie sich ausführlich informieren und entsprechende Formulare und Hilfen herunterladen: https://wbi.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinfo/Duengung+im+Weinbau
In Problem- und Sanierungsgebieten sind zudem die Nmin-Untersuchungen rechtzeitig vor einer N-Düngung durchzuführen. Beim Förderprogramm „Handarbeitsweinbau“ ist die regelmäßige Bodenprobennahme eine Fördervoraussetzung. Auch außerhalb dieser Flächen sollten nach dem bekannten 5-Jahres-Schema Bodenprobenanalysen zur Planung der Düngung durchgeführt werden. Diese geben einen schnellen Überblick über die aufzudüngenden Mengen.
Im Hohenlohekreis können die Bodenproben (auch Grundbodenuntersuchung) nach wie vor bei den bekannten Sammelstellen abgegeben werden:
- Martin Mütsch, Schöntal-Bieringen: 07943/2074;
- Karl Reichert, Öhringen-Unterohrn: 07941/ 33391, mobil 0172/8405673 und
- Friedrich Breuninger, Ingelfingen-Hermuthausen: 07940/2678.
Um Voranmeldung wird gebeten.
Im Main-Tauber-Kreis ist aufgrund der aktuellen Situation eine Abwicklung über das Landwirtschaftsamt nicht möglich. Es wird daher an einer dezentralen Lösung gearbeitet. Über die genaue Vorgehensweise und die Terminierung der NID-Aktion wird zeitnah informiert.
Gerätekontrolle
Vor Beginn der Pflanzenschutzkampagne ist die Funktionsfähigkeit der Spritzgeräte zu prüfen und dafür zu sorgen, dass eine gültige Prüfplakette vorhanden ist. Im Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte sind im Zeitabstand von drei Jahren zu überprüfen. Auch Herbizidgeräte unterliegen dieser Prüfpflicht!
Dokumentation Pflanzenschutz
Sämtliche Pflanzenschutzmaßnahmen müssen in jedem Betrieb dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt drei Jahre. Ein entsprechendes Formular ist im Internet über folgenden Link abrufbar: http://www.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.ULBTBB,Lde/Informationen+zum+Weinbau
Weiterführende Informationen zum Pflanzenschutz finden sich auf der Internetseite der LVWO Weinsberg unter: https://lvwo.landwirtschaft-bw.de/pb/Lde/Startseite/Fachinformationen/Rebschutz
Hier sind auch die bekannten Broschüren zu Pflanzenschutzmitteln für Kelter- und Tafeltraubenanbau sowie Haus- und Kleingarten, Herbiziden sowie Hinweise zur Resistenzvermeidung eingestellt.
Die nächste Rebschutzmitteilung erfolgt voraussichtlich im April.
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