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EG-Nitratrichtlinie

Bundesrat stimmt neuer Düngeverordnung zu

Gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie war es notwendig geworden, dass Deutschland seine Düngevorgaben verschärft, um die Nährstoffeffizienz zu verbessern und die Nitratgehalte in den belasteten Teilen des Grundwassers zu reduzieren. Nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission hatte die Bundesregierung im Februar eine Verordnung vorgelegt, die heute vom Bundesrat beschlossen wurde. Viele neue Vorgaben werden bereits in wenigen Wochen in Kraft treten, wenn die novellierte Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Die neuen strengeren Regeln für besonders belastete rote Gebiete gelten dagegen  erst ab dem 1. Januar 2021, um der bis dahin durchzuführenden Überprüfung der Gebietsabgrenzung nicht vorzugreifen.

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DWI
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Dazu erklärt die Staatsekretärin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Beate Kasch:

„Dass die Länder der Verordnung zugestimmt haben, hier ihrer Verantwortung nachgekommen sind, ist ein klares Zeichen. Wir erwarten nun das klare Signal von der EU-Kommission, dass sie von einer Klageerhebung und damit verbundenen, massiven Strafzahlungen absieht. Bei der Kommission konnten wir im Sinne der Landwirte kurzfristig erreichen, dass Teile der Verordnung erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Denn aktuell stehen unsere Bauern angesichts der Corona-Pandemie vor zusätzlichen Herausforderungen. Bei der Umsetzung der neuen Regelungen werden wir sie zudem finanziell unterstützen. Schwerpunkt wird die Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein. Das ist im Sinne aller, die sich für sauberes Grundwasser und den Erhalt der regionalen Landwirtschaft einsetzen.“

Was auf die Betriebe nun zukommt

Die Neufassung der Düngeverordnung führt bundesweit verpflichtende Maßnahmen ein. So werden die Sperrfristen, in denen die Ausbringung von Düngemitteln in den Herbst- und Wintermonaten verboten ist, verlängert, die ungedüngten Abstände zu Gewässern vergrößert und die Düngung auf gefrorenem Boden wird verboten. Mit den neuen Regeln wird auch ein verbessertes Monitoring der Nitratwerte eingeführt. Künftig sollen die Belastungen deutschlandweit genauer analysiert werden, um rechtzeitig effektive Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.

Schonfrist für rote Gebiete bis Januar 2021

Eine zentrale Maßnahme ist die Reduzierung der Düngung um 20 Prozent pro Betrieb in den Gebieten, die besonders hohe Nitratbelastungen aufweisen („rote Gebiete“). Diese gilt ab dem 1. Januar 2021. Bis dahin soll zunächst eine Verwaltungsvorschrift von Bund und Ländern erarbeitet werden als einheitliche Grundlage für die Ausweisung dieser roten Gebiete durch die Bundesländer. Ziel ist, dass die Ausweisung in Zukunft differenzierter erfolgt und sich stärker am Verursacherprinzip orientiert. Eckpunkte dieser Verwaltungsvorschrift sind bereits mit den Ländern abgestimmt.

Das ändert sich im Wasserhaushaltsgesetz

Teil des Pakets ist auch eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, die der Bundesrat im ersten Durchgang behandelt hat und die nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat im Juli 2020 in Kraft treten soll. Mit der Änderung wird für landwirtschaftliche Flächen, die eine Hangneigung von mindestens fünf Prozent aufweisen und die an Flüsse, Bäche oder Seen grenzen, eine Pflicht zur Erhaltung oder Herstellung einer ganzjährig begrünten Pflanzendecke in einem Bereich von fünf Metern landseits eingeführt. Hierdurch sollen erosionsbedingte Abschwemmungen insbesondere von Phosphor und Nitrat verhindert werden.

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