Einspruch gegen die Düngeverordnung einlegen
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Auch die Landwirtschaft befindet sich in einer sehr besonderen Zeit und wurde durch Corona empfindlich getroffen. Dennoch fokussiert sie sich jetzt auf die Kernkompetenzen: Darauf, alle anderen mit Lebensmitteln zu versorgen.
Aber auch die Politik schläft nicht. Sie arbeitet weiter an den landwirtschaftlichen Themen – beispielsweise ist die Bundesratssitzung zur Düngeverordnung am 03.04.2020 trotz der Corona-Krise bislang nicht nur nicht abgesagt, sondern auf den 27.03.2020 vorgezogen worden.
Deshalb gilt: Die Landwirtschaft darf auch nicht Schlafen!
Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung bei roten und grünen Gebieten haben Landwirte die Möglichkeit, die negativen Auswirkungen der Düngeverordnung auf die Umwelt, in ihrem eigenen Betrieb darzustellen, so ähnlich wie eine Umweltverträglichkeitsstudie.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Einschränkungen und den Mehraufwand durch die zusätzlichen Auflagen und Verbote der neuen Düngeverordnung im Betrieb aufzuzeigen. Wichtig ist hierbei, dass die Auswirkungen fachlich dargestellt werden.
Das Schreiben muss bis zum 02.04. im BMEL eingegangen sein - das ist das Fristende.
Bitte sendet Eure Stellungnahme unter dem Stichwort „Umweltbericht“ (wenn möglich mit Angabe der Wasserprobe der eigenen Brunnen, Flurstücksbezeichnungen und Fruchtfolge) an folgende Adressen:
- per Post (per Einschreiben): Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Referat 711, Rochusstraße 1, 53123 Bonn
- per E-Mail: umweltbericht@bmel.bund.de
- per Fax: 0228 9952 942 62
Wir haben einen Leitfaden für Euch vorbereitet (siehe angehängte Datei: Leitfaden der Öffentlichkeitsbeteiligung_komplett), dessen Textbausteine Ihr nutzen könnt, um diese Öffentlichkeitsbeteiligung zu schreiben. Es steht Euch frei, Eurem Schreiben ebenfalls die Stellungnahme mit beizulegen.
Vorlagen für den Einspruch
Und einen eigenen Einspruch zu formulieren, gibt es für den Weinbau einen Textentwurf (siehe angehängte Datei: Vorlage - Einspruch Winzer). Dieser kann angepasst werden.
Außerdem stellt auch die Land schafft Verbindung Nord-West Niedersachsen Oldenburg (LsV Nord- West Nds. Oldenburg) einen vollumfänglichen Einspruch zur Düngeverordnung zur Verfügung (siehe angehängte Datei: Vorlage - Einspruch zur Novellierung der Düngeverordnung).
Wer sich nicht beteiligt hat später keine Chance mehr, dass etwas geändert wird, denn durch die Öffentlichkeitsbeteiligung erhält jeder die Option im Nachgang sein Recht einzuklagen.
Jetzt gilt es, bitte nutzt diese Chance!
Viel mehr Chancen werden wir nicht bekommen!
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