Rebenentwicklung schreitet voran
Nach den kühlen Tagen und Nächten in der vergangenen Zeit, sind für die nächsten Tage wärmere Temperaturen angekündigt. Das Knospenschwellen hat eingesetzt und bei jungen Anlagen bzw. frühen Standorten zeigt sich bereits die Wolle. Beim anstehenden Aushang der Pheromondispenser sollte unbedingt auf die Abstands- und Vorsichtsmaßnahmen geachtet werden. Bei den Bodenproben und deren Abwicklung im Hohenlohekreis bleibt alles wie gewohnt, im Main-Tauber-Kreis gibt es Besonderheiten bei der Annahme zu beachten.
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Allgemeiner Entwicklungsstand
Die Knospen schwellen allgemein und bei jungen Anlagen bzw. frühen Standorten zeigt sich bereits die Wolle. Es ist aktuell davon auszugehen, dass die Reben die frostigen Temperaturen der vergangenen Nächte (bis zu -8°C) in dem vorliegenden Entwicklungsstadium unbeschadet überstanden haben. Nachdem der Kalendermonat März verhältnismäßig kühl endete und die Vegetation dabei dankenswerterweise ausgebremst wurde, hält nun mit dem Monatswechsel allmählich der Frühling Einzug. Zum Wochenende ändert sich die Großwetterlage und ermöglicht mit einer südlichen Grundströmung frühlingshaft warme Temperaturen im Bereich von etwa 20°C.
Traubenwickler
Die Pheromondispenser werden vielfach am kommenden Wochenende aufgehängt, in den späteren Lagen sollte die Aushängung bis Ostern abgeschlossen sein. Bitte beachten Sie hierbei die geltenden Abstands- und Vorsichtsmaßnahmen und vermeiden Sie Personenkontakt. Kontrollieren Sie jetzt regelmäßig die aufgehängten Fallen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Pheromongebiete.
Bodenproben und Abwicklung Nitratinformationsdienst (NID)
Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) verlangt für Weinbauflächen, die in Problem- und Sanierungsgebieten zum Wasserschutz liegen, dass im Frühjahr der Stickstoffgehalt im Boden bestimmt und dieser Analysewert in der Düngebedarfsberechnung berücksichtigt wird.
In Problemgebieten sind von Rebschlägen, die größer als fünf Ar sind, mindestens 15 Prozent zu beproben, bei Junganlagen bis zum zweiten Standjahr 30 Prozent. Sind nur Rebschläge kleiner fünf Ar vorhanden, müssen mindestens zwei Schläge beprobt werden. In Sanierungsgebieten sind bei Schlägen kleiner fünf Ar die Hälfte aller Schläge mit gleichen Standortbedingungen zu beproben, Schläge größer als fünf Ar ausnahmslos.
Unabhängig von der SchALVO verlangt die Düngeverordnung, dass vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen die im Boden verfügbaren Stickstoffvorräte zu ermitteln sind und zusätzlich eine Düngebedarfsberechnung durchzuführen ist. Mit den Untersuchungsattesten des Nitratinformationsdienstes (NID) können beide Forderungen erfüllt werden. Die Teilnahme ist auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW“ unter http://www.duengung-bw.de möglich. Alle Informationen zum Online-Verfahren sind unter dieser Adresse zu finden. Zusammen mit den Proben ist auch beim Online-Verfahren immer ein Erhebungsformular abzugeben, um die Zuordnung im Labor zu erleichtern.
Wie bei allen Bodenproben für den Nitratinformationsdienst müssen die Proben nach dem Ziehen sofort in den gekühlten Styroporboxen verschlossen und umgehend eingefroren werden. Bei unterbrochener Kühlkette kommt es zum Anstieg der Nitratgehalte, und die Untersuchungsergebnisse werden unbrauchbar. Außerdem können an den Sammelstellen auch Bodenproben für die Grundbodenuntersuchung abgegeben werden. Denken Sie auch an evtl. erforderliche Proben für das Förderprogramm Handarbeitsweinbau. Das beauftragte Labor schickt jedem Teilnehmer die Untersuchungsergebnisse direkt zu.
Bitte beachten Sie zu jedem Zeitpunkt die derzeit geltenden Abstands- und Vorsichtsmaßnahmen und vermeiden Sie Personenkontakt. Versuchen Sie wenn möglich Transportgemeinschaften zu bilden und informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Ansprechpartnern der Sammelstellen über Ausgabe- und Annahmezeiten.
Im Hohenlohekreis können die Bodenproben (auch Grundbodenuntersuchung) wie gewohnt bei den bekannten Sammelstellen abgegeben werden:
- Martin Mütsch, Schöntal-Bieringen: 07943/2074
- Karl Reichert, Öhringen-Unterohrn: 07941/ 33391, mobil 0172/8405673 und
- Friedrich Breuninger, Ingelfingen-Hermuthausen: 07940/2678.
Bodenproben Main-Tauber-Kreis
Die Ausgabe der Gerätschaften und die Annahme der Bodenproben werden in diesem Jahr für die einzelnen Wasserschutzgebiete dezentral organisiert. Aufgrund des aktuellen Geschehens ist die Betreuung der Sammelstelle in Tauberbischofsheim in diesem Jahr nicht möglich. Die Betreuung der Sammelstelle in Bad Mergentheim ist weiterhin möglich. Die unten stehenden Sammelstellen sind für die Ausgabe der Gerätschaften und die Annahme der Bodenproben ab Montag 6. April bis einschließlich Samstag 11. April geöffnet.
WSG Nr. 132 (Gemarkung Dittigheim, Distelhausen) und WSG Nr. 208 (Gemarkung Königheim) auf dem Weingut Andreas Geier, Hardheimer Str. 18 in
97953 Königheim (Telefon: 09341/2694)
WSG Nr. 139 (Gemarkung Külsheim) auf dem Betrieb Michael Grimm, Roter Rain 2 in 97900 Külsheim (Telefon: 09345/95454)
WSG Nr. 116 (Gemarkung Dertingen) und WSG Nr. 131 (Gemarkung Werbach) auf dem Betrieb Uwe Helmich, Wassersteinchen 2 in 97877 Wertheim-Höhefeld
WSG Nr. 52 (Gemarkung Haagen), WSG Nr. 138 (Gemarkung Weikersheim) und WSG Nr. 215 (Gemarkungen der Gemeinde Lauda-Königshofen) am Lagergebäude im Landwirtschaftsamt in Bad Mergentheim, Wachbacher Straße 52
ACHTUNG: hier nur vom 06.-09. April geöffnet
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist die Weinbauberatung am besten per Mail oder Mobil unter 0171 / 762 32 78 zu erreichen.
Beachten Sie weiteren Informationen aus dem Rebschutzhinweis Nr. 1 vom 18.
März.
Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt nach Bedarf.
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