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Verpackungsgesetz

Abgabe der Vollständigkeitserklärung

Der 15. Mai 2020 ist der Stichtag für die Abgabe der Vollständigkeitserklärung. Eine Verpflichtung zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung für das Kalenderjahr 2019 gilt, sobald einer der folgenden Werte bei einer Materialart überschritten ist. Jahresmengen ab 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Pappe, Papier, Karton (PPK) oder 30 Tonnen anderer Materialarten (wie Kunststoff, Metall, Leichtverpackungen). Im Einzelfall kann eine Vollständigkeitserklärung aber auch von Betrieben verlangt werden, die unter den genannten Bagatellgrenzen liegen.
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Bis zum 15. Mai 2020 muss die Vollständigkeitserklärung für das Kalenderjahr 2019 beim Verpackungsregister (www.verpackungsregister.org) abgegeben werden. Die Verpflichtung hierzu gilt bei Jahresmengen ab 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Pappe, Papier, Karton (PPK) oder 30 Tonnen anderer Materialarten (wie Kunststoff, Metall, Leichtverpackungen). Und zwar, sobald der Wert bei auch nur einer Materialart überschritten ist. Die Vollständigkeitserklärung kann im Einzelfall aber auch von Betrieben verlangt werden, die unter den genannten Bagatellgrenzen liegen.

Deutliche Preisunterschiede für die Testate

Die Erklärung muss durch einen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrierten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer testiert und abgegeben werden. Die Liste der hierfür zugelassenen Prüfer ist auf der Webseite der ZSVR zu finden (zu finden über die Internetsuche nach „Verpackungsregister“ und „Prüferregister – Abteilung 2“). Zum März 2020 waren dort rund 2.500 Prüfer aufgeführt. Das sind mehr als doppelt so viele Prüfer wie noch vor einem Jahr. Erfahrungsgemäß gibt es teils deutliche Preisunterschiede für die Testate, ein Vergleich lohnt sich also!

Ab dem 16. Mai 2020 sollen dann durch die ZVSR in einem weiteren öffentlichen Register alle Hersteller veröffentlicht werden, die eine Vollständigkeitserklärung für 2019 hinterlegt haben. Die bisherige, langjährig durch die Industrie- und Handelskammern betriebene Plattform www.ihk-ve-register.de wurde bereits am 31. Oktober 2018 geschlossen.

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