Örtlich erhebliche Frostschäden
Der langersehnte Regen hat vergangene Woche für etwas Entspannung in der Natur gesorgt. Allerdings haben auch die Eisheiligen Anfang der neuen Woche ihrem Namen alle Ehren gemacht, denn es hat von Montag auf Dienstag örtlich erhebliche Frostschäden gegeben. Die Temperaturen waren teilweise um die 0°C oder sogar im Minusbereich. Durch diesen starken Wetterwechsel wird die Entwicklung der Rebe etwas ausgebremst.
- Veröffentlicht am

Allgemeine Situation
Der langersehnte Regen erfolgte als schöner Landregen und brachte Regenmengen zwischen 20 und 35mm. Dies war nun für alle Kulturen überfällig und bringt etwas Entspannung in die Wasserversorgung. Nicht so erfreulich waren die Frostereignisse der Nacht vom Montag auf Dienstag.
Frost
Die Wetterstationen melden Temperaturen im Bereich zwischen 2°C und - 2°C. Je nach topographischer Lage können die Werte auch noch tiefer gefallen sein. Flächendeckende Schäden wie in den Jahren 2011 und 2017 sind nicht aufgetreten, wobei örtlich erhebliche Schäden, hauptsächlich in talnahen Lagen, eingetreten sind. Die Frostgrenze ist häufig mit dem bloßen Auge ersichtlich und reicht von wenigen Metern im unteren Gewann bis teilweise zum zweiten Gewann hoch. Vereinzelt ist auch der komplette Berg betroffen. Leider sind auch die noch vorhandenen Frostruten geschädigt.
Durch den vorangegangenen Niederschlag kam es in der Nacht zu Nebelbildungen. Sehr wahrscheinlich ist, dass Gebiete mit früh einsetzendem Nebel etwas mehr Glück hatten und die Temperaturen um die Null-Grad-Marke stehen blieben. Auch Bereiche in Neckar-Nähe scheinen etwas weniger betroffen gewesen zu sein. Die bis in die Nacht andauernde Blattnässe des Landregens, hat den Frosteinfluss vermutlich noch etwas erhöht.
Vielfach sind die Triebspitzen abgesenkt, während die Gescheine noch vital aussehen. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit muss allerdings damit gerechnet werden, dass viele Gescheine nicht überleben werden. Das Schadensausmaß in Form von Ertragsausfall kann aktuell nur schwer abgeschätzt werden. Hierfür muss der Neuaustrieb abgewartet werden. Bei der Rebentwicklung in stark geschädigten Bereichen ist zu erwarten, dass zunächst eine „Schockstarre“ eintritt.
Maßnahmen bei Teil- und Totalgeschädigten Trieben
Weniger ist in diesem Fall mehr. Es muss abgewartet werden, bis sich die Rebe aus schlafenden Augen im Altholzbereich oder aus Beiaugen wieder begrünt.
- Das provozieren von Beiaugenaustrieb durch Kompletterntfernung des teilgeschädigten Triebes wird nicht empfohlen. Hierbei besteht die Gefahr, dass auch das Beiauge entfernt wird. Auch der „Stummelschnitt“ ist wenig Erfolg versprechend und wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.
- Abgestorbene Blättchen und Triebe werden selbst durch Schwerkraft, Wind und Regen in den nächsten Wochen aus dem Drahtrahmen fallen. Hier sind keine „Säuberungsmaßnahmen“ notwendig.
- Nicht oder nur teilgeschädigte Frostruten sollte zur Erhöhung der Augenzahlen genutzt werden. Wenn die Frostgefahr gebannt ist können diese dann herunter gebunden werden. Eventuell später eintretende Verdichtung können durch Entblätterungsmaßnahmen beseitigt werden. Maschinell kann hier schnell und effektiv Luft in die Traubenzone gebracht werden.
- Keine Düngung oder Bodenbearbeitung durchführen, um nicht ein zu massives Triebwachstum zu provozieren.
- Beim „Stämmleputzen“ erst einmal abwarten wie sich die Triebe entwickeln.
- Pflanzenschutz, außer in total geschädigten Anlagen, regulär weiterführen. Durch „Sonderspritzungen“ (auch Blattdünger) kann nichts geheilt werden.
Dieser Wetterwechsel wird die Entwicklung etwas ausbremsen. Die Frostgefahr scheint noch nicht ganz gebannt. Es könnten noch einmal kritische Temperaturen erreicht werden. Danach zeigt die Wetterprognose eine Temperaturzunahme. Sollten in den nächsten Tagen keine weiteren Frostereignisse stattfinden, können die nicht benötigten Frostruten dann zügig entfernt werden. Bei den weinbaulichen Arbeiten stehen in nicht geschädigten Anlagen jetzt ansonsten Ausbrechen und Stämmchenputzen ganz vorne.
Nach den vergangenen Niederschlägen lässt sich trotz niedriger Temperaturen die Peronosporaprimärinfektion nicht sicher ausschließen. Lange Stockaustriebe sind gute Sprungbretter für Bodeninfektionen und das rechtzeitige Entfernen ist eine wichtige phytosanitäre Maßnahme. Behandlungen, die in der vergangenen Woche stattgefunden haben, deckten mögliche Infektionen ab. Weitere Zeigertriebe (Cabernet Dorsa) wurden gemeldet. Auftretende Ölflecken und Zeigertriebe bitte der Weinbauberatung melden.
Deutliche Virussymptome an Problemstandorten, vor allem am Lemberger, sind bereits von weitem durch intensive, gelbe Marmorierungen an den v.a. älteren Blättern, sichtbar.
Pflanzenschutz
Vor allem Rebflächen mit Vorjahresbefall durch Oidium sollten auf Zeigertriebe kontrolliert werden.
Die bereits eingegangenen Meldungen zeigen, dass Potential aus dem vergangenen Jahr, vor allem aus letztjährigen Befallsanlagen, vorhanden ist. Vielfach wurde in der vergangenen Woche eine erste Behandlung durchgeführt. Dort wo bis jetzt nichts gemacht wurde, sollte dies nun baldmöglichst erfolgen.
Oidium
Aktuell ist das Risiko für Oidiuminfektionen leicht angestiegen und liegt im mittleren Bereich. Der Spritzabstand richtet sich nach dem eingesetzten Mittel. Beim Einsatz von Netzschwefel sollte der Belag nach acht bis zehn Tagen erneuert werden. Wer bei der letzten Behandlung ein organisches Mehltaumittel beigemischt hatte, kann mit einer Wirkungsdauer von 12-14 Tagen rechnen.
Ab der nächsten anstehenden Behandlung wird der Einsatz eines organischen Fungizides (z.B. „Vivando, Talendo, Dynali oder Prosper TEC“) empfohlen. In mehltauunempfindlichen Anlagen kann auch noch Netzschwefel eingesetzt werden, allerdings sollte dann der Spritzabstand zur nächsten Behandlung nicht länger als ca. acht Tage sein.
Wichtige Anmerkung:
Im Rahmen des Resistenzmonitorings 2019 wurden im Anbaugebiet Württemberg einzelne angepasste Stämme des Oidiumpilzes gegenüber dem Wirkstoff Metrafenone (Vivando) gefunden. Das Ergebnis ist einjährig und unterliegt keiner mehrjährigen Entwicklung. Es sollte deshalb nicht überbewertet werden. Die Wirkstoffgruppe K, zu der neben Metrafenone auch Pyriofenone (Kusabi) gehört, soll langfristig für die Oidiumstrategie erhalten bleiben. Deshalb wird vorsorglich für die Saison 2020 der Einsatz der Wirkstoffgruppe K mit nur einer Anwendung empfohlen. Diese sollte vorzugsweise außerhalb des Mehltaufensters liegen.
Peronospora
Da man davon ausgehen muss, dass die Primärinfektion erfolgt ist, sollte die nächste Spritzung vor Ablauf der Inkubationszeit (ca. 10-12 Tage), möglichst vor erneuten Niederschlagsereignissen erfolgen.
Hierbei werden Kontaktfungizide (Folpan, Delan WG, Polyram WG oder Dithane Vino WG) empfohlen. Zu Beginn der Pflanzenschutzsaison lässt sich leider noch nicht voraussehen, wie sich der Infektionsdruck entwickelt. Der Zusatz von Präparaten auf Basis der Phosphonate bei anstehenden Behandlungen ist eine Frage der Risikoabwägung. Um das Risiko von Verdünnungseffekten bei großen Wachstumsschüben zu minimieren, gibt der Zusatz eines Mittels mit phosphoriger Säure als Zuwachsschutz zum jetzigen Zeitpunkt etwas mehr Sicherheit. Zum Einsatz kommen hier die Mittel Delan Pro (Kontaktwirkstoff ist bereits beigemischt) oder Veriphos. Bei Veriphos muss noch ein Kontaktmittel der Brühe zugesetzt werden. Da der Infektionsdruck zurzeit noch gering ist, können risikofreudigere Betriebe jedoch auch noch auf den Zusatz verzichten.
VitiMeteo
Einen Überblick mit vielen Detailinformationen zum aktuellen Infektionsrisiko v.a. zu Peronospora und Oidium, Wetterdaten und der regionalen Befallssituation (Monitoring), finden sie im Internet auf der Seite von VitiMeteo.
Hinweis: Aufgrund der Neugestaltung der Internetseite kann es sein, dass der abgespeicherte Link nicht mehr funktioniert. Hier geht’s zu VitiMeteo: https://www.vitimeteo.de/vitimeteo/default/index
Sollten Schwierigkeiten bei der Darstellung auftreten, kann es sein, dass es am verwendeten Browser liegt.
Schadmilben
Schadmilben Pockenmilben sind verbreitet anzutreffen. Den Ertrag und das Mostgewicht schädigende Auswirkungen sind bei schwachem bis mittleren Befallsgrad nicht bekannt. Zur Befallsreduzierung bei extrem stark betroffenen Flächen sollten diese für das kommende Frühjahr zur Austriebsbehandlung vorgemerkt werden. Kräuselmilbensymptome sind seltener anzutreffen. Mit Netzschwefel kann die Aktivität von Milben allgemein lediglich etwas gehemmt werden, mehr aber auch nicht. Langfristig und nachhaltig hilft nur die natürliche Regulation durch Raubmilben.
Umstrukturierung
- Beantragung der Auszahlung der Umstrukturierungsgelder bis spätestens 15.Mai im Rahmen des Gemeinsamen Antrags (FIONA)
- Änderungen zur beantragten Flächengröße können jederzeit bis zum Einreichen der Rechnung durchgeführt werden. Das Einreichen der Rechnung löst die Vor- Ort- Kontrolle aus.
- Nach Einreichen der Rechnung (spät. bis 15.07.2020) muss die Maßnahme beendet sein, d.h. die Pflanzung bzw. - die Installation der Tropfbewässerung muss erfolgt sein und gegebenenfalls die Mindestanforderungen bei einer Drahtrahmenverpflichtung erfüllt sein. (siehe Umstrukturierungs- Infoschreiben März/April)
- Bei der anstehenden Behandlung ist der 1,5- fache Basisaufwand bei der Ermittlung der Mittelmenge zugrunde zu legen.
- Erosion bei offenen Böden: Zur Verhinderung von Abschwemmungen bei Starkregen sollten besonders unbegrünte Anlagen, überwiegend betrifft dies Junganlagen, mit einer Strohschicht versehen werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Regentropfen direkt auf Bodenteilchen aufschlagen. Stroh bremst die Aufschlagsenergie der Regentropfen und ist mit am besten geeignet, Abschwemmungen zu vermeiden.
- Gerätereinigung: Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen.
- Arbeitsschutz: Achten sie darauf bei den nun einsetzten Pflanzenschutzmaßnahmen, dass erforderliche Schutzausrüstung in ausreichender Menge vorhanden ist.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten.
Diese Rebschutzmitteilung kann auch im Internet abgerufen werden: https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/pb/Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.