Geänderte Düngeverordnung betrifft auch Cross Compliance
Am 01. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten. Diese hat auch Auswirkungen auf die Cross Compliance-Regelungen im Rahmen der EU-Agrarförderung. Die Vorschriften der geänderten nationalen Düngeverordnung dienen der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie. Ihre Einhaltung wird bei den Cross Compliance-Kontrollen überprüft. Zusätzlich treten ab dem 01. Januar 2021 Regelungen in belasteten Gebieten in Kraft, über die dann im Rahmen der Informationsbroschüre 2021 zu Cross Compliance informiert wird.
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Die am 01. Mai 2020 in Kraft getretene neue Düngeverordnung (DüV) hat auch Auswirkungen auf die Cross Compliance-Regelungen im Rahmen der EU-Agrarförderung. Darauf macht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die davon betroffenen Landwirtinnen und Landwirte aufmerksam.
Aufzeichnungspflicht über die erfolgten Düngungsmaßnahmen
Die Vorschriften der geänderten nationalen Düngeverordnung dienen der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie. Ihre Einhaltung wird bei den Cross Compliance-Kontrollen überprüft. Die neue Verordnung verzichtet auf einen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff, demzufolge entfällt eine entsprechende Bewertung. Dafür besteht nunmehr aber eine Aufzeichnungspflicht über die erfolgten Düngungsmaßnahmen, auch bei Weidehaltung.
Abstandsauflagen zu Gewässern für Flächen mit Hangneigung wurden erweitert bzw. weiter spezifiziert
Auch die Abstandsauflagen zu Gewässern für Flächen mit Hangneigung wurden erweitert bzw. weiter spezifiziert: Auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden besteht ein absolutes Aufbringungsverbot für stickstoffhaltige Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel.
Die bei Cross Compliance ab 01. Mai 2020 zu beachtenden Änderungen sind in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt. Diese steht auf der Homepage des Bundesministeriums unter https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/ackerbau/duengeverordnung-cross-compliance.html zur Verfügung.
Ab dem 01. Januar 2021 treten zusätzliche Regelungen in belasteten Gebieten in Kraft, über die dann im Rahmen der Informationsbroschüre 2021 zu Cross Compliance informiert wird.
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