Sonderwettbewerb: Beste Württemberger
Der „Beste Württemberger“ ist ein Sonderwettbewerb, in dem sich die besten Weine und Sekte aus dem Anbaugebiet Württemberg messen. Weine, die im Rahmen der Landesweinprämierung fünf Punkte erhalten haben, nehmen automatisch an dem Wettbewerb teil. Weine, die in der Landesprämierung nicht angestellt wurden, können ebenfalls am Wettbewerb teilnehmen. Diese werden anschließend in einer Vorrunde verkostet und beim Erhalt von fünf Punkten stehen sie automatisch mit den Weinen aus der Landesweinprämierung im Finale. Interessierte Erzeuger können ihre Weine und Sekte am 31. August und 1. September 2020 einreichen.
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Der „Beste Württemberger“ ist ein Sonderwettbewerb, in dem sich die besten Weine Württembergs messen. Daher qualifizieren sich Weine, die im Rahmen der Landesweinprämierung fünf Punkte erhalten haben, automatisch und kostenlos. Weine, die in der Landesprämierung nicht angestellt wurden, können ebenfalls am Wettbewerb teilnehmen. Diese Weine werden in einer Vorrunde durch eine Prüfungskommission verkostet. Bei einer Bewertung mit fünf Punkten gelangen sie in das Finale mit den Weinen aus der Landesweinprämierung. Der Jury gehören neben den speziell geschulten Verkostern des Berufsstandes auch Vertreter von Presse und Handel an.
Zehn Weinkategorien, plus die Kategorie Sekt
Der Sonderwettbewerb um den „Besten Württemberger“ wird in zehn Weinkategorien sowie in der Kategorie Sekt ausgeschrieben. Erzeuger, die am Sonderwettbewerb teilnehmen möchten, können ihre Weine bzw. Sekte am 31. August und 1. September 2020 einreichen. Mehr Informationen zu der Teilnahme und die Einteilung der Weinkategorien finden Sie in den Teilnahmebedingungen (siehe Anhang).
Geehrt werden die Siegerbetriebe in der Berliner Landesvertretung vor einem weinbegeisterten Publikum, inklusive Möglichkeiten zur Sonderpräsentation vor Ort. Durch eine enge Kooperation mit der DEHOGA Baden-Württemberg, werden unter anderem zahlreiche Fachbesucher aus der Gastronomie erwartet. Die Siegerehrung findet, vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften, am Montag, den 26. Oktober 2020 statt. Die Gewinnerweine dürfen zusätzlich auch die Medaille „Großes Gold“ in der Flaschenausstattung nutzen.
Über eine rege Beteiligung freut sich der Weinbauverband Württemberg.
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