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Rebschutz Heilbronn

Abschlussbehandlung im Auge behalten

Es gab in den letzten Wochen immer wieder Niederschläge, dennoch sollten vor allem Junganlagen und bodenbedingte Trockenstandorte im Auge behalten werden. Bei Bedarf kann eine Bewässerung mit 10l/Stock im Abstand von 14 Tagen durchgeführt werden. Bodenpflegemaßnahmen sollten jetzt mit Bedacht durchgeführt werden, um Botrytis zu vermeiden. In Bezug auf Peronospora ist die Befallslage immer noch unkritisch. Teilweise sind Ölflecken vorhanden, aufgrund der weiterhin eher trockenen Bedingungen sind aktuell jedoch keine weiteren nennenswerten Infektionen zu erwarten. Außerdem steht die Abschlussbehandlung bald an. Sie sollte im Laufe der ersten Augustwoche erfolgen, bei frühen Sorten schon eine Woche vorher. Mitglieder von Erzeugergemeinschaften müssen Mittel- und Terminvorgaben ihrer Absatzorganisation beachten.

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Krampfl
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Allgemeine Situation

Die Niederschläge zur Monatsmitte mit Mengen zwischen 15 und 25L/m² waren willkommen, jedoch für eine deutliche Entspannung in der Wasserversorgung etwas zu wenig. Die letzten vier Wochen waren lediglich von einzelnen kleineren Wassergaben geprägt. Kritischer Wasserstress ist in den meisten älteren Anlagen bisher nicht zusehen, jedoch in manchen Junganlagen und bodenbedingten Trockenstandorten kann eine Wassergabe notwendig sein. Bei Bedarf kann eine Bewässerung mit 10l/Stock im Abstand von 14 Tagen durchgeführt werden.

Sollte es nicht ausreichend regnen, müssen vor allem jüngere Anlagen mit deutlichem Überertrag frühzeitig entlastet werden, um die Rebstöcke zu schützen. Bodenpflegemaßnahmen sollten jetzt mit Bedacht durchgeführt werden, also Begrünung vorrangig nur mulchen oder walzen. Tiefgründiges Eingreifen in den Boden kann unerwünschtes mobilisieren von Stickstoff hervorrufen und sollte, zur Vermeidung von Botrytis, nicht mehr durchgeführt werden. Insbesondere in Jahren mit früher Reife kann dies bei ungünstigen Witterungsverhältnissen die Traubenfäule erheblich fördern.
Es kommen immer noch Meldungen zu Mehltaubefall an. Dort wo bis jetzt nach Besichtigung der kritischen Bestände kein Befall festgestellt wurde, ist aufgrund der abnehmenden Empfindlichkeit nun auch wenig zu befürchten. Das Fenster für Sonderbehandlungen schließt sich bald und die Aussichten auf Erfolg werden geringer je später versucht wird einen Befall zum Stoppen zu bringen.

In Bezug auf Peronospora ist die Befallslage immer noch unkritisch. Es sind teilweise Ölflecken vorhanden, jedoch aufgrund der weiterhin eher trockenen Bedingungen sind aktuell keine weiteren nennenswerten Infektionen zu erwarten. Aufgrund des Gesundheitszustandes vieler Anlagen und der aktuell vorherrschenden Witterung kann überlegt werden, ob in unkritischen Beständen bei der letzten Behandlung die Traubenzone ausgespart wird. Dies spart Mittel und somit Kosten und reduziert die Rückstände auf den Trauben. Eine eventuelle Behandlung stiellähmeempfindlicher Sorten mit einem magnesiumhaltigen Blattdünger, wird empfohlen diese dann vorzugsweise separat in die Traubenzone durchzuführen. Auf eine gute Benetzung des Traubengerüstes ist zu achten.
Mittel mit mehr als 35 Tagen Wartezeit werden aufgrund des erwarteten frühen Reifebeginns nun nicht mehr empfohlen. Die Abschlussbehandlung sollte im Laufe der ersten Augustwoche erfolgen, bei frühen Sorten eine Woche vorher. Daraus ergeben sich noch ein bis zwei Behandlungen für diese Saison.
Mitglieder von Erzeugergemeinschaften müssen Mittel- und Terminvorgaben ihrer Absatzorganisation beachten.

Pflanzenschutz

Peronospora:
Bei dem geringen Infektionsdruck und vorbeugend vor gemeldeten Niederschlägen genügt ein Kontaktfungizid mit kurzer Wartezeit von 35 Tagen oder weniger. Für die Abschlussbehandlung wird eines der am Markt befindlichen Kupfermittel (z.B. Airone SC, Coprantol Duo, Cuproxat, Cuprozin progress, Funguran progress, allesamt mit 21 Tagen Wartezeit) empfohlen. Ein Nebeneffekt durch Kupfer gegen Oidium am Blatt ist durch Versuche belegt. Alternativ sind auch organische Mittel mit kurzer Wartezeit (z.B. Mildicut) möglich.

Oidium:
In gefährdeten Flächen, z.B. bei Mehltaubefall in der Nachbarschaft, bringt ein etwas engerer Spritzabstand mehr Sicherheit. In befallsfreien Anlagen genügt der Einsatz eines azolhaltigen Mittels wie Misha, Topas, Sarumo oder Systhane. Vor allem in Befallsflächen und bei spät reifenden Sorten wie Trollinger und Lemberger ist, insbesondere zum Schutz der Blätter, der Zusatz eines organischen Mehltaumittels bis zur Abschlussbehandlung sinnvoll. Alternativ sind auch „Bicarbonate“ wie Vitisan (+0,2% Wetcit) oder Kumar möglich. Zur Verminderung von Blattschäden, diese Mittel nicht in der Tageshitze ausbringen- besser abends. Trockenheit und mehrmaliges Anwenden kann zu Blattschädigungen führen.

Botrytis

Eine zweite Anwendung eines Botrytismittels zum Ende der Spritzsaison bildet in Württemberg eher die Ausnahme. Wer sich allerdings zu dieser Vollkaskomaßnahme gegen Botrytis entschließt, sollte auf einen Wirkstoffwechsel achten. Weinbauliche Maßnahmen, wie lockere Traubenzone, Verzicht auf weitere Stickstoffgaben und Verzicht auf Offenhaltung der Rebböden bieten eine Grundversicherung gegen Botrytis. Eine gut belichtete und belüftete Traubenzone hat auch einen reduzierenden Effekt auf tierische Schaderreger wie Ohrwurm und Essigfliege. Besonders in Anlagen in denen bisher nicht entblättert wurde, ist bei Freistellungsmaßnahmen die Sonnenbrandgefahr bei Temperaturen über 30°C bis zum Farbumschlag am größten. Sobald sich die Trauben verfärben, kann dann, wo nötig, noch nachgearbeitet werden.
Dort wo kompakte Trauben vorhanden sind kann die Maßnahme „Traubenteilen“ zur Botrytisbekämpfung noch durchgeführt werden. Diese Maßnahme eignet sich vor allem auch bei stiellähmeanfälligen Sorten durch Abschneiden der Traubenspitze. Mit dem nahenden Reifebeginn schließt sich das Fenster für diese Maßnahme, denn mit der Einlagerung von Zucker können Verletzungen an Beeren die Fäulnis begünstigen.

Kirschessigfliege

Vor allem bei gefährdeten Rebsorten, dazu zählen die meisten roten Rebsorten, ist besonderes Augenmerk auf dievorbeugenden Maßnahmen zur Befallsvermeidung zu legen. Eventuell geplante Ertragsregulierungen sollten hier vor dem Farbumschlag erfolgen. Ebenso wirken sich eine luftige Traubenzone und lockere Traubenstruktur positivzur Gesunderhaltung der Trauben aus. Es findet in den Weinbergen zurzeit keine Flugaktivität statt. Vorbeugende Behandlungen vor dem Farbumschlag sind nutzlos. Über gegebenenfalls notwendige Behandlungen wird rechtzeitig informiert. Das Beerenmonitoring wird voraussichtlich ab Mitte August starten. Informationen zu Beerenbefall und aktuellen Fangzahlen verschiedener Standorte können im Internet unter: VitiMonitoring eingeholt werden.

Sonstiges und Mittelmenge

  • Herbizide: Beim Einsatz von Glyphosat müssen alle Stockaustriebe mindestens zwei bis drei Tage vor der Anwendung entfernt sein, um eine Einlagerung in das Wurzelsystem der Reben zu vermeiden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen, sowie auf unbefestigten Graswegen oder an Weinbergsrändern ist verboten! Auch für Herbizide gibt es Wartezeiten, die einzuhalten sind.
  • In Junganlagen ohne Ertrag werden Pflanzenschutzmaßnahmen noch bis Anfang September empfohlen, um möglichst lange gesundes und aktives Laub für eine gute Holzreife zu erhalten.
  • Der Flug der zweiten Generation des Bekreuzten Traubenwicklers ist immer noch sehr unterschiedlich. An vielen Standorten ist der Flug beendet bzw. stark rückläufig, jedoch an manchen Standorten ist der Flug anhaltend. Örtliche Fangzahlen beachten. Zur Resistenzvermeidung bei der Durchführung von eventuellen zwei Bekämpfungsmaßnahmen, muss ein Wirkstoffgruppenwechsel durchgeführt werden. Empfohlen wird beim Einsatz in nicht Verwirrflächen ein bienenungefährliches Mittel mit möglichst kurzer Wartezeit.
  • Für die anstehende Behandlung ist der vierfache Basisaufwand anzuwenden.
  • Keltertraubenmittel sind nicht automatisch auch Tafeltraubenmittel! Erzeuger von Tafeltrauben müssen unbedingt an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden.Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten.

Der nächste Hinweis erfolgt am Mittwoch 29.07.2020. Diese Rebschutzmitteilung kann auch im Internet abgerufen werden: https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/pb/Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau

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