Wasser bleibt weiter knapp
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Bei frühen Rotweinsorten ist eine zunehmende Verfärbung zu sehen, auch bei frühen weißen Sorten werden die ersten Beeren hell. Die weitere Entwicklung der Reben und der Reife ist in den kommenden Wochen hauptsächlich vom verfügbaren Wasser abhängig. Trotz verbreiteter Verrieselungen in der Blüte sind auf gut versorgten Standorten bei kompakten Rebsorten mitunter abgedrückte Traubenteile zu erkennen.
Vorsicht Sonnenbrand
Sonnenbrandschäden sind bisher nur ganz vereinzelt zu sehen, aufgrund der angekündigten Temperaturen in Verbindung mit der angespannten Wassersituation könnten die Schäden zum Wochenende hin zunehmen.
Entblätterungsmaßnahmen sollten daher aktuell nicht durchgeführt werden, auch ein erforderlicher Laubschnitt sollte erst nach der Hitzewelle eingeplant werden.
Pflanzenschutz
Die Abschlussbehandlung ist spätestens im Laufe der ersten Augustwoche einzuplanen. Aktuell sollten nur noch Mittel mit einer Wartezeit unter 35 Tagen eingesetzt werden. Beachten Sie unbedingt die Vorgaben ihrer Erzeugerorganisation hinsichtlich Terminierung und Mittelwahl!
Sollten gegen Ende der kommenden Woche größere Niederschläge vorhergesagt werden, wird empfohlen, die Abschlussbehandlung entsprechend vorzuziehen. In frostgeschädigten Anlagen mit ausschließlichem Traubenertrag der zweiten Generation wird darüber hinaus eine weitere Behandlung bis Mitte August in erster Linie wegen der noch anhaltenden Oidiumanfälligkeit der Trauben empfohlen.
Bei einer Behandlung der kompletten Laubwand ist grundsätzlich der 4-fache Basisaufwand bzw. die höchstzugelassene Aufwandmenge anzuwenden. Aufgrund des guten Gesundheitszustandes vieler Anlagen kann bei der Abschlussspritzung allerdings überlegt werden, in unkritischen Beständen lediglich den Laubwandbereich oberhalb der Traubenzone zu behandeln. Neben der Mittel- und Kosteneinsparung reduziert diese Maßnahme auch die Rückstände auf den Trauben. In Junganlagen ohne Ertrag sind Pflanzenschutzmaßnahmen noch bis Anfang September anzuraten, um möglichst lange gesundes und aktives Laub für eine gute Holzreife zu erhalten.
Notwendige Herbizidmaßnahmen sollten rechtzeitig vor der Abschlussbehandlung durchgeführt werden.
Peronospora
Aufgrund des guten Gesundheitszustands der Bestände, des niedrigen Infektionsdrucks und der Reduktionsstrategie im Eckpunktepapier kann für die Abschlussbehandlung vorzugsweise eines der am Markt befindlichen Kupfermittel (allesamt mit 21 Tagen Wartezeit) eingesetzt werden. Ein Nebeneffekt durch Kupfer gegen Oidium am Blatt ist durch Versuche belegt.
Zur Reduzierung von Kupfereinträgen in Weinbergsböden kann die Aufwandmenge von Kupferpräparaten in weitestgehend befallsfreien Anlagen durchaus halbiert werden. Alternativ sind auch organische Mittel mit kurzer Wartezeit (z.B. Mildicut, Folpan 80 WDG, Folpan 500 SC) möglich.
Oidium
Sofern von Seiten des Vermarktungsbetriebes erlaubt kann zur Abschlussbehandlung ein Oidiumpräparat zugesetzt werden, dies bewirkt in erster Linie einen Schutz vor Spätbefall an den Blättern.
In unkritischen Beständen kann ein reines Azolpräparat wie z.B. Topas, Systhane oder Misha zum Einsatz kommen. Altenrativ möglich ist die Anwendung eines Backpulverpräparats wie z.B. Vitisan (plus Wetcit) oder Kumar. Diese Mittel auf Backpulverbasis sollten nicht bei hohen Temperaturen eingesetzt werden, sonst droht Verbrennungsgefahr. Auch ein mehrmaliger Einsatz und die vorherrschende Trockenheit können zu Blattschädigungen führen.
In frostgeschädigten Anlagen mit zu erwartendem Traubenertrag ausschließlich der zweiten Generation wird jetzt nochmals ein potenteres Präparat wie z.B. Dynali, Vegas, Kusabi oder Vivando empfohlen.
Botrytis
Weinbauliche Maßnahmen stehen nach wie vor im Vordergrund und sind mitunter zielführender und effizienter als ein Einsatz von Spezialbotrytiziden. Sofern sich die Witterung in den nächsten Wochen botrytisfreundlicher gestaltet, könnte bei kompakten Rebsorten und in Premiumanlagen ein nochmaliger Einsatz dieser Mittel zum späten Zeitpunkt einen gewissen Zusatzschutz bieten. Allerdings hilft diese Maßnahme generell nicht gegen Aufplatzen und Abdrücken der Beeren. Bei zweimaligem Einsatz eines Botrytizids in der Saison (kurz vor Traubenschluss und Abschlussbehandlung) ist zwingend ein Wirkstoffgruppenwechsel vorzunehmen.
Alternativ zu den klassischen Botrytiziden kann auch mit dem mittlerweile gegen Botrytis zugelassenen Produkt Kumar bis kurz vor der Lese (1 Tag Wartezeit, max. 4 Anwendungen), insbesondere bei mehrmaliger Anwendung, ein beachtlicher Bekämpfungseffekt erzielt werden. Allerdingsbesteht bei mehrmaliger Anwendung eine erhöhte Verbrennungsgefahr. Bezüglich eines Botrytizideinsatzes zum späten Zeitpunkt sind die Vorgaben der Vermarktungsbetriebe zwingend einzuhalten.
Stiellähme
Die Trockenheit der vergangenen Wochen hat eine ausreichende Aufnahme von Magnesium aus der Bodenlösung nicht erlaubt. In vielen Anlagen zeigen sich an den älteren Blättern bereits Anzeichen eines beginnenden Magnesiummangels (Ausbleichung zwischen den Hauptadern der Blätter). Die teils verrieselte Traubenstruktur fördert zusätzlich Stiellähme, wenn noch entsprechende wechselfeuchte Bedingungen in den kommenden Reifewochen eintreten.
Zur Vorbeugung gegen Stiellähme in der Reifephase kann der Behandlung in gefährdeten Rebsorten und verrieselten Anlagen ein magnesium-haltiges Präparat beigegeben werden, z.B. Bittersalz oder Lebosol Magnesium 400SC.
Hierbei unbedingt die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten. Alternativ kann eine gezielte separate Behandlung in die Traubenzone erfolgen.
Kirschessigfliege (KEF)
Aktuell ist es noch ruhig hinsichtlich der Kirschessigfliege, nur vereinzelt werden männliche Tiere in den Weinbergen gefangen. Möglicherwiese bremst die trocken heiße Witterungsphase in dieser Woche den Populationsaufbau aus. Der Einflug in die Rebanlagen kann mittels Köderfallen (Mischung aus naturtrübem Apfelessig und Wasser im Verhältnis 1:1) überwacht werden, allerdings lassen die Fallenfänge keine Rückschlüsse auf die Eiablage und eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit zu.
Als vorbeugende Maßnahme ist es wichtig, vor allem in befallsgefährdeten Sorten (z.B. Acolon, Regent, Portugieser, Dornfelder, Trollinger) die Traubenzone entsprechend luftig und die Begrünungen kurz zu halten. Ebenso sollten ertragsregulierende Maßnahmen im Idealfall vor dem Farbumschlag erfolgen. Weitere Hinweise und Empfehlungen zur KEF erhalten Sie in der Augustausgabe der Fachzeitschriften „Der Badische Winzer“ und „Rebe und Wein“. Der Flyer der Weinbauanstalten wird aktuell noch überarbeitet und dann in der kommenden Woche nachgereicht.
Mitte August startet dann das KEF-Monitoring durch die Rebschutzwarte und die Weinbauanstalten. Informationen zu Fangzahlen und evtl. Eiablagen sind dann zu gegebener Zeit über Vitimeteo-Monitoring (http://monitoring.vitimeteo.de) einzusehen.
Zugelassene/genehmigte Pflanzenschutzmittel gegen KEF
Handelsname (Wirkstoff) | Zulassungsstand* | Bienengefährlichkeit | Raubmilbenschädigung | Wartezeit (Tage) | Anzahl Anwendungen |
Spintor (Spinosad) | Art. 51 | B1 | nicht schädigend | 14 | 2 |
Mospilan SG (Acetamiprid) | Art. 51 | B4 | schwach schädigend | 14 | 1 |
Minecto One (Cyantraniliprole) | Art. 53 | B1 | schädigend | 10 | 1** |
Sourround (Aluminiumsilikat) | Art. 53 | B4 | - | F*** | 2 |
* Stand 16.07.2020, Genehmigungen nach Art. 51 EU- VO 1107/2009 sowie Notfallzulassungen nach Art.53 EU- VO 1107/2009
** Nur Behandlung der Traubenzone
*** F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Bei Anwendung der Pflanzenschutzmittel mit dem Zusatzstoff combi-protec gelten die jeweiligen Anwendungsbestimmungen des Pflanzenschutz-Mischungspartners.
Zur Bekämpfung der Kirschessigfliege stehen in diesem Jahr vier Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Neben der Anwendung von Mospilan (B4) und SpinTor (B1) ist in diesem Jahr über eine Notfallgenehmigung auch Minecto One (B1) und Surround (B4) möglich. Informationen zu den Anwendungsmöglichkeiten und insbesondere auch der Wartezeiten können sie der nebenstehenden Tabelle entnehmen. Eine vorbeugende Bekämpfung der KEF im Weinbau ist nicht möglich, der Einsatz von Insektiziden ist frühestens bei beginnendem Befall notwendig. Zwingend zu beachten ist in diesem Zusammenhang der Bienenschutz: Bienengefährliche Mittel (B1) dürfen nicht bei blühendem Bewuchs und in Beständen eingesetzt werden, die von Bienen angeflogen werden. Im Sinne des Bienenschutzes und der Pflanzenschutzreduktion rücken zunehmend bienenungefährliche Alternativen in den Vordergrund.
Erstmalig ist mit Surround ein Präparat mit repellenter (abschreckender) Wirkung zugelassen. Aus der Schweiz wird von guten Praxisergebnissen berichtet. Der Wirkstoff Aluminiumsilikat ist auf Kaolinbasis und besteht damit aus fein zermahlenem Gesteinsmehl. Problematisch und erklärungsbedürftig ist die weiße Verfärbung der Trauben zu sehen.
Daher sollte der geplante Einsatz immer mit dem Vermarktungsbetrieb abgestimmt werden und evtl. durch Hinweisschilder an der Fläche auf die nicht insektizide Wirkung des Mittels hingewiesen werden. Wichtig ist beim Einsatz von Surround, dass das Mittel in den gefährdeten Sorten bzw.
Standorten frühzeitig bei visueller Beobachtung von KEF und entsprechend fortgeschrittener Verfärbung in die Traubenzone appliziert wird. Die Traubenzone ist hierbei beidseitig zu behandeln, sodass ein geschlossener weißer Belag auf den Trauben entsteht. Die zulässige Aufwandmenge beträgt 24 kg/ha, die Wassermenge sollte bei etwa 400 L/ha liegen. Zu feine Düsenfilter könnten sich mit der Zeit zusetzen, daher werden größere Düsenkaliber und Filtereinsätze empfohlen. Das Produkt ist fertig formuliert, sodass eine gewisse Regenfestigkeit vorhanden ist. Ein Zusatz von Netzmitteln ist nicht notwendig. Nach entsprechenden Niederschlägen und sichtbarer Abwaschung ist der Belag zu erneuern.
Sonstige Hinweise
Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.
Dies ist der letzte regelmäßige, wöchentliche Rebschutzhinweis, die nächsten Mitteilungen erfolgen in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung und der KEF-Situation.
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