Lesebeginn steht zeitnah an
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Allgemeine Situation
Die Prognosen für den weiteren Wochenverlauf sind (fast) optimal für die weitere Trauben- und Aromareife. Sonne pur mit Tageshöchstwerten um die 25° C. Leider werden im Verlauf der Woche die Nachttemperaturen wieder etwas ansteigen, was sowohl hinsichtlich erster kleiner Fäulnisnester und dem weiteren Säureabbau nicht unbedingt wünschenswert ist. Überwiegend zeigen sich die Bestände aktuell jedoch sehr gesund. Zum Wochenende und Beginn der kommenden Woche sollen die Temperaturen nochmal auf spätsommerliche 30° C ansteigen. Nennenswerte Niederschläge werden im Moment nicht prognostiziert.
Kirschessigfliege (KEF)
Die moderaten Temperaturen um den Monatswechsel in Verbindung mit Regenfällen und feuchteren Bedingungen waren grundsätzlich freundlichere Bedingungen für die Kirschessigfliege. Bis jetzt sind im Beratungsgebiet jedoch glücklicherweise nur sehr vereinzelt Weinberge mit nennenswertem KEF-Befall zu finden. Auch im VitiMonitoring zeigen sich nur punktuell ansteigende Befallszahlen, insbesondere bei den frühen Rebsorten an den bekannt gefährdeten Standorten.
Bei genauerer Betrachtung der befallenen Standorte bestätigt sich neben den bekannten Randeffekten (durch Wald, Hecken, etc.) auch wieder einmal der Einfluss der weinbaulichen Kulturführung. Insbesondere bei mangelnder Entblätterung und in übermäßig wüchsigen Weinbergen zeigt sich verstärkter Befall, denn in diesen dunklen und schlecht belüfteten Bereichen halten sich die Tiere bevorzugt auf. Zudem ist in wüchsigen Beständen die Beerenhaut weniger widerstandsfähig und gleichzeitig hängen große, schwere Trauben übereinander.
Das trockene, spätsommerliche Wetter in dieser Woche und meist gut gepflegte luftige Anlagen sollten die Entwicklung der KEF im Allgemeinen wieder einbremsen. Beobachten Sie dennoch ihre gefährdeten Anlagen und Sorten in kurzen Abständen, um im Zweifelsfall rechtzeitig die Lese einplanen zu können.
Die aktuelle Situation wurde am montag, den 08. September nochmals intensiv in der „Arbeitsgruppe KEF“ des Weinbauverbands Württemberg diskutiert.
Aufgrund der fortgeschrittenen Reife, der in Kürze beginnenden Traubenlese und den vorgeschriebenen Wartezeiten erscheint der Einsatz eines Insektizides nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Auch bei der grundsätzlich gefährdeten Rebsorte Trollinger besteht aktuell kein genereller Behandlungsbedarf.
Grundsätzlich ist weiterhin zu beachten:
- Bei geplanten Behandlungen muss die Wartezeit zwingend eingehalten werden können. Frühsorten stehen demnächst ohnehin zur Lese an, auch bei mittelfrühen Sorten wird die Lesereife in den nächsten 14 Tagen erreicht.
- Jeder Bewirtschafter von Rebflächen muss das Befallsrisiko und damit auch die evtl. Durchführung einer Behandlung auf seinen Flächen selbst festlegen. Es sind unbedingt die an dem jeweiligen Standort vorherrschenden Bedingungen, wie beispielsweise Reife- und Gesundheitszustand der Anlage oder angrenzende Saum- bzw. Heckenstrukturen zu berücksichtigen.
- Generell sind geplante Behandlungen im Vorfeld mit den Vermarktungsbetrieben abzustimmen! Achten Sie auf die Hinweise ihres Vermarktungsbetriebes!
- Nur bei aktuell beginnendem Befall (Eiablage, Safttropfen, eingedellte Beeren mit schäumendem Inhalt) wäre noch eine Behandlung in spät reifenden gefährdeten Sorten (insb. Trollinger) anzuraten.
- Rein vorbeugende Einsätze von Insektiziden sind nicht zielführend.
- Zudem ist zu beachten, dass insbesondere nach dem allgemeinen Lesestart, wenn irgendwie möglich, keine Pflanzenschutzmaßnahme mehr stattfindet.
Ergänzungen und neue Erkenntnisse zum Einsatz von Surround:
In diesem Jahr ist bekanntermaßen erstmalig der Einsatz von Surround in Deutschland zugelassen und in den letzten Rebschutzhinweisen wurde auch der Einsatz des nicht insektiziden, repellent wirkenden Mittels empfohlen. Bei Praxisanwendungen im Beratungsgebiet wurden in den letzten Wochen daraufhin etliche Varianten mit unterschiedlicher Wassermenge, Düsentechnik, Drücken, mit oder ohne Luftunterstützung, Netzmittelzusatz usw. ausprobiert.
Das optische Ergebnis hinsichtlich der Weißfärbung der Trauben war jedoch meist nicht zufriedenstellend. Eines hat sich aber immer wieder gezeigt:
Eine ausreichende Benetzung mit Surround ist nur gegeben, wenn die Traubenzone sehr gut entblättert ist. Nur dann kann die Kaolinbrühe vollständig die Trauben rundum bedecken. Dennoch bleibt das Problem, dass je nach Traubensorte und Kompaktheit das Innere der Trauben und der Stielansatz der Beeren nur mangelhaft abgedeckt sind. Außerdem lässt sich die Frage nur schwer beantworten, ab welchem optischen Bedeckungsgrad eine ausreichende repellente Wirkung erreicht wird?!
Aufgrund der Schwierigkeiten in der Ausbringung wurde in dieser Woche von Seiten der Schweizer Firma nochmals ein Praxisversuch im Beratungsgebiet angelegt. Die von der Firma empfohlene und in der Notfallzulassung genehmigte Menge von max. 24 kg/ha bezieht sich auf ein schmales Traubenband, wie es in der Schweiz bei der dort üblichen Flachbogenerziehung existiert. Bei Halb- oder Pendelbogenerziehung ist das Traubenband doppelt oder gar dreimal so groß und damit wird die aufgebrachte Brühe entsprechend verdünnt. Es bleibt abzuwarten, ob die unterschiedlichen Voraussetzungen bei einer neuerlichen Zulassung berücksichtigt werden. Die Benetzung der Trauben konnte in den Versuchen durch den Zusatz von Netzmitteln insgesamt verbessert werden. Welches Netzmittel dabei zum einen rechtlich erlaubt ist und zudem die Weißfärbung entscheidend verbessern kann, muss seitens der Herstellerfirma - insbesondere im Hinblick auf die Nähe zur Traubenlese - geprüft werden.
Alle weiteren Informationen zu den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entnehmen Sie im Bedarfsfall bitte den Hinweisen Nr. 18 und 19.
Hinweis zum Bienenschutz:
Nach der Bienenschutzverordnung dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1 (Bienengefährlich) nicht in von Bienen beflogenen Weinbergen eingesetzt werden (saftende Trauben, Honigtau, blühende Unkräuter). Daher blühende Begrünungen vor einem Insektizideinsatz mulchen und Insektizide erst vor/nach Beendigung des täglichen Bienenflugs (kurz vor Sonnenuntergang / kurz nach Sonnenuntergang) einsetzen. Dies deckt sich auch mit den Hauptaktivitätsphasen der KEF. Beschädigte Beeren in den Weinbergen sind generell als Warnsignal zu werten. Weiter bitten wir zu beachten, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (B1) innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand entweder während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
Dies ist voraussichtlich der letzte Hinweis für die aktuelle Saison. Die Weinbauberatung Hohenlohe-Tauber bedankt sich für Ihr Interesse an den Mitteilungen und wünscht trotz aller Schwierigkeiten in diesem Jahr einen erfolgreichen Herbstverlauf mit guten Weinqualitäten!
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