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Weinbauberatung Main-Tauber-Kreis

Allgemeine Informationen

Die Corona-Pandemie hat uns weiterhin im Griff. Da in diesem Jahr die Winterveranstaltungen der Weinbauberatung nicht in gewohnter Weise stattfinden können, gibt es schriftliche Informationen. Dazu gehören Informationen über Antragsverfahren zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau, Antragsverfahren zur Umstrukturierung, die Nutzung von Altpflanzrechten, Förderverfahren Handarbeitsweinbau, den Rebschnitt, Spätfrostgeschädigte Weinberge, aktualisierte Richtlinie zur persönlichen Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, die Düngeverordnung und geplante Winterveranstaltungen.

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Krampfl
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Antragsverfahren zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau

Das Antragsverfahren für das Anbaujahr 2021 beginnt ab dem 25. November 2020 und läuft bis zum 1. März 2021. Alle Teilnehmer, sowohl Antragsteller, die bereits 2020 am Förderverfahren teilgenommen haben, als auch Neueinsteiger müssen für 2021 einen neuen Förderantrag stellen.

Mehr Informationen dazu gibt es in dieser Meldung.

Wichtig: Immer Förderantrag vor Versicherungsabschluss!

Der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu Versicherungsprämien ist stets vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages zu stellen. Nur bei mehrjährigen Verträgen kann ab dem zweiten Jahr davon abgewichen werden. Werden Flächen hinzugepachtet, so ist vor der Änderung des Versicherungsvertrages der Förderantrag zu stellen. Aus beihilferechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bereits bestehende Versicherungsverträge in das Förderprogramm aufzunehmen.

Der Förderantrag steht ab dem 25. November 2020 unter der Adresse https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Foerderung+Versicherungspraemien+im+Obst-+und+Weinbau
zum Download zur Verfügung. Unter diesem Link finden Sie auch ein Merkblatt, Ausfüllhinweise und die Verwaltungsvorschrift Ertragsversicherung Obst- und Weinbau. Das Antragsformular muss nach dem Ausfüllen ausgedruckt, unterschrieben und dann an die Bewilligungsbehörde (MLR) gesendet werden.

Antragsverfahren zur Umstrukturierung

Das Antragsverfahren zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen läuft noch bis zum 31.12.2020. Die Antragsformulare stehen unter nachfolgendem Link https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Foerderung+der+Umstrukturierung+und+Umstellung+von+Rebflaechen+2020 als Download zur Verfügung.

Nutzung von Altpflanzrechten - Antragstellung nur noch bis zum 31.12.2020 möglich

Bis zum Jahr 2015 konnten nach der Rodung 13 Weinwirtschaftsjahre vergehen, bevor ein ungenutztes Pflanzrecht verfiel. Noch immer gibt es aus diesem Kontingent ungenutzte, gültige Pflanzrechte - sie entstammen Rodungen zwischen dem 01. August 2006 und dem 31. Dezember 2015 (entspricht einem Rodungsdatum 2007 bis 2015 in der Weinbaukartei). Seit dem 01. Januar 2016 können solche Altpflanzrechte nur dann wieder zur Bestockung einer Fläche genutzt werden, wenn sie in die seitdem geltenden Pflanzgenehmigungen umgewandelt wurden und die Flächen in der Weinbaukartei auf den Antragsteller eingetragen sind. Damit ist demnächst Schluss, denn ein solcher Umwandlungsantrag kann nur noch bis Ende des Jahres 2020 gestellt werden. Anträge und Merkblätter gibt es dazu im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Landwirtschaft/Seiten/Weinbau.aspx.
Ansprechpartnerin für dieses Antragsverfahren ist Frau Zimmermann am RP Stuttgart. Tel.: 0711/904-13324

Förderverfahren Handarbeitsweinbau

Neuanträge für das Förderprogramm Handarbeitsweinbau können auch in diesem Jahr wieder gestellt werden. Der Vorantrag ist einmal vor Beginn des 5-Jahres-Zeitraumes zu stellen und die Teilnahme an der Maßnahme anzuzeigen. Der Antrag auf Teilnahme ist als Einzelantrag incl. Flächenverzeichnis jeweils bis spätestens zum 31. Dezember (Ausschlussfrist) unter Angabe der voraussichtlichen Fläche beim zuständigen Landwirtschaftsamt einzureichen. Weiter Informationen und den Förderantrag finden Sie unter folgender Adresse:
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Handarbeitsweinbau

Rebschnitt

Inzwischen sind die letzten Blätter der Reben gefallen. Nun sind alle Reservestoffe in das Holz rückverlagert und die Holzreife abgeschlossen. Die Triebe, die sich jetzt noch grün zeigen, werden nicht mehr verholzen. Die teilweise frühe Lese ermöglichte eine lange Assimilateinlagerung aus den Blättern in den Stock. Schlechte Holzreife ist dennoch insbesondere in trockengestressten Junganlagen zu beobachten.

Grundsätzlich kann der Rebschnitt nach dem Blattfall beginnen. Wenn man den Rebschnitt nicht aus arbeitstechnischen Gründen schon jetzt beginnen muss, sollte man ihn auf Anfang nächsten Jahres verschieben. Dies vermindert die Gefahr von Winterfrostschäden bzw. man erhält sich die Alternativen im Anschnitt nach einem möglichen Winterfrost.

Beim Rebschnitt ist u.a. auf eine gute Holzausreifung zu achten. Kennzeichen hierfür sind:

  • gleichmäßig, dunkelbraune Färbung
  • kräftige Winterknospen
  • leuchtend grüne Färbung des Anschnitts
  • verholzte Geiztriebe lassen auf gute Reife der Hauptrute schließen
  • sieben bis zehn mm Dicke optimal (Bleistiftdick)
     

Es ist darauf zu achten, dass das Zielholz nicht verletzt ist z.B. durch Pilze (Oidiumfiguren!), Schädlinge, Frost, Wind oder Maschinen.
Oidiumfiguren am Holz sind zwar nicht infektiös, sie deuten aber auf eine Infektion der Knospen hin (Zeigertriebe im Frühjahr). Daher sollten solche Triebe, wenn möglich, nicht angeschnitten werden.

Spätfrostgeschädigte Weinberge

Triebe die im Frühjahr frostgeschädigt und nicht zurückgeschnitten wurden, zeigen die Spätfolgen im verholzten Zustand teilweise sehr deutlich. Saftfluss und Versorgung der Triebes ist nicht optimal und beim Niederziehen können die Ruten sehr leicht brechen.
Achten Sie daher beim Rebschnitt in diesen Flächen besonders auf die Triebbasis! Im Zweifelsfall wird empfohlen eine Ersatzrute stehen zu lassen.

Aktualisierte Richtlinie zur persönlichen Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte am 06.11.2020 die neu überarbeitete BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“. In der Richtlinie werden grundsätzliche Anforderungen an geeignete Schutzausrüstung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen beschrieben. Die Neufassung war erforderlich, um Anpassungen an neue Normen und den technischen Fortschritt vorzunehmen. Die aktualisierte Fassung ersetzt die frühere Version aus dem Jahr 2017.

Düngeverordnung

Bei der Ausbringung von Trester und Komposten ist zu beachten:
Bodenzustand (§ 5 DüV 2020): Das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Sind diese Bodenzustände gegeben, dürfen im Weinbau keine Trester, Komposte, Miste oder Bodenabdeckungen wie Stroh und Holzhäcksel ausgebracht werden.

Sperrfristen (§ 6 DüV 2020): Düngemittel (wie z.B. Trester) mit wesentlichem Gehalt an Phosphat (= mehr als 0,5 % Phosphat in der Trockenmasse) dürfen in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar nicht aufgebracht werden.

Winterveranstaltungen / Termine

Die Corona-Pandemie hat uns weiterhin im Griff. Daher können die gewohnten Winterveranstaltungen (Bereichsversammlungen, Weinbauarbeitskreise) in diesem Jahr nicht in Ihrer üblichen Form abgehalten werden.

Hier dennoch die bis jetzt bekannten Termine:

  • Bezirksversammlung Weinsberger Tal und Öhringer Gegend: Donnerstag, 04. Februar 2021, 19.00 Uhr, Alte Kelter, Kelterstraße 29, 74182 Obersulm-Eichelberg (alternativ online)
  • Bezirksversammlung Kocher-, Jagst- und Taubertal: Dienstag, 09. Februar 2021, 19.00 Uhr, Julius-Echter-Keller, Schlössle, 97990 Weikersheim-Laudenbach (alternativ online)
  • Weinbautag in Weinsberg: 10. Februar 2021 als Onlineveranstaltung (voraussichtlich mit Sachkundeschulung)
  • Online-Sachkundeschulung im Weinbau (für den Main-Tauber-Kreis und Hohenlohekreis): 02. März 2021 um 19 Uhr. Referenten: Nicole Dickemann, Lothar Neumann, Roland Zipf. Nähere Informationen zu den technischen Voraussetzungen und den Anmeldemodalitäten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
     

Der Weinbauverband Württemberg plant darüber hinaus weitere Online-Informationsveranstaltungen, die Termine hierfür werden rechtzeitig bekanntgegeben.

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