Lizenzierung 2020/2021
Mit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes 2019 haben sich alle Betriebe darum kümmern müssen, dass sie ihre Verpackungen lizenzieren und diese auch in der Zentralen Stelle (LUCID) hinterlegen. Das jährliche „Spiel“ aus Erfassen, Rechnen, Lizenzieren und Melden geht in die nächste Runde.
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Die im Jahr 2020 tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen müssen dem Lizenzierungspartner Duales System gemeldet werden. Betriebe, die die Rahmenverträge der Weinbauverbände nutzen, können über das Kundenportal von ZENTEK bis spätestens 15.02.2021 melden. Anschließend muss diese Menge auch bei der Zentralen (LUCID www.verpackungsregister.org) hinterlegt werden.
Kalkulation und Lizensierung für 2021
Für das Jahr 2021 müssen die voraussichtlich in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungsmaterial kalkuliert und lizenziert werden. Stichtag ist der 10.01.2021, danach werden die Preise bei den Dualen Systemen anziehen. Die Weinbauverbände informieren gesondert über die Konditionen des Rahmenvertrags 2021.
Erfreulicherweise ist der am häufigsten genutzte Weinkartontyp nicht mehr lizenzierungspflichtig. Laut der aktuellen Einstufung des Verpackungsregisters sind die leichten „Faltschachteln aus Pappe zur Befüllung mit sechs 0,75 Liter-Glasflaschen, befüllt mit Wein oder Weinmischgetränken bzw. Sekt, Schaumwein und Perlwein“ jetzt befreit. Für alle anderen Kartonagen gelten die bisherigen Regelungen der Verpackungslizenzierung, insbesondere für die Versandkartons (PTZ). Insgesamt ist mit einer deutlichen Reduzierung der PPK-Lizenzmenge (PPK = Papier, Pappe, Kartonage) zu rechnen, die den Preisanstieg für diese Materialfraktion mehr als kompensieren kann.
Identische Mengenangaben
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mengen, die lizenziert werden, und die Mengen, die bei der zentralen Stelle hinterlegt werden, identisch sind. Im vergangenen Sommer wurden einige Betriebe auf Differenzen oder falsche Angaben zum Lizenzierungspartner durch die Zentrale Stelle hingewiesen.
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