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Weinbauberatung Heilbronn

Aktuelle Hinweise

Im aktuellen Hinweis erhalten sie Informationen zu folgenden Themen: Förderverfahren, Pflanzrechte, aktualisierte BVL-Liste zur persönlichen Schutzausrüstung, Düngeverordnung und Termine für Online-Seminare.

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Krampfl
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Förderverfahren

  1. Antragsverfahren zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau
    Das Antragsverfahren für das Anbaujahr 2021 beginnt ab dem 25. November 2020 und läuft bis zum 1.März 2021. Alle Teilnehmer, sowohl Antragsteller, die bereits 2020 am Förderverfahren teilgenommen haben, als auch Neueinsteiger müssen für 2021 einen neuen Förderantrag stellen.

    Wichtig: Immer Förderantrag vor Versicherungsabschluss! Nur bei mehrjährigen Verträgen kann ab dem zweiten Jahr davon abgewichen werden. Werden Flächen hinzugepachtet, so ist vor der Änderung des Versicherungsvertrages der Förderantrag zu stellen. Der Förderantrag sowie Merkblatt, Ausfüllhinweise und Verwaltungsvorschrift steht ab dem 25. November 2020 im Förderwegweiser des Ministeriums (klick hier) zur Verfügung.
     
  2. Förderverfahren Handarbeitsweinbau
    Neuanträge für das Förderprogramm Handarbeitsweinbau können auch in diesem Jahr wieder gestellt werden. Der Vorantrag ist einmal vor Beginn des 5-Jahres-Zeitraumes zu stellen und die Teilnahme an der Maßnahme anzuzeigen. Der Antrag auf Teilnahme ist als Einzelantrag incl. Flächenverzeichnis jeweils bis spätestens zum 31. Dezember (Ausschlussfrist) unter Angabe der voraussichtlichen Fläche beim zuständigen Landwirtschaftsamt einzureichen. Weitere Informationen und den Förderantrag finden Sie im Förderwegweiser des Ministeriums (klick hier).
     
  3. Umstrukturierung
    Das Antragsverfahren zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen läuft noch bis zum 31.12.2020 (Ausschlussfrist). Den Förderantrag finden Sie im Förderwegweiser des Ministeriums (klick hier). Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an die Sachbearbeiter/ innen des gemeinsamen Antrags im zuständigen Landwirtschaftsamt.

Nutzung von Altpflanzrechten

Wichtig: Antragstellung nur noch bis zum 31.12.2020 möglich.
Bis zum Jahr 2015 konnten nach der Rodung 13 Weinwirtschaftsjahre vergehen, bevor ein ungenutztes Pflanzrecht verfiel. Noch immer gibt es aus diesem Kontingent ungenutzte, gültige Pflanzrechte – sie entstammen Rodungen zwischen dem 01. August 2006 und dem 31. Dezember 2015 (entspricht einem Rodungsdatum 2007 bis 2015 in der Weinbaukartei). Seit dem 01. Januar 2016 können solche Altpflanzrechte nur dann wieder zur Bestockung einer Fläche genutzt werden, wenn sie in die seitdem geltenden Pflanzgenehmigungen umgewandelt wurden und die Flächen in der Weinbaukartei auf den Antragsteller eingetragen sind. Damit ist demnächst Schluss, denn ein solcher Umwandlungsantrag kann nur noch bis Ende des Jahres 2020 gestellt werden.

  • Anträge und Merkblätter finden sie hier: (klick hier)
  • Ansprechpartnerin am Regierungspräsidium Stuttgart: Frau Zimmermann (Tel.: 0711/904-13324)

Aktualisierung der BVL- Richtlinie zur persönlichen Schutzausrüstung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte am 06.11.2020 die
neu überarbeitete BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“. In der Richtlinie werden grundsätzliche Anforderungen an geeignete Schutzausrüstung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen beschrieben. Die Neufassung war erforderlich, um Anpassungen an neue Normen und den technischen Fortschritt vorzunehmen. Die aktualisierte Fassung ersetzt die frühere Version aus dem Jahr 2017. Die aktuelle Richtlinie sowie eine Übersicht mit den wesentlichen Änderungen zur Fassung von 2017 finden sie auf der Seite des BVL (klick hier).

Düngeverordnung:
Sperrfristen bei der Ausbringung von Kompost und Trester

  • Bodenzustand (§ 5 DüV 2020): Das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Sind diese Bodenzustände gegeben, dürfen im Weinbau keine Trester, Komposte, Miste oder Bodenabdeckungen wie Stroh und Holzhäcksel ausgebracht werden.
     
  • Sperrfristen (§ 6 DüV 2020): Düngemittel (wie z.B. Trester) mit wesentlichem Gehalt an Phosphat (= mehr als 0,5 % Phosphat in der Trockenmasse) dürfen in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar nicht aufgebracht werden.
    Nähere Informationen zur Düngeverordnung finden sie auf der Internetseite des LTZ (klick hier).

Termine für Web- Seminare

Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Winterveranstaltungen nicht in gewohnter Weise ablaufen können. Es sind Online-Veranstaltungen zu verschiedenen Themen von Seiten des Weinbauverbandes, des Regierungspräsidiums und der Weinbauberatung geplant. Nähere Informationen zu den technischen Voraussetzungen und den Anmeldemodalitäten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Zum Thema Sachkundefortbildung sind aktuell folgende Termine bekannt:

  • Weinbautag in Weinsberg: 10. Februar 2021 als Onlineveranstaltung mit Sachkundeschulung
  • Gemeinsame Online-Sachkundeschulung der Weinbauberatung Tauber/Hohenlohe und Heilbronn: 02. März 2021 um 19:00 Uhr

Der Weinbauverband Württemberg plant folgende Online- Fortbildungsveranstaltungen (ohne
Sachkundeschulung):

  • 14.01.2021 um 19:00 Uhr: Betriebliche Versicherungen im Weinbaubetrieb und wichtige Personenversicherungen (Referent: Rolf Förstner)
  • 28.01.2021 um 19:00 Uhr: Rückblick auf 2020 und Ausschau auf 2021 aus Sicht der Weinbauberatung (Referenten: Roland Zipf, Lothar Neumann, Nicole Dickemann)
  • 18.02.2021 um 19:00 Uhr: Holzkrankheiten und Absterbeerscheinungen bei der Weinrebe (Referent: Karl Bleyer)
  • 11.03.2021 um 19:00 Uhr: Neuanpflanzung, Anlagenerstellung und häufige Fehler bei der Jungfeldpflege (Referent: Gerd Götz)
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