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Pflanzrechte für Weinreben

Ab sofort auch online beantragbar

Ab diesem Jahr können Anträge auf Neuanpflanzungen von Weinreben auch online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Damit bietet die BLE ein weiteres Antragsverfahren an, das dem Digitalisierungsprogramm des Bundes entsprechend aktualisiert wurde.

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Informationen zum Onlineantrag, den benötigten Unterlagen und zum Genehmigungssystem für Neuanpflanzungen finden sich unter www.ble.de/pflanzrechte-wein. Der Papierantrag per Post oder Fax ist weiterhin möglich.

Bequeme und schnelle Beantragung

Durch das Onlineverfahren können Antragstellende den Antrag auf Pflanzrechte bequem am heimischen Computer oder per Smartphone stellen und alle erforderlichen Dokumente hochladen. Im Antragszeitraum vom 01. Januar bis 28. Februar gehen bei der BLE jedes Jahr rund 3.000 Anträge auf Neuanpflanzungen von Weinreben ein – das entspricht etwa 750 Hektar beantragte Fläche. Doch laut Weingesetz dürfen in Deutschland nur 0,3 Prozent der tatsächlich zum 31. Juli des Vorjahres mit Reben bepflanzten Gesamtfläche für Neupflanzungen genehmigt werden. Für das Jahr 2020 entsprach diese zu verteilende Fläche rund 308 Hektar. Durch die Digitalisierung kann die BLE die eingehenden Anträge effektiver prüfen und schneller bearbeiten.

Generalisierung der Anträge ermöglicht zukünftige Flexibilität

Zusätzlich zum Onlinezugangsgesetz (OZG), das die schrittweise Digitalisierung von Antragsverfahren vorschreibt, geht die BLE noch einen Schritt weiter: Im Großprojekt „Generalisierung der Antrags- und Kontrollverfahren“ entwickelt sie standardisierte Bausteine, aus denen die jeweiligen Antrags- und Kontrollverfahren der BLE zusammengesetzt werden können. Das Genehmigungssystem für Pflanzenrechte ist eines der jüngsten Verfahren aus diesem Großprojekt. Das Generalisierungsverfahren hilft bei der Entwicklung zukünftiger Verfahren, da so auf bereits standardisierte Bausteine zurückgegriffen und diese flexibel zusammengestellt werden können.

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