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Corona-Lockerungen

Verkostungen, Inzidenzschwellen und Kontaktbeschränkungen

Mit Veröffentlichung der 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) ergeben sich neue Erleichterungen. Diese gelten ab dem 7. Juni 2021. Verkostungen sind sowohl innen als auch außen wieder möglich. Außerdem gibt es nur noch zwei Inzidenzschwellen und die allgemeinen Kontakbeschränkungen werden gelockert.

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Es gibt zwei maßgebliche Inzidenzschwellen (50 und 100) und nur noch zwei Inzidenzkategorien:

  • Gebiete mit Inzidenz <50 und
  • Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100

Allgemeine Kontaktbeschränkung

  • Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich zehn Personen aus maximal drei Haushalten gemeinsam aufhalten.
  • Bei Inzidenz <50 dürfen sich zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten.

Wie bereits bisher, zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.

Gastronomie

Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24:00 Uhr bei einer Inzidenz unter 100 geöffnet bleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben innen geschlossen.

Auf Grund dieser Vorgaben hält es der Fränkische Weinbauverband wieder für möglich, auch im Innenbereich Verkostungen durchzuführen. Es gelten nach wie vor die Regeln, die Sie aus dem vergangenen Jahr kennen:

Veranstaltungen aus besonderem Anlass

Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen und so weiter) werden wieder möglich:

  • Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen bis 50, drinnen bis 25 Personen.
  • Bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts).
  • Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests.

Der Fränkische Gästeverband deuten diese Vorgabe, dass es möglich ist, geplante Veranstaltungen für geschlossene Gesellschaften durchzuführen. Zum Beispiel auch Gästeführungen mit einem größeren Personenkreis. Veranstaltungen wie beispielsweise Hoffeste sind weiterhin nicht möglich. Es gelten auch hier die genannten Regeln.

Für touristische Angebote ist ein Hygienekonzept nach den Vorgaben des Rahmenkonzepts „Touristische Dienstleister“ (https://www.tourismusnetzwerk-franken.de/data/docs/news-corona/2021-05-19_themenblatt_rahmenkonzept_touristische_dienstleister_v2.pdf) zu erstellen.

Kulturelle Veranstaltungen

  • Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni 2021 bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig.
  • Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests.
  • Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion und so weiter), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.

Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept gemäß den Vorgaben des Rahmenkonzepts „Kulturelle Veranstaltungen“ (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-353/) zu erstellen.

Hotellerie, Beherbergung

  • Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen.
  • In Gebieten mit einer Inzidenz < 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen.
  • In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.

Beachten Sie bitte, dass Sie auch hier ein eigenes Hygienekonzept nach dem Rahmenkonzept „Beherbergung“ (https://www.tourismusnetzwerk-franken.de/data/docs/news-corona/2021-05-21-rahmenkonzept-beherbergung.pdf) erstellen müssen.

Durch die neuen Vorgaben ergeben sich für Sie, liebe Winzerinnen und Winzer, weitere Möglichkeiten als Gastgeber für Ihre Kundinnen und Kunden da zu sein. Die sonnigen Tage der letzten Zeit haben uns einen Vorgeschmack darauf gegeben, wie sehr sich die Leute nach einem genussvollen Aufenthalt in der Silvaner Heimat sehnen. Nichtsdestotrotz stehen wir alle gemeinsam in der Verantwortung, auch die Sicherheit unserer Gäste so weit wie möglich zu garantieren. Achten Sie daher auf die Einhaltung der Regeln, so dass sich alle am Kulturreichtum Frankens erfreuen können.

Gesetzestext

Mit Veröffentlichung der 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) ergeben sich neue Erleichterungen. Den Gesetzestext können Sie hier nachlesen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/

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