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Rebschutzhinweis Heilbronn

Pflanzenschutz mit Drohnen

Der Mai zeigt sich von seiner wechselhaften und kühlen Seite. Durch das langsame Wachstum haben Pockenmilben viel Zeit zu saugen. Die Leitkrankheit ist in diesem Jahr Oidium. Besonders in letztjährigen Befallslagen und Anlagen, die im Wuchs schon weiter sind, sollte der Pflanzenschutz wegen Oidium um das letzte Maiwochenende herum beginnen. Außerdem genehmigt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erstmals die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) in Weinbau-Steillagen nach § 18 Pflanzenschutzgesetz.

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In warme Lagen befinden sich die Reben im Vier-Sieben-Blattstadium.
In warme Lagen befinden sich die Reben im Vier-Sieben-Blattstadium. Krampfl
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Allgemeine Situation

Das dauerhaft wechselhafte und sehr kühle Maiwetter bleibt uns auch die nächsten Tage erhalten. Erst zum Monatswechsel hin wird es sonniger und etwas wärmer. Auch die Nachttemperaturen sollen in den zweistelligen Bereich steigen. Damit wird ab nächster Woche das Rebenwachstum deutlich angeschoben. Mittlerweile befinden sich warme Lagen im Vier-Sieben-Blattstadium. In späteren Lagen und Sorten sind überwiegend Zwei-Vier-Blättchen gewachsen. Das „verhockte“ Wachstum führt auch dazu, dass Pockenmilben viel Zeit haben zu saugen. Der unschöne Spuk, hauptsächlich bei Riesling, wird sich mit Beschleunigung der Triebentwicklung und der Mithilfe von Netzschwefel verwachsen.

Pflanzenschutz

Solange die Nachttemperaturen einstellig sind und solange es keine Starkniederschläge gibt, besteht bezüglich Peronospora grundsätzlich keine Gefahr. Aktuell sind die gemeldeten wärmeren Temperaturen auch nicht kombiniert mit Niederschlägen, so dass auch dann Peronospora erst mal keine Gefahr darstellt. Die Leitkrankheit ist daher Oidium. Besonders in letztjährigen Befallslagen und Anlagen, die im Wuchs schon weiter sind, sollte der Pflanzenschutz wegen Oidium um das letzte Maiwochenende herum beginnen. Falls schon eine Behandlung aufgebracht wurde, sollte diese nach circa zehn Tagen aufgefrischt werden. Länger wirken die Schwefelgaben nicht. Für weit im Wuchs zurückhängende Lagen und Rebsorten (zum Beispiel Burgundersorten), die unanfälliger gegen Oidium sind, kann der Pflanzenschutz noch gut bis um das erste Juniwochenende warten.

Aus aktuellem Anlass soll darauf hingewiesen werden, die Regeln der guten fachlichen Praxis bei starkem Wind zu beachten. Besonders windanfällig ist Sprühnebel, wenn keine schützende Laubwand vorhanden ist. Die maximal erlaubte Grenze liegt bei fünf m/s (etwa 18 km/h).

Peronospora

Peronospora-Ölflecken wurden bisher noch keine gemeldet. Anstehende Behandlungen werden mit einem zugelassenen Peronospora Kontaktfungizid empfohlen.

Oidium

Zeigertriebe wurden mehrmals bei der Rebsorte Cabernet Dorsa gemeldet. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Rebsorten Zeigertriebe bilden, die aber nicht so deutlich ausgeprägt sind, wie bei Dorsa.

Die Basisstrategie gegen Oidium erfolgt bei dem aktuellen Wuchszustand mit Netzschwefel entsprechend der auf der Packung angegebenen Mittelmenge. Bei längeren Spritzabständen und in letztjährigen Befallsflächen sowie in empfindlichen und weiter entwickelten Sorten wie zum Beispiel Trollinger und Lemberger wird bei der nächsten Behandlung ein organisches Fungizid empfohlen (Prosper TEC oder Dynali oder Talendo).
Das Oidium-Mittel Vegas hat eine Aufbrauchfrist bis 30.06.2022. Die Abverkaufsfrist endet am 30.06.2021.

Phomopsis/Schwarzfleckenkrankheit

Bedingt durch vergangene Niederschläge können sich in Bälde Schwarzfleckensymptome (dunkle Pünktchen) an unteren Blättern oder auch direkt am Rebtrieb zeigen. Dies sollte für 2021 wirtschaftlich nicht relevant sein, müsste aber bei einem nassen Frühjahr 2022 gegebenenfalls beachtet werden, um eine weitere Zunahme zu verhindern. Dunkle Punkte an Blättern oder am Rebtrieb können allerdings auch auf Abtrift durch Shark, Quickdown oder Beloukha zurückzuführen sein.

Tafeltrauben

Erzeuger von Tafeltrauben müssen an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen später möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden.

Umstrukturierung

Bitte denken Sie daran, dass Rebflächen, die über die Umstrukturierung im Frühjahr 2022 angelegt und gefördert werden sollen, ab diesem Jahr bereits bis spätestens 31.08.2021 beantragt werden müssen. Antragsformulare gibt es noch nicht, werden aber rechtzeitig vor dem Termin bereitstehen.

Pflanzenschutz mit Drohnen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt erstmals die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) in Weinbau-Steillagen nach § 18 Pflanzenschutzgesetz. Es handelt sich ausschließlich um Mittel, die bereits für die Anwendung mit Hubschraubern in Weinbau-Steillagen zugelassen oder nach § 18 Pflanzenschutzgesetz genehmigt sind.

Generelle Bestimmungen für die Anwendung von Drohnen

Bei der Anwendung ist ein Abstand von maximal zwei Metern über dem Bestand sowie eine Fluggeschwindigkeit von maximal 13 km/h einzuhalten. Die Anwendung darf nur mit Drohnen erfolgen, die automatisch fliegen können. Die vom Anwendenden vorgegebene Strecke, die Geschwindigkeit, die Höhe über dem Bestand sowie An- und Abschaltpositionen bei der Ausbringung müssen automatisch eingehalten werden können. Sie müssen mit Injektordüsen und Spritzeinrichtungen ausgestattet sein, die in die „Liste des JKI mit geeigneten Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen)“ für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagen-Weinbau eingetragen sind.

Die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels mit Luftfahrzeugen erfordert zusätzlich die Genehmigung der zuständigen Behörden der Länder. Luftfahrtrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt und müssen beachtet werden.

Sonstiges

  • Beim momentanen Entwicklungsstand ist noch der ein-(eineinhalb)fache Basisaufwand ausreichend.
  • Pflanzenschutzmaßnahmen sind regelmäßig zu dokumentieren.
  • Spritzbrühe und Spülflüssigkeit niemals!!! In die Kanalisation gelangen lassen.
  • Sonn- und Feiertage sind besonders geschützt. Öffentlich bemerkbare Arbeiten auch in Landwirtschaft und Weinbau dürfen nur stattfinden, wenn es begründbare Ausnahmen gibt. Dieses sensible Thema ist auch im Interesse einer positiven Außendarstellung dringend zu beachten.
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