Blüte in Rekordtempo
In Rekordtempo haben die Reben innerhalb weniger Tage geblüht. Um der herbstlichen Traubenfäulnis schon heute entgegenzuwirken, sollten vorbeugende Vermeidungsstrategien in den nächsten Wochen im Vordergrund stehen. Dazu gehört zum Beispiel die dichten Laubwände in der Traubenzone aufzulockern. Außerdem muss sowohl Peronospora als auch Oidium eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden. Beide Pilzkrankheiten finden aktuell optimale Verhältnisse vor, sich zu verbreiten.
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Allgemeine Situation
Erstaunlich, welche Parallelen sich immer wieder zwischen Fußball und Weinbau auftun. War der Start in die Wein-Vegetation und das EM Turnier dieses Jahr noch holprig (Spätfrost und kalter Mai – Niederlage gegen Frankreich), hat sich in der nächsten Phase eher Positives entwickelt. Bei heißen Temperaturen haben die Reben eine Bilderbuchblüte und die Kicker einen berauschenden Abend gegen Portugal erlebt. Noch ist aber nichts im „Trockenen“. Wie aktuell die Peronospora, stehen auch heute Abend die Magyaren in den Startlöchern, um die Winzer respektive das Fußballvolk zu ärgern. Schaun mer mal, wie’s weiter geht!
Nun aber zu den weinbaulichen Fakten:
In Rekordtempo haben die Reben innerhalb weniger Tage geblüht. In frühen Lagen ist die Blüte durch, teilweise ziehen die Beerchen schon an. Spätere Lagen werden spätestens zum letzten Juniwochenende verblüht haben. Bedingt durch die hohen Tag- und Nachttemperaturen während der gesamten Blütephase ist es sehr wahrscheinlich, dass die Befruchtungsrate gut ist und es somit zu wenig Verrieslung und damit zu potenziell kompakten Trauben kommen kann.
Vorbeugende Vermeidungsstrategien gegen herbstliche Traubenfäulnis stehen auch deshalb die nächsten Wochen im Vordergrund. Erste Maßnahme unmittelbar nach der Blüte sollte sein, die teilweise sehr dichten Laubwände in der Traubenzone aufzulockern, damit einerseits die Trauben gut abtrocknen und andererseits Pflanzenschutzmittel ausreichend angelagert werden können. Deshalb Ausblasen oder/und Entblätterung der Traubenzone baldmöglichst nach der Blüte angehen.
Pflanzenschutz
Sowohl Peronospora als auch Oidium muss aktuell hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden. Beide Pilzkrankheiten finden aktuell optimale Verhältnisse vor, sich zu verbreiten.
Peronospora
Der Infektionsdruck durch Peronospora ist aktuell sehr hoch. Verbreitet werden weiße, sporulierte Ölflecken gefunden. Teilweise auch „weiße Trauben“. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass jeder Regen zu einer weiteren Ausbreitung auf ungeschützten grünen Rebteilen führen kann. Auch vermeintlich gesunde Bestände sind der Gefahr ausgesetzt, dass gewittrige Windböen Sporen weit verbreiten können. Auch der nach wie vor starke Zuwachs mit viel jungem und anfälligem Gewebe kommt dem Pilz gelegen. Spritzabstände aktuell von mehr als sieben Tagen erhöhen das Risiko enorm.
Sollte der Einsatz eines Kontaktmittels bevorzugt werden (zum Beispiel Delan WG, Folpan 80 WDG oder Dithane Vino WG), so wird empfohlen, bis zur ersten Nachblütebehandlung noch ein Phosphonat-haltiges Mittels (zum Beispiel Foshield, Veriphos) zuzuzsetzen. Das Mittel Delan Pro enthält bereits eine fertige Mischung aus Kontaktmittel und Phosphonat.
Aktuell unter den besonderen Bedingungen sind tiefenwirksame Mittel zu bevorzugen. Produkte wie Zorvec Zelavin Bria, Enervin F, Orvego oder andere tiefenwirksamen Produkte haben in Phasen mit hohem Infektionsdruck in der gefährdeten Blüte- und Nachblütephase ihre Berechtigung.
Achtung! Bodentriebe dienen als zusätzliches Sprungbrett für Peronospora.
Oidium
Auch der Infektionsdruck von Oidium ist aktuell als sehr hoch zu bewerten. Wer sich die nächsten zwei bis drei Wochen Infektionen an den Trauben einfängt, wird im Juli/August verzweifelt nach Lösungen suchen, den Befall wieder stoppen zu können.
Zur abgehenden Blüte wird dringend empfohlen, eines der folgenden drei Produkte einzusetzen: Luna Experience oder Luna Max oder Sercadis. Zur Vorbeugung von Resistenz wird empfohlen, diese Produktgruppe (Resistenzbuchstaben „L“) nur einmalig zu verwenden.
Besonders dort, wo im vergangenen Jahr Mehltauprobleme vorhanden waren, sollte bei den nächsten beiden Behandlungen jede Gasse befahren. Alternativ bei der Befahrung jeder zweiten Gasse die Geschwindigkeit drosseln, damit ein vollständiger Belag rund um und in der Traube gewährleistet ist.
Traubenwickler
Die Fallen zur Feststellung des Traubenwickler Mottenfluges sollten die nächsten Tage mit einem neuen Köder bestückt werden. Vereinzelt werden Heuwurmnester in den jungen Trauben gefunden. Das ist nicht tragisch und kann locker verschmerzt werden.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
Nochmal soll darauf hingewiesen werden, dass auch in der Landwirtschaft und im Weinbau öffentlich wirksame (Schlepperarbeiten) Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen nur erledigt werden dürfen, die streng Termin gebunden sind. Ganz besondere Rücksicht ist selbstverständlich in der Nähe von Wohnbebauung zu nehmen.
Umstrukturierung
- Bis spätestens 15.07.2020 (Ausschlussfrist!!) müssen die Pfropfreben- / beziehungsweise Schlauchrechnungen beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Die Tropfschläuche müssen ortsfest installiert sein. Hierfür müssen die Schläuche entweder im Drahtrahmen fixiert oder aber, wenn auf dem Boden liegend, mindestens zum Beispiel mit Kabelbinder oder Schnur am Zeilenende und Zeilenanfang fixiert sein. Der alleinige Anschluss an die eventuell vorhandene Querverteilung genügt nicht. Bei Pflanzung gilt: Eine Installation des Drahtrahmens ist nicht mehr vorgeschrieben. Es genügt die Pflanzung in Verbindung mit einem Pflanzpfählchen.
- Damit es nicht zu Sanktionen kommt, ist für jede Fläche zu prüfen, ob die beantragte Flächengröße mit der tatsächlich gepflanzten Fläche übereinstimmt. Korrekturen können nur noch schriftlich mit dem/der Sachbearbeiter/in im Landwirtschaftsamt vorgenommen werden. Eine Überbeantragung bis 20 Prozent ist nicht förderschädlich. Ab 20 Prozent Überbeantragung erfolgen schmerzliche Sanktionen.
- Bitte denken Sie daran, dass Rebflächen, die über die Umstrukturierung im Frühjahr 2022 angelegt und gefördert werden sollen, ab diesem Jahr bereits bis spätestens 31.08.2021 beantragt werden müssen. Dies gilt auch für die Förderung von Tropfschläuchen. Kauf, Bestellung oder Installation von Tropfschläuchen vor Antragstellung ist nicht möglich. Die Anlagen werden entsprechend kontrolliert. Antragsformulare gibt es noch nicht, werden aber rechtzeitig vor dem Termin bereitstehen.
Sonstiges
- Antidriftmindernde Applikationstechnik (Injektordüse) ist heute Standard beziehungsweise sollte es sein.
- Es dürfen nur entsprechend der Indikation (zum Beispiel Keltertrauben/Tafeltrauben) zugelassene Pflanzenschutzmittel angewendet werden.
- Die Glasflügelzikade als Überträger der Schwarzholzkrankheit hat ihre Wirtspflanze unter anderem an der Ackerwinde, vor allem aber an Brennnesseln. Um den Zuflug in die Reben nicht zu erhöhen, sollten Brennnesseln ab jetzt nicht mehr gemulcht beziehungsweise gemäht werden.
- Pflanzenschutzmaßnahmen sind regelmäßig zu dokumentieren.
- Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel – insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz – sind zu beachten.
- Bitte achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
- Beim momentanen und erwarteten Entwicklungsstand wird der dreieinhalbfache Basisaufwand empfohlen.
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