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Rebschutzhinweis Heilbronn

Bedenklicher Befall mit Kirschessigfliegen

Pünktlich zur Spätsommerreife ist das Wetter den Winzern nun doch noch gnädig gestimmt. Weiterhin gilt: Wer sich um eine gut freigestellte Traubenzone und vernünftige Bewuchssteuerung kümmert, fährt gut! Die Arbeitsgruppe Kirschessigfliege präsentiert Ergebnisse ihrer regen Diskussionen.
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Allgemeine Situation

Gerade noch rechtzeitig hat das Wetter auf Spätsommer-Modus umgestellt. Mit Ausnahme vielleicht einzelner Störungen soll es bis zumindest Mitte September überwiegend sonnig und herbstlich warm bleiben. Das sind überwiegend gute Voraussetzungen für die Reifeentwicklung, zumal meistens der Bodenwasservorrat ausreichend gefüllt ist. Bedingt durch die vorausgehenden ungünstigeren Witterungsphasen sind als Wermutstropfen teilweise aufgeplatzte Beeren (z.B. Schwarzriesling) oder auch bei kompakten Sorten erste Fäulnisherde durch Platzmangel der Beeren zu verzeichnen. Für den Erhalt der Traubengesundheit wären einstellige Nachttemperaturen günstig. Bei Feuchte und Wärme (besonders nachts) entwickelt sich in vom Stiel abgelösten Beerchen, die leider in kompakten Trauben hängen bleiben, gerne Essigfäule. Wespenfraß hält sich im Vergleich zu den Vorjahren überwiegend noch im Rahmen. Geöffnete Beerchen oder bereits existierend Fäulnisherde sind sowohl für die „normale“ Essigfliege als auch die KEF extrem attraktiv und gut geeignet, ihre Eier abzulegen. Solche Fäulnisherde können auch durch Behandlungen nicht ausreichend „sauber“ gehalten werden.

Zur Vorbeugung von Traubenfäulnis aller Art ist immer noch eine gut freigestellte Traubenzone und vernünftige Bewuchssteuerung entscheidend.

Kirschessigfliege

Mit zunehmender Reife der Trauben und abnehmender Alternativnahrung in der Umgebung (z.B. Holunder und Brombeeren) steigt die Befallsgefahr für empfindliche rote Rebsorten. Kritische Bereiche sind besonders Randlagen. Vor möglichen Behandlungen ist immer die spezielle Sorten- und Lageempfindlichkeit und die Wartezeit bis zur Traubenlese zu prüfen!

Die aktuelle Situation wurde am 06. September intensiv in der „Arbeitsgruppe KEF“ des Weinbauverbands Württemberg diskutiert. Die bei Beerenproben ermittelten Befallsgrade stimmen teilweise etwas bedenklich. Ermittelte Befallszahlen in ausgesuchten Flächen können in Vitimeteo (Zugangsweg s.u.) eingesehen werden. Eine generelle Behandlung aller Frühsorten wie z.B. Acolon, Cabernet Dorsa, Dornfelder, Portugieser oder Regent wird allerdings nicht empfohlen. Jedoch ist es sinnvoll, insbesondere in Randlagen oder an sonstigen gefährdeten Standorten die Situation genau zu beobachten und bei ersten festgestellten Symptomen (erste tropfende Beerchen) eine Behandlung in Erwägung zu ziehen. Aber Vorsicht! Wer diese Woche noch eine Behandlung andenken sollte, muss beachten, dass sich der Lesestart dann schnell u.U. weit in die zweitletzte Septemberwoche verschiebt.

Bei Sorten der mittleren Reifegruppe, wie z.B. Schwarzriesling oder Spätburgunder ist die Befallslage aktuell eher geprägt durch Eigenverletzungen durch Abdrücken der Beerchen vom Stielgerüst, als durch aktiven KEF Befall.

Bei Trollinger ist aktuell aufgrund des noch nicht erreichten Reifegrades an gesunden Beeren überwiegend noch kein Befall möglich. Jedoch wird aus ertragsreduzierten (z.B. auch Spätfrost) und frühen Anlagen bereits von ersten Eiablagen berichtet Beobachten Sie daher Ihre Bestände sehr genau! Eine Gefahr für Eiablage besteht im Allgemeinen nicht vor Erreichen von knapp 60 ° Öchsle.

 

Informationen zur KEF-Situation können Sie auch über Vitimeteo-Monitoring abrufen: https://www.vitimeteo.de (→ Monitoring → bei Klasse „Probe/Bonitur“ die Gruppe „Schädling“ auswählen → Objekt „KEF Eiablage Probe“ auswählen).

 

Grundsätzlich ist zu beachten:

- Nur bei aktuell beginnendem Befall (Eiablage, Safttropfen, eingedellte Beeren mit schäumendem Inhalt) ist eine Behandlung in gefährdeten früh reifenden roten Sorten anzuraten. Rein vorbeugende Einsätze von Insektiziden sind nicht zielführend.

- Bei geplanten Behandlungen muss die Wartezeit zwingend eingehalten werden können.

- Jeder Bewirtschafter von Rebflächen muss das Befallsrisiko und damit auch die evtl. Durchführung einer Behandlung auf seinen Flächen selbst festlegen. Es sind unbedingt die an dem jeweiligen Standort vorherrschenden Bedingungen, wie beispielsweise Reife- und Gesundheitszustand der Anlage oder angrenzende Saum- bzw. Heckenstrukturen zu berücksichtigen. Generell sind geplante Behandlungen im Vorfeld mit den Vermarktungsbetrieben abzustimmen! Achten Sie auf die Hinweise ihres Vermarktungsbetriebes!

Weitere Informationen zur KEF entnehmen Sie bitte dem Rebschutzhinweis Nr. 18 vom 26.08.2021 oder auch dem Merkblatt mit den Empfehlungen zur Kirschessigfliege im Weinbau.

 

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten. Diese Rebschutzmitteilung kann auch im Internet abgerufen werden: https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/pb/Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau.

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