Neue Pflanzenschutzhinweise für den Weinbau
Die Pflanzenschutzanwendungsverordnung wurde in einigen Punkten geändert. Diese haben auch Auswirkungen auf die Anwendungen im Weinbau. Die Möglichkeiten zum Einsatz von Glyphosat wurden stärker eingegrenzt.
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Die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung“ wurde am 7. September verkündet und trat am folgenden Tag in Kraft. Diese Änderung hat direkte Auswirkungen auf den praktischen Weinbau.
Neues zum Glyphosateinsatz
Nach § 4 der PflSchAV war es in Naturschutzgebieten bisher schon verboten, Glyphosat einzusetzen. Dieses Verbot bleibt weiterhin bestehen, ohne Ausnahmemöglichkeiten.
Durch die aktuelle Änderung der PflSchAV werden die Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat erhöht.
NEU ist ein grundsätzliches Verbot:
- in allen Wasserschutzgebieten (Normalgebiete, Problem- und Sanierungsgebiete)
- in Heilquellenschutzgebieten
- sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten
In diesen Gebieten ist die Anwendung verboten. Es bestehen keine Ausnahmemöglichkeiten.
Weitere Einschränkungen folgen
In anderen Gebieten darf Glyphosat nur noch zur Anwendung kommen, wenn alle Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes geprüft und - wenn möglich - durchgeführt wurden.
Ein vollständiges Verbot für den Einsatz von Glyphosat greift in Deutschland voraussichtlich spätestens ab dem 01.01.2024.
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