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Rebschutzhinweis Heilbronn

Sperrfristen bei Düngerausbringung beachten

In dieser Rebschutzmitteilung finden Sie Informationen zu folgenden Themen: Förderverfahren (Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau, Handarbeitsweinbau, Umstrukturierung), Düngeverordnung (Ausbringung von Kompost und Trester), die Aufbrauchfrist des Mittels „Steward“ und die aktuellen Termine für Web-Seminare.

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Die Wintermonate eignen sich gut dazu, zahlreiche Weinbau-Onlineseminare zu besuchen.
Die Wintermonate eignen sich gut dazu, zahlreiche Weinbau-Onlineseminare zu besuchen.Pixabay
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Förderverfahren

1. Antragsverfahren zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau

Das Antragsverfahren für das Anbaujahr 2022 läuft seit dem 29. November 2021 und endet zum 1. März 2022. Alle Teilnehmer, sowohl Antragsteller, die bereits 2021 am Förderverfahren teilgenommen haben, als auch Neueinsteiger, müssen für 2022 einen neuen Förderantrag stellen.

Wichtig: Immer Förderantrag vor Versicherungsabschluss! Nur bei mehrjährigen Verträgen kann ab dem zweiten Jahr davon abgewichen werden. Werden Flächen hinzugepachtet, so ist vor der Änderung des Versicherungsvertrages der Förderantrag zu stellen. Der Förderantrag sowie Merkblatt, Ausfüllhinweise und Verwaltungsvorschrift stehen im Förderwegweiser des Ministeriums (klick hier) zur Verfügung.

2. Förderantrag Handarbeitsweinbau

Neuanträge für das Förderprogramm Handarbeitsweinbau können auch in diesem Jahr wieder gestellt werden. Der Vorantrag ist einmal vor Beginn des 5-Jahres-Zeitraumes zu stellen und die Teilnahme an der Maßnahme anzuzeigen. Der Antrag auf Teilnahme ist als Einzelantrag incl. Flächenverzeichnis jeweils bis spätestens zum 31. Dezember (Ausschlussfrist) unter Angabe der voraussichtlichen Fläche beim zuständigen Landwirtschaftsamt einzureichen. Weitere Informationen und den Förderantrag finden Sie im Förderwegweiser des Ministeriums (klick hier).

3. Umstrukturierung

Bei Pflanzungen in 2022, für die Umstrukturierungsförderung beantragt wurde, besteht keine Verpflichtung mehr, im ersten Jahr den Drahtrahmen zu erstellen. Dies betrifft alle Hangneigungsklassen und Fördermaßnahmen. Auch bei Beantragung der Förderung für Tropfbewässerung muss nicht zwingend ein Drahtrahmen installiert sein. Hier würde als Minimalinstallation die Befestigung mit zum Beispiel Kabelbinder an den Pflanzpfählen mindestens am Anfang und Ende jeder Reihe akzeptiert werden. Aufgrund aktuell angespannter Materialpreise kann, aus Sicht der Umstrukturierung, der Drahtrahmen auch zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden.

Düngeverordnung: Sperrfristen bei der Ausbringung von Kompost und Trester

Bodenzustand (§ 5 DüV 2020): Das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Sind diese Bodenzustände gegeben, dürfen im Weinbau keine Trester, Komposte, Miste oder Bodenabdeckungen wie Stroh und Holzhäcksel ausgebracht werden.

Sperrfristen (§ 6 DüV 2020): Düngemittel (wie zum Beispiel Trester) mit wesentlichem Gehalt an Phosphat (= mehr als 0,5 Prozent Phosphat in der Trockenmasse) dürfen in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar nicht aufgebracht werden.

Nähere Informationen zur Düngeverordnung finden sie im Merkblatt „Düngung von Ertragsreben“.

Steward

Wichtige Information vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.12.2021

Für den Wirkstoff Indoxacarb wurde keine erneute Genehmigung erteilt. Die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Indoxacarb, zum Beispiel Avaunt, Sindoxa und Steward endet deshalb am 19.03.2022. Es gilt, abweichend von sonst üblichen Fristen, eine Abverkaufs- und eine Aufbrauchfrist bis zum 19.09.2022.

Achtung: Bitte beachten sie bei der Mittelbevorratung, dass Restmengen somit nur noch in der kommenden Saison aufgebraucht werden können!

Termine

Durch den Weinbauverband Württemberg sind in Kooperation mit dem Verlag Eugen Ulmer/Rebe&Wein folgende Onlineveranstaltungen geplant:

  • 19.01.2022 - 19:00 Uhr - Thema: Vitimeteo/Vitimonitoring (Gottfried Bleyer)
  • 16.02.2022 - 19:00 Uhr - Thema: Steuerlich geförderte Altersvorsorge (Rolf Förstner)
  • 16.03.2022 - 19:00 Uhr - Thema: Spätfrostschäden – Was können wir tun? (Hanns-Christoph Schiefer)

Informationen und Zugangsdaten zu den drei 2022er Veranstaltungen werden rechtzeitig über die Internetseite des WVW veröffentlicht.

69. Württemberger Weinbautagung- Online am 09. Februar 2022. Das Programm und die Anmeldeinformationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.


Diese Rebschutzmitteilung kann auch im Internet abgerufen werden: 

https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/pb/Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau

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